Titel | Druchführung von Umweltverträglichkeitsstudie, FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie Artenschutzbeitrag | |
Vergabeverfahren | Vergebener Auftrag Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Ausführungsort | DE-59065 Hamm | |
TED Nr. | 651874-2022 | |
Beschreibung | Abschnitt I: I.1) Stadt Hamm Gustav-Heinemann-Str. 10 59065 Hamm E-Mail: mailto: rs1@stadt.hamm.de Internet: www.hamm.de I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Ruhr Radschnellweg RS1 Lippeauen: Umweltverträglichkeitsstudie, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Artenschutzbeitrag, Baumgutachten Referenznummer der Bekanntmachung: 5330/22 II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71313000 Umwelttechnische Beratung II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4) Kurze Beschreibung: Der Landesbetrieb Straßenbau plant den Radschnellweg Ruhr (RS1) von Duisburg nach Hamm. Für die Teilstrecke Hamm hat die Stadt Hamm die Planung im Auftrag des Landesbetriebes Straßenbau übernommen. In dem Abschnitt im Kreis Unna bis zur Straße Am Lausbach in Hamm wird aktuell eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS Kreis Unna) erstellt. Diese kann ohne Berücksichtigung der Teilstrecke in Hamm nicht abgeschlossen werden. Es erfolgt eine neue Aufteilung der UVS Kreis Unna mit Zuordnung des Untersuchungsraums ab Werner Straße in Bergkamen zur UVS Lippeauen. Der westliche Abschnitt der UVS Lippeauen ist aus der UVS Kreis Unna zu übernehmen. Das Layout für den östlichen Abschnitt soll dem westlichen Abschnitt entsprechen. Die UVS Lippeauen ist abschnittsübergreifend einheitlich gesamtheitlich zu betrachten. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Leistungen für die Erstellung der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) Lippeauen sowie einer FFH-Verträglichkeitsuntersuchung, eines Artenschutzbeitrags und eines Baumgutachtens für die Maßnahme. Die Leistungen im Einzelnen sind in Abschnitt II.2.4) dieser Bekanntmachung näher beschrieben. II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71313400 Umweltfolgenabschätzung im Bau 71313430 Analyse der Umweltindikatoren im Bau 71313440 Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Umweltfolgenabschätzung im Bau II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEA54 Hauptort der Ausführung: Stadt Hamm Gustav-Heinemann-Str. 10 59065 Hamm II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen zum Leistungsbild Umweltverträglichkeitsstudie gemäß Abschnitt 1.1 der Anlage 1 zur HOAI sowie die Erstellung einer FFH-Verträglichkeitsuntersuchung, eines Artenschutzbeitrags sowie eines Baumgutachtens für den Abschnitt "Lippeauen" des geplanten Radschnellwegs Ruhr (RS1) zwischen Duisburg und Hamm (siehe die nähere Beschreibung des Vorhabens in Abschnitt II.1.4) dieser Bekanntmachung. Der Untersuchungsraum (853 ha) reicht von der Werner Straße in Bergkamen bis zur Münsterstraße in Hamm. Für die Planung des RS1 im Kreis Unna wird aktuell eine Umweltverträglichkeitsstudie erstellt. Hierbei werden zwei Untersuchungskorridore von Bergkamen-Rünthe bis zur Straße Am Lausbach L881 (Kreisgrenze Unna) in Hamm berücksichtigt. Bei der Raumanalyse zeichnet sich aus umweltfachlicher Sicht eine Vorzugstendenz für eine Führung des RS 1 über den nördlichen Korridor entlang der Hammer Straße L507 bis zur Straße Am Lausbach L881 ab. Es muss ein geeigneter Korridor gefunden werden, um den nördlichen Korridor bis in die Hammer Innenstadt fortführen zu können. In Hamm ist der RS1 entsprechend der Vorzugsvariante gemäß Machbarkeitsstudie auf dem Mitteldamm zwischen Datteln-Hamm-Kanal und Lippe geplant. Hier besteht der direkte Anschluss an den südlichen Korridor der UVS Kreis Unna. Unter Berücksichtigung der UVS Kreis Unna Teilabschnitt Bergkamen - Hamm soll nun die UVS Lippeauen erstellt werden, um als Gesamtheit eine Führung des RS1 zwischen Bergkamen und Hamm empfehlen zu können. Gegenstand der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung sind die zu prüfenden Natura 2000-Gebiete "DE-4314-302" und "DE-4312-301" zwischen der Werner Straße in Bergkamen und der Römerstraße in Hamm. Für das Natura 2000-Gebiet "DE-4314-302" zwischen der Straße "Am Lausbauch" und der Römerstraße ist noch eine FFH-Vorprüfung zu erstellen; für das Natura 2000-Gebiet "DE-4314-301" liegt eine solche FFH-Vorprüfung bereits vor und ist bei der weiteren Bearbeitung zu berücksichtigen. Die Bearbeitung erfolgt nach Maßgabe der VV Habitatschutz und des FFH-Leitfadens (BMVBS). Der Artenschutzbeitrag ist für den gesamten Untersuchungsraum gemäß dem aktuellen Stand der Wissenschaft zu erstellen. Die Bearbeitung erfolgt nach Maßgabe der VV Artenschutz (MKULNV) und dem Planungsleitfaden Artenschutz (Straßen.NRW). Das Baumgutachten ist gemäß dem aktuellen Stand der Wissenschaft zu erstellen. Die Leistungen beziehen sich auf den Baumbestand auf dem Mitteldamm zwischen Datteln-Hamm-Kanal und Lippe. Der Baumbestand soll hier in Bezug auf die für die Realisierung der Mitteldammvariante erforderlichen Maßnahmen untersucht werden. Die Bearbeitung erfolgt unter Berücksichtigung der FLL Baumkontrolllinien und -untersuchungsrichtlinien sowie des Leitfadens Baumkontrolle an Bundeswasserstraßen. Die Ergebnisse sollen in den landschaftsplanerischen Fachbeiträgen UVS, FFH-VP und ASP berücksichtigt werden. Insbesondere sind die Auswirkungen durch die erforderlichen Baumfällungen auf die FFH-Verträglichkeit zu prüfen. II.2.5) Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: Qualität der im Erläuterungskonzept beschriebenen Herangehensweise an die Aufgabenstellung / Gewichtung: 40 Qualitätskriterium - Name: Qualifikation und Erfahrung der Mitglieder des Kernprojektteams / Gewichtung: 20 Preis - Gewichtung: 40 II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Die Leistungsphasen 2 ff zur FFH-Verträglichkeitsuntersuchung werden dem Auftragnehmer nur übertragen, wenn und soweit sie vom Auftraggeber abgerufen werden. Ob jeweils die Leistungsphasen 2 ff abgerufen werden, wird nach Ablauf von Leistungsphase 1 entschieden. Ob und für welche Natura 2000-Gebiete die Leistungsphasen 6 und 7 (Ausnahmeprüfung) abgerufen werden, wird nach Ablauf der Leistungsphase 5 entschieden. Zum Artenschutzbeitrag kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer zusätzlich auf Abruf Leistungen für eine Ausnahmeprüfung übertragen, deren Notwendigkeit sich aus den Ergebnissen der vorhergehenden Stufen der Artenschutzprüfung ergibt. II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 116-326150 IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Abschnitt V: Auftragsvergabe Ein Auftrag / Los wurde vergeben: nein V.1) Information über die Nichtvergabe Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3) Zusätzliche Angaben Es ist beabsichtigt, die Leistungen kurzfristig in einem offenen Verfahren losweise neu auszuschreiben. Bekanntmachungs-ID: CXP4YKR6MNG VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Westfalen Albrecht-Thaer-Straße 9 Münster 48147 Deutschland VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen. VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer Westfalen Albrecht-Thaer-Straße 9 Münster 48147 Deutschland VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 18.11.2022 | |
Veröffentlichung | Geonet Vergabe 168919 vom 01.12.2022 |