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Titel
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Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) des Bundesministeriums für Umwelt
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberBundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) Bonn
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
AusführungsortDE-10099 Berlin
Frist27.11.2018
Vergabeunterlagenwww.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=216681
TED Nr.428196-2018
Beschreibung

Abschnitt I:


I.1) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Robert-Schuman-Platz 3

53175 Bonn


E-Mail: vergabestelle@bmu.bund.de

Internet: www.bmu.bund.de


I.2) Gemeinsame Beschaffung


I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: www.evergabe-online.de/tenderdetails.html Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: www.evergabe-online.de/tenderdetails.html


I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5) Haupttätigkeit(en) Umwelt


Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: IKI-Einzelprojektevaluierung Referenznummer der Bekanntmachung: Z I 3 - Vst. 1067/2018


II.1.2) CPV-Code Hauptteil 75131000


II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen


II.1.4) Kurze Beschreibung: Die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit finanziert seit 2008 gezielt Klima- und Biodiversitätsprojekte in Entwicklungs- und Schwellenländern, sowie in Transformationsstaaten. Sie stellt explizit Klimaschutz, Anpassung an die Folgen des Klimawandels und den Schutz der biologischen Vielfalt in den Vordergrund. Damit gehen positive Nebeneffekte einher, insbesondere die Verbesserung der Lebensverhältnisse in den Partnerländern. Die hier ausgeschriebenen Einzelprojektevaluierungen umfassen einen Stichprobenumfang von bis zu 235 Projekte. Diese bis zu 235 Projekte setzen sich aus 4 Projektgruppen zusammen: Projekte der GIZ, Verbundprojekte, Projekte anderer Durchführer, und Projekte von UNDP und UNEP.


II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)


II.2) Beschreibung


II.2.1) Bezeichnung des Auftrags


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)


II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE30


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Die Projektevaluierungen umfassen Evaluierungsaktivitäten im Zeitraum ab Zuschlagserteilung bis zum 30.4.2021 und die bis Ende 2019 abgeschlossenen Projekte, die nicht bereits in der 2010-13 Evaluierung berücksichtigt wurden. Es wird von einer Anzahl von bis zu 235 Projekte ausgegangen. Die Anzahl der Projekte kann sich – v.a. in den späteren Jahren – noch durch z.B. Verlängerungen bestehender Projekte ändern. Aus Gründen der Kosteneffizienz wird für die Anzahl der GIZ-Projekte aus dem 2. IKI Evaluierungszyklus eine Stichprobe von bis zu 73 Projekten gezogen. Die Ziehung findet zeitnah zur Auftragsvergabe nach Zuschlagserteilung statt. Sogenannte ‚Verbundprojekte‘ sind 9 Projekte, die aus jeweils 2 Projektmodulen bestehen und durch unterschiedliche Organisationen (GIZ, KfW, UN-Organisationen) in enger Koordination durchgeführt werden. Aufgrund der geringen Anzahl findet für diese Gruppe eine Vollerhebung statt, d.h. alle 18 Projektmodule sollen evaluiert werden. Ebenfalls aufgrund der geringen Anzahl an UNDP- und UNEP-Projekten erfolgt für diese Gruppe eine Vollerhebung. Da die Projekte der Gruppe „Andere“ von ca. 100 verschiedenen Organisationen durchgeführt werden, findet für diese Gruppe ebenfalls eine Vollerhebung statt. Es müssen nicht alle bis Ende 2019 evaluierbaren Projekte bis Ende 2019 evaluiert sein, ein Teil davon kann bis zum Ende der Vertragslaufzeit 2021 evaluiert werden, jedoch müssen alle evaluierbaren Projekte bis zum Ende der Vertragslaufzeit evaluiert sein. Projektevaluierungen sind Evaluierungen einzelner IKI Projekte. Sie untersuchen die Relevanz von IKI Projektzielen, die Effektivität und Effizienz mit der diese Ziele erreicht wurden, und bewerten die Qualität der Projektplanung und -steuerung. Zudem schätzen sie die Bedingungen dafür ein, dass evaluierte IKI Projekte in Zukunft einen nachhaltigen und koordinierten Beitrag zur Erreichung von IKI Programmzielen leisten. Projektevaluierungen stellen einen zentralen Bestandteil des IKI Evaluierungssystems dar. Sie legen die Grundlage für Berichtslegung und Lernen in der IKI. Um Vergleichbarkeit zu gewährleisten, werden Projektevaluierungen nach standardisierten Verfahren und Kriterien durchgeführt. Um die Zuverlässigkeit von Ergebnissen zu garantieren, werden sie nach international anerkannten Qualitätsstandards durchgeführt. Dabei ist insbesondere zu beachten, dass weiterführende Effekte (Wirkungen, Nachhaltigkeit) auf Basis belegbarer Annahmen bewertet werden. Die Vergleichbarkeit der Projektevaluierungen ist Voraussetzung für die Durchführbarkeit der darauf basierenden Clusterauswertungen und Wirkungsevaluierungen.


II.2.5) Zuschlagskriterien


II.2.6) Geschätzter Wert


II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Ende: 30.04.2021


II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein


II.2.14) Zusätzliche Angaben Zu Nr. II.2.7) dieser Bekanntmachung: Die Leistung ist im Zeitraum vom Zeitpunkt des Zuschlags (Zugang des Zuschlagsschreibens) bis zum 30.4.2021 zu erbringen. Die Vertragslaufzeit kann durch die AG einmal um jeweils ein Jahr verlängert werden.


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister


III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit


III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit


III.1.4) Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: — Formular 3.7 Eigenerklärung über die Nichtvorlage von Ausschlussgründen, — Formular 3.8 Eigenerklärung zur Selbstreinigung (falls zutreffend), — Formular 3.9 Eigenerklärung zu Registerangaben, — Formular 3.12 Eigenerklärung zum Umsatz (1 Mio. Euro netto Mindestumsatz pro Jahr), — Formular 3.15 Eigenerklärung zum Personal, — Formular 3.17 Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft (falls zutreffend), — Formular 3.18 Eigenerklärung zu Drittunternehmen (falls zutreffend), — Formular 3.19 Verpflichtungserklärung Drittunternehmen (falls zutreffend), — Nachweise der Erfahrungen und Kenntnisse gem. Vordruck 3.3 Überblick Eignungskriterien, Nr. 3.1 bis 3.3.3 (Mindestanforderungen sind unter Nr. VI.3) dieser Bekanntmachung aufgeführt).


III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen


III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags


III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren


IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem


IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion


IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)


IV.1.11) Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens: Das wirtschaftlichste Angebot wird nach folgenden Kriterien ermittelt:1) Preis zu 30 % und2) Qualität zu 70 %.Die o.g. Zuschlagskriterien werden entsprechend der beiliegenden Erläuterung zur Wertung/Wertungsmatrix (Vordruck 3.4 der Vergabeunterlagen) ausgewertet.


IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 27.11.2018 Ortszeit: 10:00


IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch


IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben 1) Weitere Angaben zu Nr. III.1.4.) dieser Bekanntmachung Mindestanforderungen (siehe Vordruck 3.3 Überblick Eignungskriterien) Referenzen: — Bieter muss von internationalen Gebern finanzierten Projekten der Klima/Umwelt- und/oder internationalen Zusammenarbeit gearbeitet haben, — insgesamt müssen mind. 50 Projektevaluierungen, Studien oder Monitoring-Missionen durchgeführt und/oder mindestens 800 Arbeitstage implementiert worden sein. Persönliche Qualifikationen: Teamleiter — Mind. 10-jährige Erfahrung mit der Konzeption, Durchführung, Steuerung und Qualitätssicherung von Projektevaluierungen in Entwicklungs-, Transformations- und Schwellenländern — Ein mit einem Master (oder vergleichbar) abgeschlossenes Hochschulstudium, vorzugsweise in einem für diese Ausschreibung relevanten Bereich (z.B. Evaluierung, Wirtschaftswissenschaften) LZE (Langzeitexperten) — Mind. 5-jährige Berufserfahrung in der internationalen Zusammenarbeit — Mind. 3-jährige Erfahrung mit der Konzeption, Durchführung, Steuerung und Qualitätssicherung von Projektevaluierungen in Entwicklungs-, Transformations- und Schwellenländern — Ein mit einem Master (oder vergleichbar) abgeschlossenes Hochschulstudium, vorzugsweise in einem für diese Ausschreibung relevanten Bereich (z.B. Evaluierung, Wirtschaftswissenschaften) 2) Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle zu richten. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen. 3) Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern der AG unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen. 4) Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 62 Absatz 1 VgV). 5) Es gilt deutsches Recht.


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Villemombler Straße 76 Bonn 53123 Deutschland Telefon: +49 228-94990 E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Fax: +49 228-9499163 Internet: www.bundeskartellamt.de


VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 bzw. Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.


VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 01.10.2018

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 146760 vom 05.10.2018