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Titel
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Abschluss eines Ingenieurvertrags über das Leistungsbild „Flächennutzungsplan"
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberStadt Barby
Marktplatz 14
39249 Barby
AusführungsortDE-39249 Wespen
Frist28.05.2018
Vergabeunterlagenwww.stadt-barby.de/…/ausschreibungen.html
TED Nr.189849-2018
Beschreibung

Abschnitt I:


I.1) Stadt Barby

Marktplatz 14

39249 Barby

Telefon: +49 3929867235

Fax: +49 3929867220


E-Mail: voigt@stadt-barby.de

Internet: www.stadt-barby.de


I.2) Gemeinsame Beschaffung


I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: www.stadt-barby.de/de/ausschreibungen.html Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen


I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde


I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung


Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Neufassung der Flächennutzungspläne und Aufstellung eines Landschaftsplans der Stadt Barby


II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71000000


II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen


II.1.4) Kurze Beschreibung: Die Stadt Barby beabsichtigt den Abschluss eines Ingenieurvertrags über das Leistungsbild „Flächennutzungsplan" gem. § 18 HOAI über die Leistungsphasen 1 bis 3 und über das Leistungsbild „Landschaftsplan" gem. § 23 HOAI über ide Leistungsphasen 1 bis 4 zur einheitlichen und abgestimmten Darstellung der beabsichtigten städebaulichen Entwicklung der Einheitsgemeinde Stadt Barby.


II.1.5) Geschätzter Gesamtwert


II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.2) Beschreibung


II.2.1) Bezeichnung des Auftrags


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71410000 71420000 71540000


II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEE0C Hauptort der Ausführung: Stadt Barby


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Durch die Eingemeindung umliegender Ortsteile bilden diese seit dem Jahr 2010 die Einheitsgemeinde Stadt Barby. Ein das gesamte Gebiet der Einheitsgemeinde abdeckender Flächennutzungsplan existiert derzeit nicht. Vielmehr liegen lediglich einzelne Flächennutzungspläne der zuvor selbständigen Gemeinden – größtenteils aus den 1990er-Jahren – vor. Die der Stadt Barby diesbezüglich vorliegenden Unterlagen sind Inhalt der Vergabeunterlagen. Ziel des zu vergebenden Auftrags ist es, einen das gesamte Gebiet der neuen Einheitsgemeinde abdeckenden Flächennutzungsplan zu erlassen, welcher die sich aus der beabsichtigten städtebauliche Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürnissen der Stadt Barby in seinen Grundzügen darstellt. Der Auftragnehmer erbringt die Ingeneurleistungen des Leistungsbilds „Flächennutzungsplan" gem. § 18 HOAI der Leistungsphasen 1 bis 3 inkl. sämtlicher Grundleistungen der Anlage 2 zur HOAI sowie des Leistungsbilds „Landschaftsplan" gem. § 23 HOAI der Leistungsphasen 1 bis 4 inkl. sämtlicher Grundleistungen der Anlage 4 zur HOAI. Die zu beplandende Fläche der Stadt Barby beträgt 15.272 Hektar.


II.2.5) Zuschlagskriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt


II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 60 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein


II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Anzahl der Bewerber: 3 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Sollten nach der Durchführung der Eignungsprüfung im Rahmen der Auswertung der Teilnahmeanträge mehr als drei Bieter ihre Eignung zur Auftragsausführung dargelegt haben, wird der Auftraggeber drei Bewerber auswählen, welche zur Abgabe von Erstangeboten aufgefordert werden. Im Rahmen dieser Auswahlentscheidung bewertet der Auftraggeber die mit dem Teilnahmeantrag vorgestellten Referenzen. Pro Referenz kann maximal eine Bewertung von 100 Punkten erzielt werden. Bei maximal fünf zulässigen Referenzen je Leistungsbild ergibt sich daher eine Maximalbewertung des Teilnahmeantrags von 1 000 Punkten. Die Referenzangaben des Teilnahmeantrags werden wie folgt bewertet: Übertragener Leistungsanteil: Der übertragene Leistungsumfang entsprechend der jeweiligen Bewertung der HOAI entsprach. 100 % zzgl. Besonderer Leistungen = 50 Punkte, 100 % = 40 Punkte, 40 % – 99 % = 20 Punkte, 10 % – 39 % = 10 Punkte, Unter 10 % = 0 Punkte. Zu überplanende Fläche: Die zu überplanende Fläche betrug: > 10 000 Hektar = 50 Punkte, 7 501 Hektar – 10 000 Hektar = 40 Punkte, 5 001 Hektar – 7 500 Hektar = 30 Punkte, 2 500 Hektar – 5 000 Hektar = 20 Punkte, < 2 500 Hektar = 10 Punkte.


II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein


II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein


II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen


II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein


II.2.14) Zusätzliche Angaben


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Es ist der Nachweis zu erbringen, dass der Bewerber (bei juristischen Personen der mit der Verantwortung betraute Mitarbeiter) berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu tragen bzw. in der Bundesrepublik Deutschland gemäß dem geltenden Landesrecht des Mitgliedsstaats entsprechend tätig zu werden, § 75 Abs. 1, 2 VgV.


III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: — Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, — Erklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. EUR 2 500 000 Mio. für Personenschäden und mind. 2 500 000 EUR für sonstige Schäden. Die Ersatzleistung muss mindestens das doppelte der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Im Falle des Nichtvorliegens: Erklärung, dass im Auftragsfall eine (projektbezogene Versicherung mit den genannten Deckungssummen abgeschlossen wird, — Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, — Eigenerklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags. Der Auftraggeber fordert im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs gem. § 48 Abs. 2 VgV zunächst Eigenerklärungen. Er behält sich jedoch vor, zur Verifizierung dieser Eigenerklärungen geeignete Nachweise nachzufordern, insbesondere Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamts, der gesetzlichen Unfall und Krankenversicherung (jeweils nicht älter als 3 Monate), eine Bestätigung über das Bestehen der Berufshaftpflichtversicherung, Jahresabschlüsse oder Auszüge aus Jahresabschlüssen.


III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: — Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl der letzten 3 Kalenderjahre, — Erklärungen über Referenzen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Leistungen, welche in den vergangenen 5 Jahren (2012 – lfd.) begonnen wurden.


III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen


III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben: III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags


III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren


IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem


IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs


IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja


IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 28.05.2018 Ortszeit: 11:00


IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber Tag: 10.06.2018


IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch


IV.2.6) Bindefrist des Angebots


IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein


VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen


VI.3) Zusätzliche Angaben


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt Ernst-Kamieth-Str. 2 Halle (Saale) 06112 Deutschland Telefon: +49 3455141529 E-Mail: gundula.piekarek@lvwa.sachsen-anhalt.de Fax: +49 3455141115 Internet: lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-verkehr/wirtschaft/vergabekammern/


VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und die Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.


VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 27.04.2018

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 144301 vom 04.05.2018