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Titel
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Durchführung von Fundamentierungsarbeiten
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)
AuftraggeberGemeinde Seevetal
Kirchstr. 11
21218 Seevetal
AusführungsortDE-21217 Seevetal
Frist05.10.2016
Beschreibung

Tiefgründung VOB Neubau Sporthaus Over, Oversand 6, 21217 Seevetal - Tiefgründung

 

1. Gemeinde Seevetal, Die Bürgermeisterin

Kirchstraße 11

21218 Seevetal

Tel: 04105/ 55 - 2227

Fax: 04105/ 55 - 1227

 

2. Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung auf der Grundlage der VOB.

 

3. Ausführungsort: Seevetal, Ortsteil Over - Tiefgründung; Umfang: 67 St. Ortbetonverdrängungspfähle 15 m Länge; 5 St. Integritätsmessungen; 3 St. Spitzendrucksondierungen.

 

4. Ausführungsfrist: Beginn 21.11.2016; Ende: 02.12.2016.

 

5. Anforderung: Die Vergabeunterlagen können ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform subreport ELViS unter Internet: www.subreport.de E64 81 25 69 heruntergeladen werden. Die Unterlagen können vorab kostenfrei eingesehen werden. Die Downloadkosten in Höhe von 10,00 werden per Lastschrift durch subreport erhoben und nicht erstattet. Angebotsabgabe: Die Angebote sind ausschließlich bis spätestens zum Eröffnungstermin schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung beim Auftraggeber einzureichen. Eine elektronische Angebotsabgabe ist nicht zugelassen.

 

6. Angebotssprache: In deutscher Sprache.

 

7. Bieter: Zur Eröffnung sind nur Bieter und deren bevollmächtigte Vertreter zugelassen. Eröffnung beim Auftraggeber am 05.10.2016, 11:30 Uhr, Im Rathaus, Sitzungssaal II, Seevetal- Hittfeld. Geforderte Sicherheiten: keine. Zahlungsbedingungen: ergeben sich aus § 16 VOB/ B.

 

8. Rechtsform von Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

 

9. Nachweise: Nachweis der Eignung durch Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124 VHB) bzw. durch Präqualifikationsnachweis.

 

10. Zuschlags- / Bindefrist: endet am 04.11. 2016. Kriterien der Auftragserteilung: Einhaltung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) vom 31.10. 2013 in der Fassung vom 08.06. 2016. Gemäß § 4 NTVergG werden öffentliche Aufträge über Bau- und Dienstleistungen nur an Unternehmen vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich erklären, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 Mindestlohngesetzes (MiLoG) mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des MiLoG und ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen, die sich aus dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz (AEntG) , dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) , den auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie aus einem auf der Grundlage des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag ergeben können, zu zahlen. Sonstiges: Der Bieter kann sich zur Prüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden an den Landkreis Harburg Kommunalaufsicht Schlossplatz 6, 21423 Winsen/ Luhe.

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 137218 vom 14.09.2016