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Titel
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Erstellung einer Datenbank und Zusammenstellung von energierelevanten Daten
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VergabeverfahrenBeschränkte Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberSenatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt,Klimaschutz und Energie
Brückenstraße 6
10179 Berlin
AusführungsortDE-10179 Berlin
Frist16.08.2016
Beschreibung

1. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Sonderreferat Klimaschutz und Energie, AG Energie

Brückenstraße 6

10179 Berlin

Tel. 030 9025-2417

Tel. 030 9025-2416

Tel. 030 9025-2427

 

E-Mail: felix.groba@senstadtum.berlin.de

E-Mail: jana.spiess@senstadtum.berlin.de

E-Mail: patricia.adolf@senstadtum.berlin.de

 

2. Ausschreibende Stelle: siehe Ziff. 1.

 

3. Verfahrensart: freihändige Vergabe (VOL/ A § 3 Abs. Buchstabe h).

 

4. Art der Leistung: Dienstleistung.

 

5. Ort der Leistung: Berlin.

 

6. Wesentlicher Leistungsumfang: siehe Anlage 2 „Leistungsbeschreibung“.

 

7. Aufteilung in Lose: Nein.

 

8. Ausführungszeit: Erstellung Datenbanksystem III. Quartal 2016 bis I. Quartal 2017 , Optionale Leistung „Erstellung Energieatlas“ (nach Beauftragung sechs Monate Bearbeitungszeit).

 

9. Vergabeunterlagen können angefordert werden bis zum: 16.08.2016.

 

10. Stelle, bei der die Vergabeunterlagen eingesehen und abgefordert werden können: siehe unter Ziff. 1.

 

11. a) Ablauf der Angebotsfrist: 19.08.2016, 10:00 Uhr

 

b) Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Sonderreferat Klimaschutz und Energie, Frau Jana Spieß, SR KE 21, Raum 6.009, Brückenstraße 6, 10179 Berlin, Die als Angebot gekennzeichneten und unterschriebenen Unterlagen sind in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen. Es ist neben der Anschrift (11.b) besonders zu kennzeichnen mit: Bezeichnung der Ausschreibung: Datenbank Energie Ablauf der Angebotsfrist: 19.08.2016, 10:00 Uhr Sonstiges: „Bitte nicht öffnen“

 

c) Sonstiges: Darüber hinaus senden Sie bitte Ihr vollständiges Angebot am 19.08.2016 bis 12 Uhr per Email an E-Mail: jana.spiess@senstadtum.berlin.de. Das Einreichen des Angebotes per Email ersetzt nicht die Einreichungsvorschriften nach 11b) Zur Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen.

 

12. a) Folgende Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen:

 

- Eigenerklärung gemäß § 6 Abs. 3 VOL/A über die Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen und anderer Sachverhalte (Wirt 321, s. Anlage 5)

 

- Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen (Wirt 322, s. Anlage 5)

 

- Erklärung gemäß § 1 Abs. 2 der Verordnung über die Förderung von Frauen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Frauenförderungsverordnung) (Wirt 359, s. Anlage 5)

 

b) Folgende Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen:

 

- Nachweis der fachlichen Eignung und Belegung der Leistungsfähigkeit durch Referenzen (mindestens ein vergleichbares Projekt mit Energie-/Klimabezug)

 

- Profile der beteiligten Büros (Bildung einer Arbeits- oder Bietergemeinschaften und Vergabe von Unteraufträgen, V238 F, s. Anlage 5).

 

13. Sonstige Erfordernisse: Kurze Darstellung der geplante Inhalte (Fachkonzept Datenbankstruktur nebst Zusammentragen der Daten, maximal 5-10 Seiten) und des zeitlichen Vorgehens (Zeitplan mit Meilensteilen), außerdem sollen für den Erarbeitungsprozess notwendigerweise einzubindende Stakeholder (z.B. Fachabteilung, andere Datenhaltende Stellen) benannt (und aktiviert) werden.

 

14. Hinweise zum Inhalt der Angebote: Die Preise sind in Euro ohne Umsatzsteuer anzugeben; die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist separat einzutragen (siehe Anlage 3). Die Angaben müssen zweifelsfrei sein. Die Angebote sind dokumentenecht auszufüllen und zu unterschreiben. Der Name des Unterzeichners muss zweifelsfrei aus dem Angebot hervorgehen, z.B. durch maschinenschriftliche Hinzufügung zur Unterschrift. Digitale Angebote dürfen im Sinne des Signaturgesetzes nur mit Signatur abgegeben werden. Andere auf elektronischem Wege übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. Eine reine elektronische Angebotsabgabe ist: möglich nicht möglich Der Bieter ist verpflichtet, alle verlangten Erklärungen und Nachweise vorzulegen sowie alle verlangten Angaben zu machen. Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen.

 

15. Nebenangebote: Nein.

 

16. Auskunft über die Vergabeunterlagen: siehe Ziff. 1.

 

17. Prüfung der Vergabeunterlagen: Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, wird der Bieter gebeten sich umgehend mit der ausschreibenden Stelle in Verbindung zu setzen.

 

18. Auftragserteilung: Zuschlagskriterien Seite 3 von 5 Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen.

 

15. Nebenangebote: sind zugelassen Nein.

 

16. Auskunft über die Vergabeunterlagen: siehe Ziff. 1.

 

17. Prüfung der Vergabeunterlagen: Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, wird der Bieter gebeten sich umgehend mit der ausschreibenden Stelle in Verbindung zu setzen.

 

18. Auftragserteilung: Zuschlagskriterien der niedrigste Preis oder das wirtschaftlich günstigste Angebot aufgrund der nachstehenden Kriterien: Kriterium: Gewichtung in %:.

 

1. Problem- und Aufgabenverständnis 20.

 

2. Konzeptioneller Ansatz (wird ein der Aufgabe angemessenes Konzept entwickelt?) 30.

 

3. Arbeits- und Zeitplan 10.

 

4. Preis (Ist dieser für die Leistungen angemessen und realistisch?) 20.

 

5. optionale Leistung (Webdarstellung Energieatlas) 20 Unterkriterien (nur für 5.) 5.1. Problem- und Aufgabenverständnis (20) 5.2. konzeptioneller Ansatz (40) 5.3. Preis (30) 5.4. Arbeits- und Zeitplan (10) Die optionalen Leistungen sind Bestandteil der Zuschlagskriterien und müssen bepreist werden. Angebote, die keine optionale Leistungen ausführen, gelten als unvollständig und werden von der Angebotswertung ausgenommen. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vom 8. Juli 2010 entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. (s. Nr. 12) Als Nachweis werden die von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bieter vom Auftraggeber aufgefordert, eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen vorzulegen. Im Falle der Gleichheit mehrerer Angebote entscheidet das Los.

 

19. Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 19.10.2016.

 

20. Zusatz für Bewerber- und Bietergemeinschaften: Bei Bewerbungen von Bewerbergemeinschaften und bei Angeboten von Bietergemeinschaften, die sich im Auftragsfall zu Arbeitsgemeinschaften zusammenschließen wollen, sind im Angebot die Mitglieder der Gemeinschaft und die federführende Firma zu benennen. Mit dem Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und insbesondere berechtigt ist, mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen, sowie dass jedes Gemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet. Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind verpflichtet die geforderten Erklärungen und Nachweise (Nr. 12 a und b) zu erbringen.

 

21. Zusatz für Untervergabe: Bei Untervergabe muss bereits bei der Angebotsabgabe der volle Name des Nachunternehmers, seine Organisationsform, sowie der Herstellungsort bekanntgegeben werden. Von den Bietern können alle oder ein Teil der oben geforderten Erklärungen und Nachweise für den/die Nachunternehmer gefordert werden.

 

22. Nicht berücksichtigte Angebote: Das Angebot ist nicht berücksichtigt worden, wenn bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist kein Auftrag erteilt wurde. Wenn der Bieter schriftlich über die Ablehnung seines Angebotes unterrichtet werden will, muss er dies schriftlich beantragen.

 

- Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete, die bei der Vergabe oder Ausführung von Aufträgen mitwirken, Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt haben (Bestechung oder Vorteilsgewährung).

 

- sich an wettbewerbsbeschränkenden Maßnahmen im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (Kartellgesetz) beteiligt haben (Preisabsprachen). 2. Anfragen werden nur beantwortet, wenn Sie mindestens 4 Kalendertage (15.08.2016) vor Ablauf der Bewerbungsfrist schriftlich per E-Mail eingehen. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. 3. Die genannten Formulare und Dokumente können bei der Kontaktstelle (siehe Ziff. 1) angefordert. 4. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Angebote, formlose Angebote und Angebote mit fehlenden Angaben zum Bewerber, zu den Mindestanforderungen sowie zu den optionalen Leistungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. 5. Geforderte Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen; Nachweise als Kopie. Anderssprachige Erklärungen oder Nachweise sind in/mit einer beglaubigten Übersetzung (Beglaubigung im Original) beizulegen. 6. Die anfallenden Kosten für die Angebotsabgabe können nicht erstattet werden. 7. Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen. 8. Der AG behält sich vor, in der 35.KW Gespräche zu den abgegebenen Angeboten zu führen.

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 136458 vom 17.07.2016