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Titel
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Entwicklung und Umsetzung einer Kommunikationsstrategie für den deutschen Meeresnaturschutz
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VergabeverfahrenVerhandlungsverfahren
AuftraggeberBundesamt für Naturschutz (BfN)
Insel Vilm
18581 Putbus/Lauterbach
AusführungsortDE-18581 Putbus/ Lauterbach
Frist02.09.2011
Beschreibung

Original Dokumentennummer: 248558-2011

 

I.1) Bundesamt für Naturschutz (BfN)

Insel Vilm

Kontakt: Außenstelle Insel Vilm

z. H. Herrn Jenß

18581 Putbus/ Lauterbach

DEUTSCHLAND

Fax +49 3830186125

 

E-Mail: TW.Cluster8@bfn-vilm.de

Internet: www.bfn.de

 

I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)

 

Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene. Sonstiges Naturschutz. Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Nein

 

II.1) BESCHREIBUNG

 

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber

 

Entwicklung und Umsetzung einer Kommunikationsstrategie für den deutschen Meeresnaturschutz.

 

II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung

 

Dienstleistungsauftrag, Dienstleistungskategorie: Nr. 11, Hauptort der Dienstleistung Putbus, Insel Vilm.. NUTS-Code DE80H

 

II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag

 

II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens

 

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) ist seit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) die für den Gesetzesvollzug in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) zuständige B ehörde. Insbesondere aus der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL),Vogelschutzrichtlinie (VRL) und Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) der EU ergeben sich in diesem Zusammenhang zahlreiche Aufgaben für das BfN. Im Rahmen der FFH-RL und VRL umfassen diese insbesondere die Erarbeitung von Managementplänen für die marinen Natura 2000-Gebiete in der deutschen AWZ und für Schweinswale in der deutschen Nord- und Ostsee bis 2014 sowie eine Mitarbeit an der Erstellung von Schutzgebietsverordnungen für die marinen FFH-Gebiete. Im Rahmen der MSRL müssen bis 2012 der „Gute Umweltzustand“ (GES) und Umweltziele festgelegt sowie bis 2014 Monitoringprogramme und bis 2015 Maßnahmenprogramme entwickelt werden. Grundlage für die erfolgreiche Meeresnaturschutzarbeit des BfN, insbesondere in Bezug auf die oben beschriebenen Aufgaben, ist eine umfassende und zielorientierte Information der Öffentlichkeit. Vor dem Hintergrund der zeitlichen Vorgaben durch die o.g. Richtlinien ist die Entwicklung und Umsetzung einer Kommunikationsstrategie für den deutschen Meeresnaturschutz erforderlich. Dies umfasst einerseits eine Fortführung und Aktualisierung bestehender Aktivitäten des BfN-Fachgebietes Meeres- und Küstennaturschutz auf dem Gebiet der Öffentlichkeitsarbeit, andererseits eine Entwicklung von Moderationsverfahren und von Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit (z.B. bei der Entwicklung und Umsetzung von Managementmaßnahmen und Schutzgebietsverordnungen) sowie weitere Aufgaben, die sich teilweise erst im Verlauf der Umsetzung der o.g. Richtlinien ergeben werden. Da die oben beschriebenen Aufgaben im Jahr 2014 nicht abgeschlossen sein werden und ggf. mit dem Hinzukommen weiterer öffentlichkeitsrelevanter Vollzugsaufgaben zu rechnen ist, handelt es sich um eine Daueraufgabe, deren Fortsetzung nach Ablauf der Projektlaufzeit (Oktober 2014) in Form eines neu zu vergebenden Nachfolgeprojektes angestrebt wird. Das Aufgabenspektrum gliedert sich in Rahmen- bzw. Koordinierungsleistungen sowie spezifische Teilaufgaben. Bei den Rahmen- bzw. Koordinierungsleistungen wird überwiegend die Sicherstellung einer vollständigen und optimalen Erfüllung des gesamten Aufgabenspektrums verlangt – insbesondere auch die sinnvolle Zusammenführung der Beiträge zu Teilaufgaben von potentiellen Nachunternehmern, die sich bereits im Antrag widerspiegeln sollte. Bei den Teilaufgaben handelt es sich um in sich geschlossene Projekte. Umfang und Komplexität der insgesamt zu erbringenden Leistungen sprechen aus Sicht des Auftraggebers für eine gemeinschaftliche Leistungserbringung, wobei sich auch eine Beauftragung von Nachunternehmern durch den Auftragnehmer für die Erfüllung einzelner oder mehrerer der u.g. Teilaufgaben anbietet. Bewerber sind aufgefordert, einen knappen, aber aussagekräftigen Vorschlag zur Strukturierung und Durchführung aller Rahmenaufgaben bzw. Koordinierungsleistungen sowie der Teilaufgaben vorzulegen. Bewerber haben für alle in den Ziffern II.1.5.1. und II.1.5.2. geforderten Leistungen kurz darzulegen, wie sie sich die konkrete Umsetzung vorstellen und welche Teilaufgaben durch welche Nachunternehmer übernommen werden sollen. Voraussichtlich wird für den gesamten Aufgaben-Cluster (einschließlich aller Rahmen- bzw. Koordinierungsleistungen und Teilaufgaben) für den Projektzeitraum ein maximales Budget (einschließlich USt. und sämtlicher Nebenkosten) in Höhe von insgesamt ungefähr 62.000 € für das Jahr 2011, 75 000 EUR für das Jahr 2012, 150 000 EUR für das Jahr 2013 sowie 125 000 EUR für das Jahr 2014 zur Verfügung stehen. Der Auftraggeber beabsichtigt den Erwerb des ausschließlichen Nutzungsrechts an allen im Rahmen des Auftrags zu erstellenden Ergebnissen und Produkten. Dies schließt nicht aus, dass zu einem späteren Zeitpunkt nach vertraglicher Vereinbarung einzelne Ergebnisse und Produkte durch den Auftragnehmer - in Absprache und ggf. unter Beteiligung des BfN - veröffentlicht werden dürfen. Aufgabenspektrum.

 

II.1.5.1. Rahmen- bzw. Koordinierungsleistungen:

 

II.1.5.1.1. Entwicklung und Umsetzung eines allgemeinen Konzeptes für die Information der Öffentlichkeit über die Meeresnatur der deutschen AWZ von Nord- und Ostsee (in Zusammenarbeit mit dem Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) auch unter Zuhilfenahme diverser Medien und Vermittlungsmethoden und aufbauend auf bereits bestehenden Produkten zur Öffentlichkeitsarbeit des BfN.

 

II.1.5.1.2. Entwicklung und Umsetzung eines speziellen Rahmenkonzeptes zur Darstellung der Meeresnaturschutzaktivitäten und –anliegen des BfN in der deutschen AWZ von Nord- und Ostsee und angrenzenden Meeresgebieten mit Schwerpunkt auf den Schutzgebieten.

 

II.1.5.1.3. Entwicklung effizienter Beantwortungsroutinen für regelmäßig auftretende und ähnliche Anfragen an das BfN in Bezug auf die Aktivitäten des BfN im Meeresnaturschutz (insbes. im Rahmen der Umsetzung der FFH-RL, VRL und MSRL) sowie Anwendung dieser Routinen in enger Kooperation mit den parallel laufenden BfN-Clustern "Managementpläne" und "MSRL“; Erarbeitung von häufigen Fragen und Antworten fürs Internet.

 

II.1.5.1.4. Aufbau und Koordinierung einer mit Beginn des Vorhabens zu etablierenden projektbegleitenden Arbeitsgruppe (PAG) zu Fragen der Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit unter Beteiligung der mit Teilaufgaben betrauten Institutionen und der betroffenen Organisationseinheiten des BfN (z.B. Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - PrÖa -) sowie bedarfsorientiert von Koordinatoren der parallel laufenden Cluster zur Koordinierung und fachlichen Begleitung der Aufgabe.

 

II.1.5.1.5. Bedarfsorientierte Organisation, Durchführung und Auswertung der (i.d.R. beim BfN, Außenstelle Insel Vilm stattfindenden) Treffen der PAG.

 

II.1.5.1.6. Bedarfsorientierte Beteiligung an (i.d.R. beim BfN, Außenstelle Insel Vilm stattfindenden) Treffen der PAG's parallel laufender Cluster, um eine Übernahme relevanter Inhalte in die unter 5.2.1. genannten Produkte zu gewährleisten.

 

II.1.5.1.7. Ständige Verfügbarkeit einer Koordinatorin/eines Koordinators als Ansprechpartnerin/Ansprechpartner für das BfN und Bereitschaft, bei Bedarf auch mehrmals für längere Zeit Aufgaben und Arbeiten direkt beim BfN (Außenstelle Vilm) zu erledigen.

 

II.1.5.1.8. Kontinuierliche Unterstützung und Zuarbeit für das BfN, insbesondere bei aktuellen Anfragen aus der Öffentlichkeit mit Bezug zum Meeresnaturschutz und bei besonderen Erfordernissen bezüglich der Öffentlichkeitsarbeit in diesem Arbeitsbereich.

 

II.1.5.1.9. Kontinuierliche Unterstützung der parallel laufenden Cluster bei der Erstellung von Produkten für die Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Bücher, Broschüren, Flyer, Ausstellungen, Tagungen, Präsentationen, Internetbeiträge), insbesondere der Cluster "Managementpläne" und "MSRL".

 

II.1.5.1.10. Entwurf von Teilbeiträgen zu Pressemitteilungen mit Bezug zum Meeresnaturschutz in Rücksprache mit dem BfN-Fachbetreuer und dem BfN-Referat PrÖa.

 

II.1.5.1.11. Entwicklung und Intensivierung von Kooperationen mit Einrichtungen, Informationszentren und ggf. Verbänden, um die ökologische Bedeutung von Meeresnaturschutzanliegen in Nord- und Ostsee, aber auch im Nordostatlantik und weltweit stärker in deren bestehende Informationsarbeit zu integrieren.

 

II.1.5.1.12. Ausführung bzw. Koordinierung aller unter II 1.5.2. aufgeführten Teilaufgaben.

 

II.1.5.1.13. Endredaktion bei der Erstellung der unter II.1.5.2.1. genannten Produkte (jeweils in deutscher und englischer Sprache) – dies umfasst in jedem Fall auch eine Rücksprache mit dem Fachbetreuer und evtl. mit Koordinatoren parallel laufender Cluster sowie ggf. eine inhaltliche und gestalterische Abstimmung zwischen verschiedenen Produkten.

 

II.1.5.2. Teilaufgaben:

 

II.1.5.2.1. Weiterführung und Neuerstellung von Internetseiten, Broschüren, Faltblättern, Postern, CDs oder DVDs sowie Rundfunk- und Fernsehberichten zu Anliegen des Meeresnaturschutzes in Rücksprache mit dem BfN-Fachbetreuer und dem BfN-Referat PrÖa.

 

II.1.5.2.2. Entwicklung und Durchführung einer Ausstellung zum Thema Meeresnaturschutz mit Schwerpunkt auf den Schutzgebieten in der deutschen AWZ sowie deren laufende Aktualisierung in Abstimmung mit dem BfN-Fachbetreuer und unter Rücksprache mit dem BfN-Referat PrÖa. Zeitpunkt, Ort, Art und Umfang dieser Ausstellung werden im Rahmen der Ausführung des abzuschließenden Vertrages festgelegt und sind abhängig von aktuellen Erfordernissen und neuen Erkenntnissen. Ort, Art und Umfang sind außerdem abhängig von der Verfügbarkeit von Mitteln für diese Teilaufgabe: Falls für andere Teilaufgaben weniger Mittel benötigt werden als ursprünglich geplant, kann die Ausstellung entsprechend besser finanziell ausgestattet und z.B. aufwendiger oder umfangreicher gestaltet werden. Umgekehrt kann diese Teilaufgabe bei zu knappen Finanzmitteln oder Schwierigkeiten bezüglich der Terminfindung auch wegfallen.

 

II.1.5.2.3. Fortsetzung und Vertiefung von Einzelthemen aus der vorhandenen Broschüre "Aktiv für den Meeresnaturschutz" mit Kurzfilm, wobei folgende Inhalte eine besondere Bedeutung haben: (i) OSPAR-HELCOM-Schutzgebietsnetzwerke und (ii) Einbindung der deutschen Meeresschutzgebiete in ein weltweites Netzwerk von Schutzgebieten sowie in das europäische Netzwerk Natura 2000.

 

II.1.5.2.4. Entwicklung und Umsetzung von Konzepten für Konsultationsprozesse und Beteiligung der Öffentlichkeit "vor Ort" (z.B. Fischerei, Tourismus, Sand- und Kiesabbau, Schifffahrt), auf nationaler und internationaler Ebene, während der Entwicklung der Managementpläne und Schutzgebietsverordnungen für die Natura-2000-Schutzgebiete in der deutschen AWZ und den Schweinswal in der deutschen Nord- und Ostsee in enger Kooperation mit dem Cluster "Managementpläne", sowie bei der Entwicklung von Maßnahmen zum Fischereimanagement in enger Kooperation mit dem Cluster "Fischereimanagement".

 

II.1.5.2.5. Durchführung von Moderations- und Mediationsverfahren sowie von "Runden Tischen" und Gesprächskreisen bei Konflikten zwischen Interessenvertretern im Zuge der o.g. Konsultationsprozesse gemeinsam mit den Clustern "Managementpläne" und "Fischereimanagement".

 

II.1.5.2.6. Mit Beginn 2012: Vorbereitung und Ausrichtung von nationalen und internationalen Fachtagungen, Seminaren und/oder Workshops zu spezifischen Fragen des Meeresnaturschutzes, Redaktion von Tagungsbänden. Zeitpunkt, Ort, Art und Umfang der Veranstaltungen werden im Rahmen der Ausführung des abzuschließenden Vertrages festgelegt und sind abhängig von aktuellen Erfordernissen und neuen Erkenntnissen. Ort, Art und Umfang sind außerdem abhängig von der Verfügbarkeit von Mitteln für diese Teilaufgabe: Falls für andere Teilaufgaben weniger Mittel benötigt werden als ursprünglich geplant, können die Fachtagungen/Seminare/Workshops entsprechend besser finanziell ausgestattet und z.B. aufwendiger oder umfangreicher gestaltet werden. Umgekehrt kann diese Teilaufgabe bei zu knappen Finanzmitteln oder Schwierigkeiten bezüglich der Terminfindung auch wegfallen.

 

II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 79416000, 79416200, 79956000, 79950000, 92111100, 92111250, 92400000, 90712300, 90721700, 98361000

 

II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Nein

 

II.1.8) Aufteilung in Lose: Nein

 

II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein

 

II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG: Dauer in Monaten 36 (ab Auftragsvergabe)

 

III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG

 

III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird. Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

 

III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung: Nein

 

III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN

 

III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Bewerber haben ihre Erfahrungen und Fähigkeiten (ggf. auch die der Nachunternehmer) hinsichtlich jeder einzelnen Rahmen- und Teilaufgabe zu beschreiben und – sofern möglich – zu belegen. Darüber hinaus ist darzustellen, auf welche Weise die Erstellung englischsprachiger Produkte geplant ist und w ie sprachliche (auchfachsprachliche) Korrektheit garantiert wird. Allgemeine Informationen zu den Ziffern III.2.1) bis III.2.3): Soweit Erklärungen abgegeben werden, behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise der zuständigen Stellen nachzufordern. Die nachstehenden Angaben und Erklärungen (Punkte III.2.1.1 bis III.2.1.4) sind von dem Bewerber (nötigenfalls unter Hinzuziehung von entsprechenden Angaben und Erklärungen von Nachunternehmern) vorzulegen. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage gleichwertiger Nachweise gestattet; die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Für den Fall, dass Bewerber zum Nachweis der eigenen Eignung auf Nachunternehmer verweisen, sollen Bewerber bereits mit dem Teilnahmeantrag die Nachunternehmer benennen und zusätzlich mit dem Teilnahmeantrag nachweisen, dass sie auf die Mittel der Nachunternehmer im Falle der Auftragserteilung tatsächlich zugreifen können. Der Nachweis der tatsächlichen Zugriffsmöglichkeit kann insbesondere durch Vorlage einer Eigenerklärung des Nachunternehmers erfolgen. (Ein Vordruck für die o.a. Eigenerklärung kann unter www.bfn.de/0105_formulare-ausschreibungen.html abgerufen werden.) Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Eignungsnachweise gemäß Ziffer

 

III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung für in Bezug genommene Nachunternehmer – gegebenenfalls ergänzend – nachzufordern.

 

III.2.1.1. Auszug aus dem Handelsregister oder Kopie desselben, sofern der Bewerber in einem Handelsregister eingetragen ist; anderenfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens bzw. der Institution. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge (vgl. Ziff. IV.3.4) nicht älter als 3 Monate sein. (Dieser Nachweis ist bei öffentlich-rechtlichen Organisationen in unmittelbarer oder mittelbarer staatlicher Trägerschaft nicht erforderlich.).

 

III.2.1.2. Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist. Die Erklärung hat Angaben zur Gesellschaftsstruktur, ggf. zur Konzernzugehörigkeit und über gesellschaftliche/wirtschaftliche Verflechtungen und Beteiligungen zu enthalten.

 

III.2.1.3. Erklärung, dass beim Bewerber keine Ausschlussgründe gem. § 4 Abs. 6 VOF und § 4 Abs. 9 VOF vorliegen. (Ein Vordruck für diese Erklärung kann unter www.bfn.de/0105_formulare-ausschreibungen.html abgerufen werden.).

 

III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

 

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Bewerber haben die folgenden Angaben und Erklärungen vorzulegen: Angaben zum Gesamtumsatz und Gewinn der letzten 3 Geschäftsjahre; öffentliche Institutionen haben ihr finanzielles Gesamtvolumen sowie ggf. das Finanzvolumen von Drittmittelprojekten darzustellen.

 

III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

 

III.2.3.1. Bewerber haben die folgenden Angaben und Erklärungen vorzulegen:

 

III.2.3.1.1. Angabe derjenigen Teilaufgaben, für die der Bewerber Unteraufträge unter Nennung der jeweiligen Nachunternehmer zu erteilen beabsichtigt.

 

III.2.3.1.2. Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzen 3 Jahren Beschäftigten und die Anzahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.

 

III.2.3.1.3. Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung der Bewerber für die Dienstleistung verfügt, sowie Angaben, welche Ausstattung speziell für die Erfüllung der geforderten Leistungen über die eigenen oder zur Verfügung stehenden hinaus erforderlich ist und wie deren Verfügbarkeit sichergestellt werden kann.

 

III.2.3.1.4. Erklärung, aus der hervorgeht, wie sie sich eine reibungslose persönliche Kommunikation mit dem Auftraggeber am BfN Standort Außenstelle Vilm bei Rügen vorstellen.

 

III.2.3.2. Bewerber haben eine Liste einiger wesentlicher in den letzten 3 Jahren erbrachter Leistungen vorzulegen. Der Nachweis ist zu erbringen:

— bei Leistungen für öffentliche Auftraggeber durch eine von der zuständigen Behörde ausgestellte oder beglaubigte Bescheinigung,

— bei Leistungen für private Auftraggeber durch eine vom Auftraggeber ausgestellte Bescheinigung; ist eine derartige Bescheinigung nicht erhältlich, so ist eine einfache Erklärung des Bewerbers zulässig. Die Nachweise müssen folgendes beinhalten:

 

III.2.3.2.1. Name und Adresse des öffentlichen oder privaten Auftraggebers sowie möglichst Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer (der Bewerber stimmt mit der Abgabe des Teilnahmeantrags zu, dass der Auftraggeber ergänzende Erkundigungen über die benannten Referenzen einholen kann).

 

III.2.3.2.2. Angabe des Leistungszeitraumes.

 

III.2.3.2.3. Angabe des Rechnungswertes.

 

III.2.3.2.4. Beschreibung der erbrachten Leistung nach Art und Umfang.

 

III.2.3.2.5. Kurze Bewertung der erbrachten Leistung.

 

III.2.3.3. Bewerber haben mindestens drei Arbeitsproben aus vergleichbaren Projekten vorzulegen; alternativ können Internetlinks oder andere Quellen angegeben werden, unter denen entsprechende Arbeiten zugänglich sind. Möglicherweise geforderte Mindeststandards

 

III.2.3.4. (Mindestanforderungen) Bewerber haben durch die Vorlage von z.B. Zeugnissen, Zertifikaten, Referenzen (vgl. Ziffer III.2.3.2.), Arbeitsproben (vgl. Ziffer

 

III.2.3.3.) oder gleichwertigen Bescheinigungen nachzuweisen bzw. darzulegen, dass:

 

III.2.3.4.1. mindestens die mit der Bearbeitung der inhaltlichen bzw. fachlichen Fragestellungen zu betrauenden Personen folgende Voraussetzungen erfüllen:

(1) Besitz einschlägiger Hochschulabschlüsse,

(2) Kenntnisse und Praxiserfahrung in Öffentlichkeitsarbeit, Werbung oder anderen Arbeitsbereichen der Kommunikationswissenschaft,

(3) Erfahrungen und Fähigkeiten in der Aufbereitung wissenschaftlicher Sachverhalte und deren allgemeinverständlicher Präsentation,

(4) Erfahrung im Umgang mit Medien sowie Medienvertretern/-vertreterinnen sowie Kontakte und Zugang zu entsprechenden Netzwerken,

(5) Kontakte und Zugang zu (Netzwerken von) Interessenvertretern der Nutzer- und Naturschutzverbände mit meeresnaturschutzrelevanten Aktivitätsfeldern,

(6) Vorkenntnisse zu meeresbiologischen/-ökologischen Themen und naturschutzfachlichen Fragestellungen,

(7) gute Kenntnis der aktuellen nationalen und internationalen meeresschutzpolitischen Themen sowie Kenntnisse über die AWZ mit den eingeschränkten Befugnissen der Küstenstaaten,

(8) Erfahrungen in der Konfliktmediation in Konsultationsverfahren.

 

III.2.3.4.2.

Personal in leitenden Funktionen darüber hinaus die erforderliche Befähigung und Erfahrung zur Koordinierung der jeweils zugewiesenen Aufgaben und die Fähigkeit zur Organisation und Koordination von Arbeitsgruppen unterschiedlicher Arbeitsgebiete (z.B. Medienarbeit, Veranstaltungsorganisation, Naturschutz, Forschung) aufweist.

 

III.2.3.4.3. die für die Erstellung der Arbeitsergebnisse sowie die für den Kontakt mit dem Auftraggeber zu betrauenden Personen die deutsche Sprache vollständig beherrschen (im Fall von nicht deutschsprachigen Nachunternehmern Angaben darüber, wie eine Kommunikation in deutscher Sprache gewährleistet werden kann – ggf. mit Übersetzer oder durch den Bewerber) und über sehr gute Kenntnis der englischen Sprache mit der jeweiligen Fachterminologie zum Meeresnaturschutz in Wort und Schrift verfügen.

 

III.2.4) Vorbehaltene Aufträge: Nein

 

III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE

 

III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Nein

 

III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen: Ja

 

IV.1) VERFAHRENSART

 

IV.1.1) Verfahrensart

 

Verhandlungsverfahren. Bewerber sind bereits ausgewählt worden Nein

 

IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer 3 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Zur Angebotsabgabe werden nur diejenigen Bewerber aufgefordert, die die unter

 

III.2) genannten Teilnahmebedingungen erfüllen und deren Eignung insgesamt die beste Prognose rechtfertigt, dass der Auftrag zweckgerecht und ordnungsgemäß erfüllt wird.

 

IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote Ja

 

IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN

 

IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein

 

IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN

 

IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: Z 1.2 - 53302/2011/6

 

IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags: Nein

 

IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge: 2.9.2011

 

IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch.

 

VI.1) DAUERAUFTRAG: Nein

 

VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein

 

VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN

 

Zusätzliche Unterlagen zu diesem Teilnahmewettbewerb sind nicht vorhanden. Der Teilnahmeantrag ist gemeinsam mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen rechtzeitig in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Nicht öffnen! Teilnahmeantrag Z 1.2 - 53302/2011/6" an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu senden. Für die Rechtzeitigkeit des Zugangs ist der Posteingangsstempel der Poststelle des Bundesamtes für Naturschutz, Außenstelle Insel Vilm, maßgeblich. Das persönliche Überreichen von Teilnahmeanträgen ist nicht möglich. Zur Erleichterung und Beschleunigung des Vergabeverfahrens sollte die Struktur der Anträge nach der Struktur dieser Bekanntmachung gegliedert werden (unter Verwendung der Nummerierung der Punkte und Unterpunkte entsprechend dieser Bekanntmachung). Mit dem Teilnahmeantrag erklären sich die Bewerber bereit, falls das BfN dies für erforderlich hält, an einem Gespräch teilzunehmen, das der Aufklärung über die Eignung des Bewerbers dient und in der Außenstelle des BfN auf der Insel Vilm stattfinden würde. Mit den nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerbern werden gegebenenfalls Verhandlungsgespräche ebenfalls in der Außenstelle des BfN auf der Insel Vilm geführt. Zur Vorbereitung der Verhandlungsgespräche wird das BfN die Bieter ggf. um eine detailliertere Darlegung zur geplanten Strukturierung und Durchführung der Rahmenaufgaben/Koordinierungsleistungen und Teilaufgaben sowie zur geplanten konkreten Umsetzung bitten. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 27.8.2011 - 10:00 Uhr MEZ, bei der in Ziffer I.1) genannten Stelle eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/Telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich in deutscher Sprache per elektronischer Post (E-Mail) oder Telefax an die in Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle zu richten und werden ausschließlich per E-Mail oder Telefax beantwortet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber.

 

VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN

 

VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren

 

Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes, Villemomblerstraße 76, 53123 Bonn, DEUTSCHLAND. E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de , Tel. +49 2289499-0, Fax +49 2289499163, Internet: www.bundeskartellamt.de

 

VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen

 

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

 

VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 2.8.2011

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 125825 vom 08.08.2011