Titel | Beitrag zur Erforschung der Ressourceneffizienzpotenziale in der metallverarbeitenden Industrie | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung | |
Auftraggeber | VDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH Johannisstrasse 5-6 10117 Berlin | |
Ausführungsort | DE-10117 Berlin | |
Frist | 02.07.2012 | |
Beschreibung | 1. VDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH Johannisstrasse 5-6 10117 Berlin Telefon: +49 (0) 30 27 59 506-0 Fax: +49 (0) 30 27 59 506-30 Bearbeiter: Sebastian Schmidt
E-Mail: info@vdi-zre.de
Betreff:
Öffentliche Ausschreibung der Analyse von Ressourceneffizienzpotenzialen in der metallverarbeitenden Industrie
2. Vertragsstrafen
3. Anschreiben
Sehr geehrte Damen und Herren, die VDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH plant im Jahr 2012 einen Beitrag zur Erforschung der Ressourceneffizienzpotenziale in der metallverarbeitenden Industrie zu leisten. Diese Dienstleistung wird öffentlich ausgeschrieben. Die Vergabe des Auftrags zur Erstellung der Analysen erfolgt nach dem Wettbewerbsprinzip in einer öffentlichen Ausschreibung. In den Anlagen zu diesem Schreiben sind die für eine Beteiligung an der Ausschreibung erforderlichen Unterlagen detailliert erläutert. Die VDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH sendet Ihnen die Verdingungsunterlagen auf Anfrage zu und erteilt auch den Zuschlag. Angebote sind an sie auf dem Postweg zu senden. Bei Interesse bitte ich um Ihr schriftliches Angebot bis zum 2. Juli 2012, 14:00 Uhr (Angebotsschlusstermin) Jedes Angebot muss sich in einem verschlossenen und deutlich gekennzeichneten und mit Ihrem Absender versehenen Umschlag befinden (d. h. insgesamt zwei Umschläge, wobei auf dem inneren klar und deutlich vermerkt ist, dass es sich um ein Angebot für o. g. Ausschreibung handelt), damit dieser von uns auf keinen Fall vor dem festgelegten Termin, auch nicht versehentlich, geöffnet wird. Eine elektronische Angebotsabgabe (auch per Telefax) ist ausgeschlossen. Unvollständig ausgefüllte Angebote, Angebote mit Abweichungen von der Leistungsbeschreibung und Angebote ohne die erforderlichen Nachweise können nicht berücksichtigt werden. Gleiches gilt bei verspätet eingegangenen Angeboten. Sollte Ihr Angebot den Zuschlag erhalten, werden Sie schriftlich benachrichtigt. Die Zuschlagsfrist endet am 10. Juli 2012, die Bindefrist endet am 20. Juli 2012. Bitte vergessen Sie auf keinen Fall, Ihr Angebot zu unterschreiben; ohne Unterschrift ist das Angebot ungültig und kann nicht berücksichtigt werden. Verpflichtungen der VDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH entstehen erst bei schriftlichem Vertragsabschluss. Die Vergütung erfolgt aufgrund der erbrachten Leistungen, bei Vorlage einer Rechnung, jeweils anteilig: - 30% der Auftragssumme nach Abnahme von Arbeitspaket 1 im Oktober 2012 - 40% der Auftragssumme nach Abnahme von Arbeitspaket 2 und der Auswertung der Ergebnisse im Februar 2013, - 30% der Auftragssumme nach Abnahme der finalen Ergebnisse und Projektabschluss. Für das Angebot sind neben der VOL/A und diesem Anschreiben die als Anlagen beigefügten Unterlagen maßgebend. Ferner gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen (VOL/B). Mit freundlichen Grüßen gezeichnet Sascha Hermann (Geschäftsführer)
4. Anlage 1: Allgemeine Hinweise zur Angebotsabgabe
Aufschrift und Form der Angebote Angebote müssen in einem verschlossenen und mit Ihrem Absender versehenen Umschlag eingereicht werden. Der Umschlag ist wie folgt zu kennzeichnen: ANGEBOT - AuftragsNr.: 4/2012 Angebotsfrist: 2. Juli 2012, 14:00 Uhr Angebote müssen rechtzeitig bis zum Ablauf der Angebotsfrist beim VDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH z. Hd. Sebastian Schmidt Johannisstrasse 5-6 10117 Berlin eingegangen sein. Nicht rechtzeitig und/oder nicht bei der vorgenannten Adresse eingegangene Angebote werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Maßgebend ist der Eingangsstempel der VDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH. Das Angebot muss die nachstehend geforderten Angaben/Erklärungen enthalten und unterschrieben sein. Unzulässig sind ? Änderungen und Ergänzungen in der Leistungsbeschreibung und den weiteren Verdingungsunterlagen ? Verhaltensweisen, die den Wettbewerb beschränken ? Änderungen an den eigenen Eintragungen, die nicht zweifelsfrei erkennbar/lesbar sind ? Angebote in elektronischer Form (auch per Telefax). Die Nichtbeachtung führt zum Ausschluss des Angebotes. Inhalt des Angebotes ? Angabe der AuftragsNr. ? Bezeichnung der Maßnahme ? Genaue Angaben zu den Kosten der Angebotsteile, falls geeignet unterschiedliche Kalkulationen mit unterschiedlichem Ambitionsgrad. Die Kosten sollen nach Kostenstellen differenziert aufgeführt werden. ? Nachweis von Eignung und Referenzen des Anbieters sind Eignungskriterien (Eigenerklärungen s. Vordruck).
5. Ausführungen zur Expertise
Die Anbieter haben darzulegen, weshalb sie sich für die Erfüllung der geforderten Leistung in besonderer Weise qualifiziert fühlen. Dies betrifft insbesondere die umfangreich nachgewiesene wissenschaftlich- fachliche Kompetenz, Leistungsfähigkeit und Interdisziplinarität. Bei den Ausführungen sollte die wissenschaftliche Neutralität und damit die Unabhängigkeit von einzelnen politischen Strömungen hinreichend dargestellt werden. Änderungsvorschläge und Nebenangebote Änderungsvorschläge und Nebenangebote sind unzulässig. Änderungen, Berichtigungen oder Rücknahme von Angeboten Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Entschädigung für die Bearbeitung des Angebotes Für die Bearbeitung der Verdingungsunterlagen und die Erstellung des Angebotes wird keine Entschädigung gewährt. Prüfung und Wertung der Angebote Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche Anforderungen nach diesen Verdingungsunterlagen erfüllen. Die Angebotsauswertung erfolgt anhand folgender Kriterien, die zu folgenden Prozentsätzen gewichtet werden: ? Preis: 50% ? Qualität , Umfang & Zweckmäßigkeit der Ausarbeitung des Konzepts: 40% ? Qualität des Arbeits- und Zeitplanes: 10% Bei der abschließenden Auswertung wird ein Punktesystem zugrunde gelegt, innerhalb dessen für den jeweiligen Erfüllungsgrad des Bewertungskriteriums Punkte in abgestufter Form vergeben werden. Die Punkteabstufung beträgt 9,4,2,0 Punkte. Die Auswertung der Einzelkriterien ergibt sich aus der Multiplikation von Gewichtung und vergebener Punktzahl. Die Gesamtpunktzahl eines Angebotes ergibt sich aus der Addition der Einzelwerte. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Punktzahl. Die Anschrift der Vergabekammer, der die Nachprüfung obliegt ist folgende: Vergabekammer Bund: 1., 2. und 3. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Villemomblerstraße 76, 53123 Bonn Telefon: 0228/9499-0; 0228-9499-562; 0228-9499-568 Telefax: 0228/9499-400; 0228/9499-163
6. Anlage 2: Angebotsblatt
Maßnahmennummer: AuftragsNr.: 4/2012 Auftragsbezeichnung: Analyse von Ressourceneffizienzpotenzialen in der metallverarbeitenden Industrie Durchführungsort: Bundesweit Umfang: Erstellung einer umfassenden Analyse von Ressourceneffizienzpotenzialen in der metallverarbeitenden Industrie ? Arbeitspaket 1: Branchenweite Potenzialanalyse (ca. August 2012 bis September 2012) ? Arbeitspaket 2: Vertiefte Analyse von drei Teilbranchen (ca. Oktober 2012 bis Dezember 2012) ? Auswertung der Ergebnisse: Synthese und Schlüsse (Januar 2013) ? Bereitschaft an einem Peer Review und einem Workshop zur Vorstellung der Studie teil zu nehmen (Februar, März 2013) Zeitraum: 23.07.2012 bis 28.03.2013 Format der Ergebnisse: Die Ergebnisse sind uneingeschränkt durch alle gängigen Anwendungen (Microsoft Office etc.) nutzbar und entsprechen dem neuesten Stand der Technik. Das Ergebnis ist wie auch die Zwischenstände in Word-Format zu übergeben. Nach Abschluss des Projekts ist die Studie vollständig vorzulegen. Diese beinhaltet die Bereitschaft, sich einem Peer Review zu unterziehen und die Ergebnisse auf einem Workshop vorzustellen. Die erforderlichen Arbeitsmittel werden vom Auftragnehmer gestellt. Die Studie wird gemäß Leistungsbeschreibung in enger Absprache mit dem Auftraggeber erstellt und bearbeitet.
7. Anlage 3: Leistungsbeschreibung
Bezeichnung der Maßnahme: Analyse von Ressourceneffizienzpotenzialen in der metallverarbeitenden Industrie Eignungskriterien: Nachweis von Eignung und Referenzen des Anbieters in Form von Eigenerklärungen. Erforderlich sind dafür:
1. Eigenerklärung (Vordruck Schriftliche Erklärung )
2. Eigenerklärung zur finanziellen/wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit: jährlicher Gesamtumsatz der letzten 2 Geschäftsjahre, darunter Umsatz hinsichtlich der zu vergebenen Leistung(Erstellung wissenschaftlicher Studien mit Bezug zum produzierenden Gewerbe und/oder Ressourceneffizienz)
3. Fundierte Erfahrung im Bereich der Fertigungstechnik in der Metallverarbeitung.
4. Fundierte Erfahrung im Bereich der Ressourceneffizienzanalyse.
5. Punkte 3. und 4. sind zu belegen durch: Referenzliste von Arbeiten der letzten 5 Jahre zu o.g. Leistungsspektrum.
6. Eigenerklärung zur fachlichen-wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit: Referenzen inkl. der Namen der AG, Art der Leistung sowie Auftragswert
7. Angaben zu an der Umsetzung beteiligten Personen: Auflistung der für die Aufgabe vorgesehenen Beschäftigten und Nennung der Qualifikation bezüglich der Leistung (Ausbildung, Hochschulabschluss, Berufserfahrung, Zertifizierungen, Kenntnisse, Referenzen)
8. Benennung der für diesen Auftrag evtl. vorgesehenen Unterauftragsnehmer/ ubunternehmer Die Eignung ist mit Angebotsvorlage nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften oder beim Einsatz von Nachunternehmern sind diese Nachweise von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft bzw. Nachunternehmer abzugeben Ein Nachfordern von Eignungsnachweisen findet nicht statt. Nicht vorliegende Nachweise führen zum Ausschluss des Bewerbers. Inhalte: Das Projekt besteht aus den folgenden Arbeitspaketen, die im Rahmen der Erstellung der Studie anfallen. Im Angebot sind darzulegen: ? Vorläufiger Gliederungsentwurf: Es ist ein vorläufiger Gliederungsentwurf zu erstellen, aus dem die Reichweite sowie die voraussichtliche Struktur der Untersuchung hervor geht. Der Entwurf kann nach dem Zuschlag noch diskutiert und auf Wunsch des Auftraggebers angepasst werden. ? Forschungsmethode Arbeitspaket 1: Die Metallverarbeitung ist Bestandteil mehrerer Branchen (Fahrzeugbau, Energietechnik, Maschinen- und Anlagenbau,...). Deshalb soll im Rahmen der Studie zunächst eine Potenzialanalyse innerhalb der metallverarbeitenden Branchen durchgeführt werden. Der Bausektor soll im Rahmen dieser Analyse nicht primär berücksichtigt werden.
8. So sollen die Branchen identifiziert werden, in denen die größten Ressourceneffizienzpotenziale bestehen, die in absehbaren Zeiträumen gehoben werden können (10-20 Jahre). ? Forschungsmethode Arbeitspaket 2: Auf der Grundlage der Ergebnisse aus Arbeitspaket 1 sollte die vertiefte Untersuchung der Metallverarbeitung innerhalb von drei Branchen erfolgen. Die theoretischen Potenziale, die Schritte zu ihrer Realisierung und die realisierbaren Ergebnisse sollen detailliert beschrieben werden. ? Auswertung der Ergebnisse: Synthese der einzelnen Elemente und Schlüsse für politische und wirtschaftliche Akteure. ? Bereitschaft an einem Peer Review und einem Workshop zur Vorstellung der Studie teil zu nehmen. Für alle diese Elemente sind eine Zeitplanung, die methodische Herangehensweise sowie weitere wichtige Merkmale der Leistungserbringung näher zu beschreiben und in der Finanzkalkulation gesondert darzulegen. Wesentliche Kriterien der Potenzialanalyse in jedem der Arbeitsschritte sind absoluter Rohstoffverbrauch (aufgegliedert nach Rohstoffen), Anteil erneuerbarer Rohstoffe, Energieverbrauch, Inanspruchnahme von Umweltsenken (Emissionen in Luft, Wasser und Boden) sowie die Kosteneffizienz von Maßnahmen. Lebensweg: Der zentrale Schwerpunkt liegt hier auf der Herstellungsphase (Material/Werkstoff), wobei Rohstoffgewinnung/Werkstoffherstellung, Nutzung und Produktlebensende durch grobe Abschätzungen mitberücksichtigt werden sollen. Als Ergebnis sollen verständliche und praktikable Lösungen zur Realisierung von Ressourceneffizienzpotenzialen nach o. g. Kriterien dargestellt werden. Die konkreten Potenziale bilden die Grundlage für verstärkte Aktivitäten und Investitionen im Bereich Ressourceneffizienz. Derartige Potentiale sollen für die metallverarbeitende Industrie identifiziert und so dargestellt werden, dass die Studie einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Ressourceneffizienz leisten kann. Zeitplanung: Bearbeitungszeitraum ist 23.07.2012 bis 28.03.2013 Ort: Berlin
9. Anlage 4: Schriftliche Erklärung
Hiermit erkläre ich, dass ? keine der in § 8 Nr. 5 Abs. 1 Buchst. a bis f VOB/A, bzw. § 7 Nr. 5 Buchst. a bis e VOL/A genannten Ausschlussgründe in Bezug auf mein Unternehmen vorliegen, ? zu meinem Unternehmen keine Eintragung im Landeskorruptionsregister vorliegt, ? ich meine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie die aus anderen Gesetzen und sonstigen Rechtsnormen ergangenen Regelungen erfüllt habe, bzw. erfüllen werde, ? ich meine Verpflichtung zur Zahlung der Beträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erfülle und dass ausschließlich Personal eingesetzt wird, für das die gesetzlich vorgeschriebenen Beiträge zur Sozialversicherung im Rahmen des jeweiligen Beschäftigungsverhältnisses abgeführt werden, ? ich die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns erfülle, soweit diese besteht, ? ich dem öffentlichen Auftraggeber jeglichen Nachunternehmereinsatz mitteilen werde und auf Anforderung im Einzelfall die Eignungsnachweise des Nachunternehmers vorlegen werde, ? ich die Verpflichtung einhalte, nur Nachunternehmer einzusetzen, die ebenfalls alle vorgenannten Kriterien erfüllen und dies auch per Einzelnachweis belegen können. Mir ist bekannt, dass sich der Auftraggeber vorbehält, zur weiteren Prüfung konkrete Nachweise zu fordern, und dass er die Erteilung des Auftrags von der Vorlage dieser Nachweise abhängig machen kann. Darüber hinaus verpflichte ich mich, Änderungen an den vorgenannten Erklärungen unverzüglich mitzuteilen.
Ort Datum Unterschrift / Firmenstempel 10 Anlage 5: Vertragsentwurf Die VDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH, Johannisstr. 5-6, 10117 Berlin Auftraggeber (AG) Auftragnehmer (AN) schließen unter dem Kennzeichen AuftragsNr.: 4/2012 folgenden Vertrag: § 1
Vertragsgegenstand
(1) Der effiziente Einsatz von Ressourcen spart nicht nur Kosten in Produktionsprozessen, sondern entlastet auch die Umwelt von negativen Auswirkungen von Produktion und Konsum. Effizienz sichert die Wettbewerbsfähigkeit und stärkt Betriebe für die künftigen Herausforderungen am Markt. Das VDI Zentrum Ressourceneffizienz plant im Jahr 2012 einen Beitrag zur Erforschung der Ressourceneffizienzpotenziale in der metallverarbeitenden Industrie zu leisten. Diese Dienstleistung wird vom AN in vollem Umfang übernommen. Die folgenden Arbeitspakete (AP) werden umfassend und fristgerecht bearbeitet und fertig gestellt: Das Projekt besteht aus den folgenden Arbeitsschritten, die im Rahmen der Erstellung der Studie anfallen. Im Angebot sind darzulegen: ? Arbeitspaket 1: Die Metallverarbeitung ist Bestandteil mehrerer Branchen (Fahrzeugbau, Energietechnik, Maschinen- und Anlagenbau,...). Deshalb soll im Rahmen der Studie zunächst eine Potenzialanalyse innerhalb der metallverarbeitenden Branchen durchgeführt werden. Der Bausektor soll im Rahmen dieser Analyse nicht primär berücksichtigt werden. So sollen die Branchen identifiziert werden, in denen die größten Ressourceneffizienzpotenziale bestehen, die in absehbaren Zeiträumen gehoben werden können (10-20 Jahre). Zeitraum der Erstellung ist ca. August 2012 bis September 2012. ? Arbeitspaket 2: Auf der Grundlage der Ergebnisse aus Arbeitspaket 1 sollte die vertiefte Untersuchung der Metallverarbeitung innerhalb von drei Branchen erfolgen. Die theoretischen Potenziale, die Schritte zu ihrer Realisierung und die realisierbaren Ergebnisse sollen detailliert beschrieben werden. Zeitraum der Erstellung ist ca. Oktober 2012 bis Dezember 2012. ? Auswertung der Ergebnisse: Synthese der einzelnen Elemente und Schlüsse für politische und wirtschaftliche Akteure. Zeitraum der Erstellung ist Januar 2013. ? Peer Review und Workshop zur Vorstellung der Studie finden im Februar und März 2013 statt. Wesentliche Kriterien der Potenzialanalyse in jedem der Arbeitsschritte sind absoluter Rohstoffverbrauch (aufgegliedert nach Rohstoffen), Anteil erneuerbarer Rohstoffe, Energieverbrauch, Inanspruchnahme von Umweltsenken (Emissionen in Luft, Wasser und Boden) sowie die Kosteneffizienz von Maßnahmen.
11. Lebensweg: Der zentrale Schwerpunkt liegt hier auf der Herstellungsphase (Material/Werkstoff), wobei Rohstoffgewinnung/Werkstoffherstellung, Nutzung und Produktlebensende durch grobe Abschätzungen mitberücksichtigt werden sollen. Als Ergebnis sollen verständliche und praktikable Lösungen zur Realisierung von Ressourceneffizienzpotenzialen nach o. g. Kriterien dargestellt werden. Die konkreten Potenziale bilden die Grundlage für verstärkte Aktivitäten und Investitionen im Bereich Ressourceneffizienz. Derartige Potentiale sollen für die metallverarbeitende Industrie identifiziert und so dargestellt werden, dass die Studie einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Ressourceneffizienz leisten kann. Der AN übernimmt die in der Anlage 2 (Leistungsbeschreibung) nach Art und Umfang im Einzelnen beschriebenen Aufgaben. Dabei sind auch alle in der Ausschreibung unter Allgemeine Hinweise zur Angebotsabgabe genannten Punkte weiterhin zu beachten. (2) Die Leistungen müssen höchsten wissenschaftlichen Standards entsprechen. Über die vertragsmäßige Ausführung der Leistungen kann sich der AG jederzeit selbst oder durch unverzüglich zu erteilende Auskünfte des AN unterrichten. §2 Willenserklärungen und Handlungen Alle Willenserklärungen und Handlungen in Ausführung dieses Vertrages sind mit Wirkung für den AG an die VDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH, Johannisstr. 5-6, 10117 Berlin zu richten oder gegenüber dieser vorzunehmen. § 3
Ausführungsfristen, Bewirken der Leistung
(1) Die Leistungen sind in der Zeit vom 23.07.2012 bis zum 28.03.2012 zu erbringen. (2) Erkennt der AN, dass er Ausführungsfristen nicht einhalten kann, so hat er dies dem AG unter Angabe von Gründen unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Alle sonstigen Ansprüche des AG aus Vertrag oder Gesetz, die sich aus der nicht fristgemäßen Erfüllung des Vertrages ergeben, bleiben davon unberührt. § 4
Vergütung & Abrechnung
(1) Sofern die Leistung des AN der gesetzlichen Umsatzsteuer unterliegt, ist die Vergütung zuzüglich Umsatzsteuer zu zahlen. (2) Die Vergütung erfolgt aufgrund der erbrachten Leistungen, bei Vorlage einer Rechnung, jeweils anteilig und unter Ausweis der gesetzlichen Umsatzsteuer durch den AN: - 30% der Auftragssumme nach Abnahme von Arbeitspaket 1 im Oktober 2012
12. - 40% der Auftragssumme nach Abnahme von Arbeitspaket 2 und der Auswertung der Ergebnisse im Februar 2013, - 30% der Auftragssumme nach Abnahme der finalen Ergebnisse und Projektabschluss. Die Rechnungen sind an folgende Adresse zu stellen: VDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH, Johannisstr. 5-6, 10117 Berlin §5
Nutzungsrechte, Veröffentlichungen
(1) Der AN räumt dem AG gemäß § 31 Urheberrechtsgesetz (UrhG) unter Ausschluss der Vorbehalte des § 37 UrhG das ausschließliche, unbeschränkte Nutzungsrecht am Ergebnis und an allen Teilergebnissen ein. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere die in §§ 15, 23, 87b) und 88 UrhG genannten Nutzungsarten sowie die Bearbeitung und Umgestaltung. Der AG ist berechtigt, das Nutzungsrecht Dritten zu übertragen oder ihnen einfache Nutzungsrechte einzuräumen. Die Ausübung des Rückrufrechts nach § 41 UrhG wird für die Dauer von fünf Jahren ausgeschlossen. (2) Der AN ist nur mit vorheriger Zustimmung des AG berechtigt, das Ergebnis oder Teilergebnisse zu veröffentlichen, an Dritte weiterzugeben oder in sonstiger Weise zu verwerten. Das umschließt auch jegliche Auskünfte an die Presse. Der AN wird an den AG für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung eine Vertragsstrafe in Höhe von 10% der Vergütung, maximal EUR 9.000,00 (neun tausend Euro) zahlen. Weist der AN nach, dass der tatsächliche Schaden des AG geringer ist, reduziert sich die Vertragsstrafe auf die Höhe des tatsächlichen Schadens. Der AG ist berechtigt, die Vertragsstrafe mit der Vergütung des AN zu verrechnen. § 341 BGB und alle sonstigen Ansprüche des AG bleiben davon unberührt. Bei allen Veröffentlichungen ist der Hinweis aufzunehmen: Im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Dabei sind jeweils die Logos des BMU und der Klimaschutzinitiative zu verwenden. § 6
Unteraufträge
(1) Der AN darf sich Dritter zur Erfüllung dieses Vertrages nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG bedienen. Die dem AG vor Abschluss vorzulegenden Verträge mit den Dritten müssen sicherstellen, dass der AN seinen Pflichten gegenüber dem AG auch hinsichtlich der an die Dritten übertragenen Aufgaben uneingeschränkt nachkommen kann. (2) Im Rahmen der Unterauftragsvergaben hat der AN sicherzustellen, dass die Vergabeverfahren nachvollziehbar und transparent durchgeführt werden. Hierzu ist für das jeweilige Vergabeverfahren eine Vergabedokumentation zu führen. (3) Im Rahmen der Unterauftragsvergaben hat der AN beim AG vorab anzufragen, ob und inwieweit auf vom AG zur Verfügung zu stellende Muster-Verträge zurückgegriffen werden kann. Sofern der AG das wünscht, sind diese Muster zu nutzen.
13. § 7 Verpflichtungs- und Haftungsausschluss Der AG darf Dritten gegenüber nicht verpflichtet werden. Der AN stellt den AG unbeschadet der Haftung im Innenverhältnis im Außenverhältnis von jeglicher Haftung gegenüber geschädigten Dritten frei. In Verträgen mit Dritten hat der AN entsprechende Vereinbarungen zu treffen. § 8
Datenschutz
(1) Der AN verpflichtet sich, bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten sowie bei einer Weitergabe dieser Daten die datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten und diese Einhaltung dem jeweiligen Stand der Technik entsprechend durch technische und organisatorische Maßnahmen sicherzustellen. Soweit der AG wegen der Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften im Rahmen des Vertragsverhältnisses zum Schadensersatz gegenüber Betroffenen verpflichtet ist, bleibt ihm der Rückgriff beim AN vorbehalten. (2) Der AN erklärt sich damit einverstanden, dass der AG sowie der Datenschutzbeauftragte des AG jederzeit berechtigt sind, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und der vertragsrechtlichen Vereinbarung im erforderlichen Umfang zu kontrollieren, insbesondere durch die Einholung von Auskünften und die Einsichtnahme in die gespeicherten Daten und die Datenverarbeitungsprogramme. § 9
Laufzeit & Kündigung (1) Dieser Vertrag gilt mit Wirkung ab dem 20.07.2012 und ist bis zum 28.03.2013 gültig. (2) Der AG ist berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer 1-monatigen Frist zum Monatsende schriftlich zu kündigen. (3) Der AG ist berechtigt, den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise schriftlich zu kündigen. Wichtige Gründe für den AG sind insbesondere ? mangelhafte Leistungserbringung. ? das Vorliegen eines Ausschlussgrunds im Sinne von § 6 Abs. 5 c bis e) VOL/A insbesondere Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) oder Bestechung (§334 StGB). ? die Angabe von Angeboten, die auf wettbewerbsbeschränkenden Absprachen im Sinne von § 298 StGB beruhen. ? die Beteiligung an unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere eine Vereinbarung mit Dritten über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, über zu fordernde Preise, über die Entrichtung einer Ausfallentschädigung (Gewinnbeteiligung oder sonstige Abgaben) oder über die Festlegung von Preisempfehlungen.
14. ? die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des UAN oder die Beantragung oder Ablehnung dieses Antrages mangels Masse. (4) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. (5) Im Falle einer Kündigung teilt der AG dem AN schriftlich mit, ob und ggf. welche begonnenen Arbeiten noch zu beenden sind. Der AN ist verpflichtet, die entsprechenden Arbeiten zu den Bedingungen des gekündigten Vertrages auszuführen. Ein Rechtsanspruch des AN, begonnene Arbeiten zu beenden, besteht nicht. (6) Die Vergütung beschränkt sich auf die bis zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung vom AN erbrachten Leistungen sowie auf Leistungen, die aufgrund einer schriftlichen Mitteilung des AG gemäß Absatz 3 beendet werden. (7) Zusätzlich zu anteiligen Vergütungsansprüchen nach Absatz 3 und 4 hat der AN im Falle der Kündigung einen Anspruch auf Restabgeltung zusätzlicher, nicht vergüteter Arbeiten bzw. Leistungen, die er im Zusammenhang mit dem vorzeitigen Vertragsende zwingend erbringen muss. Voraussetzung für diesen Anspruch ist, das der AN die Gründe, die zur Kündigung geführt haben, nicht zu vertreten hat und nach Zugang der Kündigung so schnell wie möglich alles unternommen hat, um Leistungen unverzüglich zu beenden, die nicht mehr im Interesse des AG liegen. Der Anspruch auf Restabgeltung für die Abwicklung von Unteraufträgen besteht nur, wenn der AN das Unterauftragsverhältnis unverzüglich beendet hat. Für die Restabgeltung sind die Regelungen dieses Vertrages sinngemäß anzuwenden. (8) Der AN ist verpflichtet, die Tatsachen zu belegen, die seinen Vergütungs- und/oder Restgeltungsanspruch begründen. (9) Im Falle der Kündigung sind die Ergebnisse der Leistungen des AN unverzüglich dem AG abzuliefern bzw. vorzustellen. Die Rechte an diesen Ergebnissen sind auf den AG zu übertragen. (10) Nach Kündigung entstehende Ansprüche des AN werden fällig, sobald der AN seine Verpflichtungen gemäß Absatz 6 und 7 erfüllt hat. § 10 Vertragsstrafen (1) Wenn der AN einen vereinbarten Termin zur Erbringung von Leistungen gemäß § 1 oder der Anlage 2 (Leistungsbeschreibung) nicht einhalten kann, informiert er darüber den AG. Werden Termine wiederholt trotz der Gewährung angemessener und sachgerechter Fristen für die Erledigung von bestimmten Aufgaben, ohne die Angabe von hinreichenden Gründen durch den AN nicht eingehalten, ist der AG berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 2% der Vergütung (ohne Umsatzsteuer) für den Teil der Leistung, die nicht genutzt werden kann, pro angefangener Woche der Überschreitung, höchstens jedoch 5% der Vergütung insgesamt (ohne Umsatzsteuer) zu verlangen. Der AG kann die Vertragsstrafe nur bei Annahme der letzten, im Rahmen des Vertrages zu erbringenden Leistung, längstens bis zur Begleichung einer eventuellen Schlusszahlung geltend machen.
15. (2) Liegen wichtige Gründe nach § 9Absatz 3 vor, so hat der AN dem AG eine Vertragsstrafe zu zahlen, auch wenn der AG sein Rücktrittsrecht ganz oder teilweise ausübt. Die Höhe der Vertragsstrafe beträgt das Fünfzigfache des Wertes der angebotenen, versprochenen oder gewährten Geschenke oder sonstigen Vorteile in Korruptionsfällen, bzw. das Fünfzigfache der ersparten Aufwendungen oder des verursachten Schadens in den übrigen Fällen des § 9 Absatz 3, höchstens jedoch 10% des gesamten Auftragspreises ohne Umsatzsteuer. Ist ein Wert im Sinne von Satz 1 nicht feststellbar, beträgt die Vertragsstrafe 10% des gesamten Auftragspreises ohne Umsatzsteuer. Geringfügige Vorteile ziehen keine Vertragsstrafe nach sich. Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt. § 11 Haftung des AG
(1) Die Haftung des AG für Ansprüche des UAN aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag mit Ausnahme von Vergütungsansprüchen ist insgesamt auf den Auftragswert beschränkt, selbst wenn die Summe der Einzelansprüche diesen Betrag überschreiten sollte. Der AG haftet zudem nur in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. (2) Die Haftungsbeschränkungen des Abs. (1) gelten nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des AG oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des AG beruhen. § 12
Sonstige Vereinbarungen
(1) Der AN informiert den AG, bzw. die beim AG benannte operativ zuständige Person, regelmäßig über den Stand der Arbeiten und deren geplante weitere Fortführung. (2) Der AN ist verpflichtet, gute, neutrale, wissenschaftlich fundierte Analysen zu produzieren. § 13 Schlussbestimmungen (1) Anlagen zu diesem Vertrag sowie Aktualisierungen hiervon sind integraler Bestandteil dieses Vertrags. Für diesen Vertrag gelten, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist, die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B). Ferner sind die Allgemeinen Bedingungen für Forschungs- und Entwicklungsverträge des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Bestandteile dieses Vertrags. Auch die im Angebot unterbreiteten Zusagen sind Vertragsbestandteil. (2) Änderungen dieses Vertrags sowie seiner Anlagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Der AN ist nicht berechtigt, Ansprüche aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung des AG abzutreten. (3) Dieser Vertrag und alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag (einschließlich zu Fragen seiner Wirksamkeit) unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht
16. unter Ausschluss auf andere Rechtsordnungen verweisender Bestimmungen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (4) Vor dem Beschreiten des Rechtswegs werden die Parteien sich nach Treu und Glauben darum bemühen, jede Streitigkeit aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag in direkten Verhandlungen einvernehmlich beizulegen. Vor dem Beschreiten des Rechtswegs werden die Parteien zudem ein Schlichtungsverfahren nach der Schlichtungsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS), Köln, in der bei Einleitung des Verfahrens gültigen Fassung unter Leitung eines Schlichters durchführen. Ort der Schlichtung ist am Sitz des AG. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag (einschließlich zu Fragen seiner Wirksamkeit) ist am Sitz des AG. Der AG ist jedoch auch berechtigt, den AN an dessen allgemeinem Gerichtsstand, jedenfalls an dessen Sitz zu verklagen. (5) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags. In einem derartigen Fall gilt vielmehr anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine wirksame und durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem Geist und dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung soweit wie möglich entspricht. Sinngemäß Gleiches gilt im Falle einer planwidrigen Regelungslücke sowie im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung des Maßes oder der Zeit. Im letzteren Fall gilt das jeweils noch zulässige Maß bzw. die jeweils noch zulässige Zeit als vereinbart | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 127086 vom 28.05.2012 |