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Titel
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Ausmaß der Migration unerwünschter Stoffe aus Verpackungsmaterialien aus Altpapier in Lebensmittel
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung nach VOL/A
AuftraggeberBundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Ansprechpartnerin: Fr. Scheibe
E-Mail: mailto:anette.scheibe@ble.de
Fax: 0228 / 6845 - 3379
AusführungsortDE-53179 Bonn
Frist13.11.2009
Beschreibung

1.) Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, 53179 Bonn


2.) Art der Vergabe: a) Öffentliche Ausschreibung nach den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Vergabevorschriften in der jeweils geltenden Fassung


b) Dienstleistung


3.) a) Art und Umfang der Leistung: Unter Verwendung von Altpapier hergestellte Lebensmittelverpackungen können mit unerwünschten Stoffen belastet sein. Derartige Stoffe stammen aus der früheren Verwendung des Altpapiers und lassen sich mit den gängigen Methoden der Wiederaufbereitung im Rahmen des Recyclings nicht gänzlich entfernen. Bisher sind nur wenige dieser Stoffe identifiziert und zum Schutz der Verbraucher reguliert worden (sog. "Hot Spots"). Der weitaus größere Teil der Stoffe ist den Behörden nicht bekannt (sog. "Forrest of Peaks"). Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, und zur Aufhebung der Richtlinien 80/590/EWG und 89/109/EWG fordert, dass Verpackungsmaterialien für Lebensmittel nach guter Herstellungspraxis so hergestellt werden müssen, dass sie unter normalen oder vorhersehbaren Verwendungsbedingungen keine Bestandteile auf Lebensmittel in Mengen abgeben, die geeignet sind, die menschliche Gesundheit zu gefährden oder eine unvertretbare Veränderung der Zusammensetzung der Lebensmittel herbeizuführen. Um zu prüfen, ob dieser allgemeine rechtliche Grundsatz in Bezug auf

Lebensmittelverpackungen aus Altpapier eingehalten wird, ist eine Status-quo-Analyse

(Bestandsaufnahme) über Art und Menge des Übergangs unerwünschter Stoffe aus Altpapier auf Lebensmittel erforderlich. Auf dieser Basis sollen ein evtl. Handlungsbedarf im

Risikomanagement (Vollzugsmaßnahmen und/oder spezifischere rechtliche Bestimmungen für

Lebensmittelverpackungen aus Altpapier) geprüft werden. Gegenstand der wissenschaftlichen Bearbeitung

a) Identifizierung der aus der Verwendung von Recyclingfasern stammenden Kontaminanten.

Hierzu sind Screeningtests auf der Basis von Extrakten aus Papieren, Kartons und Pappen, bei deren Herstellung Recyclingfasern verwendet wurden, mit geeigneten Lösemitteln erforderlich. Dabei ist sowohl dem Vorhandensein von organischen als auch anorganischen Kontaminanten Rechnung zu tragen. Die Probenahme sollte sowohl bei Herstellern von

Recyclingpapieren und - kartons als auch bei Herstellern von Verpackungsmaterialien erfolgen und auch bereits auf dem Markt befindliche Verpackungen von Lebensmitteln berücksichtigen. Die Probenzahl muss insgesamt mindestens 250 betragen. Die Kontaminanten sind von den für die Papierherstellung verwendeten Stoffen abzugrenzen; bei der Untersuchung von fertigen Verpackungen sind die aus dem Papierrecycling stammenden Kontaminanten von Substanzen aus der Papierverarbeitung (Verklebung, Bedruckung) abzugrenzen. Alle Kontaminanten, die unter der Annahme des Bundesanstalt für

Landwirtschaft und Ernährung vollständigen Übergangs zu mehr als 10 ppb auf Lebensmittel übergehen können, müssen chemisch identifiziert werden.


b) Bestimmung des Übergangs der aus Recyclingfasern stammenden Kontaminanten auf Lebensmittel. Aus den in den Screeningtests untersuchten Proben ist der Übergang der

identifizierten Kontaminanten auf Lebensmittel unter Verwendung von experimentellen Prüfansätzen (Migrationsprüfung, Bestimmung in den verpackten Lebensmitteln) zu ermitteln. Entsprechend dem Verwendungszweck des Verpackungsmaterials sollten die durch

Migration und den Übergang über die Gasphase verursachten Stoffübergänge analysiert

werden. Die erforderliche instrumenteile Analytik schließt GC-FID, GC-MS, GC-MS/MS, LC-MS und LC-MS/MS ein. Der Ergebnisbericht muss auch eine Zusammenstellung der MS-Daten der

identifizierten Kontaminanten einschließen.


b) Ort der Leistung: jeweils in Teilen beim Auftragnehmer und bei der Auftraggeberin in Bonn


c) Angaben darüber, ob ein Bieter Angebote für einen Teil der betreffenden Leistung

abgeben kann: Die Gesamtleistung bildet ein Los.


d) Ausführungsfrist: Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und endet nach 24

Monaten.


4.) a) Bezeichnung (Anschrift) der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen angefordert werden können: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Deichmanns Aue 29,

53179 Bonn, Ansprechpartnerin: Fr. Scheibe, E-Mail: anette.scheibe@ble.de, Fax: 0228 / 6845 - 3379


b) Schlusstermin für die Abforderung der Vergabeunterlagen: 13.11.2009


5.) a) Schlusstermin für den Eingang der Angebote: 30.11.2009, 12:00 Uhr


b) Anschrift, bei der die Angebote einzureichen sind: s. 4.) a)


6.) Wesentliche Zahlungsbedingungen und/oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: siehe Verdingungsunterlagen


7.) Zuschlags- und Bindefrist: Die Bieter sind bis zum 08.02.2010 an ihr Angebot gebunden.


8.) Beurteilung der Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) des Bieters. Mit dem Angebot ist vorzulegen:

o Eine rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bieters gemäß § 7 Nr. 5 VOL/A, die u. a.

beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und

Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt

hat.

o Die Projektbearbeiter und Projektbearbeiterinnen müssen ihre wissenschaftliche

Erfahrung in Bezug auf Analysemethoden aufzeigen. Einschlägige Analysegeräte müssen

vorhanden sein.

o Bisherige Arbeiten oder wissenschaftliche Publikationen der vorgesehenen Bearbeiter in

diesem Themenbereich, im Zeitraum der letzten 5 Jahre, sind nachz uweisen. Es sind

mindestens drei Nachweise erforderlich.


9.) Weitere Auskünfte: s. 4.) a)


10.) Sonstige Angaben: Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gem. § 27 VOL/A.


Es gilt deutsches Recht.


Die gesamte Korrespondenz, einschl. Vertrag, ist in deutscher Sprache abzufassen.


 

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 123652 vom 16.10.2009