Titel | Durchführung einer Umwelttechnischen Beratung | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Mainzer Straße 80 65189 Wiesbaden | |
Ausführungsort | DE-65189 Wiesbaden | |
Frist | 10.02.2014 | |
Beschreibung | Interessenbekundungsverfahren "formloser Teilnahmewettbewerb vor Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben oder sonstigen Verfahren" HAD-Referenz-Nr.: 3165/163 Aktenzeichen: III5-79f 10.03. 1. Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Mainzer Straße 80 65189 Wiesbaden Deutschland Zu Hdn. von :Herr Andreas Gräfe Telefon:06118151315 Fax:06118151941 E-Mail: andreas.graefe@hmuklv.hessen.de Internet: www.hmuklv.hessen.de. 2. Art der Leistung : Dienstleistung. 3. Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Beratung der 26 Unteren Wasserbehörden bei den Landräten sowie Kreisfreien Städten in Hessen. 4. Form des Verfahrens: formloses Bewerbungsverfahren. 5. Frist, bis zu der die Interessenbekundung eingegangen sein muss: Bewerbungsfrist: 10.02.2014 14:00 Uhr. 6. Leistungsbeschreibung Art und Umfang des Auftragsgegenstandes : Im Jahr 2004 hat das Land Hessen einen "Leitfaden zum Erkennen ökologisch kritischer Gewässerbelastungen durch Abwassereinleitungen in Hessen" entwickelt und den Wasserbehörden sowie der Fachöffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Der Leitfaden zum Erkennen ökologisch kritischer Gewässerbelastungen durch Abwassereinleitungen dient in seiner überarbeiteten Fassung (Leitfaden "Immissionsbetrach-tung") der Umsetzung der Vorgaben aus Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Hessi-schem Wassergesetz (HWG). Die Anwendung dieses Leitfadens umfasst damit insbesondere nachfolgende Szenarien: a) Antragstellung auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis, die nach § 57 Abs. 1 Nr. 2 WHG eine Prüfung der Vereinbarkeit der Abwassereinleitung mit den Gewässereigenschaften und sonstigen rechtlichen Anforderungen voraussetzt. b) Notwendigkeit zur Sachverhaltsaufklärung gemäß Maßnahmenprogramm zur Umsetzung der WRRL in Hessen bei Vorliegen eines nicht guten ökologischen Zustandes eines Oberflächenwasserkörpers im Hinblick darauf, ob kommunale Abwassereinleitungen hierfür mit ursächlich sind. Es ist zu klären, ob aufgrund dieser Einleitungen Maßnahmen zur Erreichung der im WHG verankerten Ziele erforderlich sind. c) Soweit darüber hinaus vorhandene schädliche Gewässerveränderungen im Sinne des § 3 Nr. 10 WHG erkannt werden (z. B. bei Gewässerschauen) und eine Mitverursachung durch Abwassereinleitungen von vorneherein nicht gänzlich ausge-schlossen werden kann, so ist auch dieses ein Auslöser für eine gewässerbezo-gene Betrachtung. Dieser fachrechtlich notwendige ganzheitliche Betrachtungsansatz geht deutlich über die Anforderungen des bisher im Verwaltungsvollzug zu Anwendung kommenden Leitfadens hinaus. Mit der neuen Leitfadenversion wird den Unteren Wasserbehörden ein den fachlichen Anforderungen angepasstes Instrumentarium zur Unterstützung ihrer Aufgaben durch das HMUELV zur Verfügung gestellt. Ziel des Auftrags ist es, die Umsetzung des Leitfadens im regulären Verwaltungsvollzug der Unteren Wasserbehörden innerhalb von zwei Jahren zu implementieren und danach eine eigenständige, rechtssichere Handhabung des Leitfadens zu gewährleisten. Die unteren Wasserbehörden sollen durch eine beratende Vollzugsunterstützung in die Lage versetzt werden, - die Antragsteller (für die Erteilung wasserrechtlicher Erlaubnisse) hinsichtlich gewässerbezogener Anforderungen rechtsverbindlich zu beraten - den Leitfaden "Immissionsbetrachtung" und das Werkzeugpaket eigenständig anzuwenden - vorgelegte, mit dem Werkzeugpaket oder einem anderen gleichwertigen Programm (Anforderungsprofil: Leitfaden "Immissionsbetrachtung") erstellte Immissionsnachweise eigenständig und kompetent zu prüfen und - die Befähigung zu erlangen, hieraus fachlich und rechtlich fundierte Schlussfolgerungen für die Erteilung wasserrechtlicher Erlaubnisse (z. B. Ableitung erforderlicher Maßnahmen) zu ziehen. Um diese Ziele zu erreichen, soll die Kompetenzstelle zur Umsetzung der o. g. Ziele folgende Aufgaben wahrnehmen: - Einbindung in die Schulung der Unteren Wasserbehörden im Bezug auf die Anwendung des Leitfadens (rechtlicher Hintergrund, fachlicher Inhalt, Nachweisführung, etc.) und die Anforderungen an eine Immissionsbetrachtung - Schulung für die Anwendung des Werkzeugpakets (Handhabung, richtige Interpretation der Ergebnisse, etc.) - Beratung bei grundsätzlichen Fragestellungen, z. B. o Anwendungsfälle / Anwendungsgrenzen des Leitfadens o Erfordernis eines rechnerischen Nachweises o Bedeutung der Eingangsdaten (Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität) o Hinweise zum Datenbestand und zur Datenerhebung - Beratung in Einzelfällen hinsichtlich der Prüfung vorgelegter Immissionsnachweise o Richtigkeit der modelltechnischen Abbildung des Gesamtsystems (Kanalnetz, Kläranlagen, Gewässer, Nachweisraum usw.) o Richtigkeit der Eingangsdaten und der zu treffenden Annahmen (gemäß Leitfa-den "Immissionsbetrachtung") o Richtigkeit / Nachvollziehbarkeit der vorgelegten Ergebnisse - Beratung zur Umsetzung der Ergebnisse (Umsetzung bei ermitteltem Handlungsbedarf; mögliche Maßnahmen) Nicht umfasst sind damit eigenständige Datenerhebungen und Immissionsbetrachtungen (Durchführung rechnerischer Nachweise) durch die Kompetenzstelle im Auftrag einer Unteren Wasserbehörde. Die Leistungen der Kompetenzstelle umfassen ausschließlich die Unterstützung und Hilfestellung bei der Erfüllung der in der Zuständigkeit der Unteren Wasserbehörden liegenden Aufgabe. Es wird darauf hingewiesen, dass das Land Hessen beabsichtigt, ein Werkzeugpaket als mögliches Umsetzungsinstrument des Leitfadens "Immissionsbetrachtung" (Fassung: Oktober 2012) für seine Dienststellen zur Verfügung zu stellen. Die Beratung und Schulung bezüglich einer Nutzung des sogenannten Werkzeugpaketes ist dabei gem. Ziffer 6 (Leistungsbeschreibung) ebenfalls Gegenstand. Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) Hauptgegenstand: 71313000 Umwelttechnische Beratung Ergänzende Gegenstände: Ort der Ausführung / Erbringung der Leistung : * Hessen NUTS-Code : DE7 HESSEN Zeitraum der Ausführung : voraussichtlich vom 01.03.2014 bis 29.02.2016. 7. Wertungsmerkmale: Bewerbungsbedingungen: Die Aufgabenstellung setzt weitreichende Rechtskenntnis des Wasserhaushaltsgesetzes sowie des Hessischen Wassergesetzes voraus. Unabdingbar für die Erbringung der Beratungsleistungen sind detaillierte Kenntnisse der aus dem Hessischen Kommunali-sierungsgesetz entstehenden Vollzugsaufgaben der unteren Behördenebene. Neben der rechtstheoretischen Kenntnis des Vollzugshandels sind auch Praxiserfahrungen aus dem Vollzug, insbesondere der Geschäftsabläufe innerhalb der unteren Wasserbehörden, eine notwendige Voraussetzung für die Aufgabenerledigung. Für die fachliche Erledigung der gestellten Aufgaben ist ein abgeschlossenes Hoch-schulstudium des Bauingenieurwesens mit dem Schwerpunkt der Siedlungswasserwirt-schaft Voraussetzung. Es werden fundierte Fachkenntnisse der wasserwirtschaftlichen Zusammenhänge des Gesamtsystems "Kanalnetz mit Entlastungsanlagen - Kläranlage - Gewässer" sowie die sichere Anwendung von wasserwirtschaftlichen Modellen (ins-besondere Schmutzfrachtsimulation, Gewässer- und Gütemodelle, Niederschlags-Abflussmodelle) erwartet. Da der Beratungsbedarf der einzelnen Dienststellen nicht vorausgeplant werden kann, ist es zwingend erforderlich, die persönliche Beratungstätigkeit bei Bedarf kurzfristig si-cherzustellen. Die Bewerberin oder der Bewerber hat die fachliche und sachliche Eignung der zuvor beschriebenen Anforderungen nachzuweisen durch: - Beschreibung des Anbieters bzw. der Einrichtung (Profil) mit Darstellung der perso-nellen Ausstattung und Qualifikationen; - Nachweis von - nicht länger als fünf Jahre zurückliegenden - aktiven Erfahrungen / Tätigkeit im Verwaltungsvollzug der unteren Behördenebene im Bereich der Abwas-serentsorgung und -einleitung in Gewässer - Nachweis von Erfahrungen in der Arbeit mit dem Leitfaden "Immissionsbetrachtung" (Fassung: Oktober 2012) des Landes Hessen. - Nachweis von Erfahrungen in der Arbeit mit Simulationsmodellen zur Bewertung von Gewässerbelastungen durch Abwassereinleitungen (Immissionsbetrachtung). - Darstellung der beruflichen Qualifikation im Hinblick auf das zu bearbeitende Aufga-benfeld - Eigenerklärung über das Vorhandensein von Schulungsräumen und Schulungsma-terial (insbesondere geeigneter PCs) Erklärung zum Gemeinsamen Runderlass über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern (das betreffende Formular "Erklärung" steht mit dieser Bekanntmachung zum Download zur Verfügung). 8. Beschränkung der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Teilnahme aufgefordert werden sollen: mindestens (soweit geeignet) :3 ,höchstens 5. 9. Auskünfte erteilt: Offizielle Bezeichnung:siehe unter 1. 10. Bewerbungsunterlagen sind anzufordern bei: Offizielle Bezeichnung:Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Straße:Mainzer Straße 80 Stadt/Ort:65189 Wiesbaden Land:Deutschland. 11. Sonstige Angaben: Die Interessenbekundung ist unter Beifügung der vorstehenden Nachweise zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit bis zum 10.02.2014, 14.00 Uhr schriftlich an folgende Adresse zu richten: Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Herrn Gräfe Mainzer Straße 80 65189 Wiesbaden Deutschland Es besteht kein Anspruch auf Aufforderung zur Angebotsabgabe. Bitte geben Sie die HAD-Referenz-Nr. und das Aktenzeichen bei Einreichung der Bewerbung deutlich les-bar an. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein maximaler Finanzrahmen von insge-samt 38.000 EUR inkl. Mehrwertsteuer nicht überschritten werden darf. Es werden maximal 5 Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Auswahl der für die Aufforderung zur Angebotsabgabe vorgesehenen Bewerber erfolgt entsprechend der vorgenannten Nachweise sowie eigener Erfahrungen des Auftraggebers. Es ist bereits ein Anbieter ausgewählt, sich am Wettbewerb zu beteiligen. Die hier verlangte Dienstleistung kann bedingt durch den vielfältigen Themenkomplex auch durch einen Zusammenschluss mehrerer Institutionen (Bewerber-/ Bietergemein-schaft) erbracht werden. Es ist daher bei der Interessenbekundung darzulegen, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten wird. Diese Anderen sind unter Nennung der betroffenen Themenkomplexe namentlich aufzuzeigen und bei den unter Ziffer 7 genannten Kriterien einzubeziehen und auszu-weisen. Tag der Veröffentlichung in der HAD: 27.01.2014 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 130131 vom 28.01.2014 |