Titel | Durchführung von Analysen im Rahmen von wasser-, abwasser- und abfallrechtlichen Regelwerken | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | RMD Rhein-Main Deponie GmbH Rhein-Main-Deponiepark 1 65439 Flörsheim am Main | |
Ausführungsort | DE-65439 Flörsheim am Main | |
Frist | 15.02.2021 | |
TED Nr. | 27905-2021 | |
Beschreibung | Abschnitt I: I.1)Rhein-Main Deponie GmbH Rhein-Main Deponiepark 1 65439 Flörsheim-Wicker Telefon: +49 6151/975819
E-Mail: h.lang@umweltplanung-gmbh.de Internet: http.:www.deponiepark.de
I.2) Gemeinsame Beschaffung
I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: http.:www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-176470771a6-1c85f1811b7a91fd Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: http.:www.had.de
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers H mit öffentlich-rechtlichen Gesellschaftern
I.5) Haupttätigkeit(en) gkeit: Behandlung und Verwertung von Abfällen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Durchführung von Analysen im Rahmen von wasser-, abwasser- und abfallrechtlichen Regelwerken Referenznummer der Bekanntmachung: Labor-RMD2021
II.1.2) CPV-Code Hauptteil 0
II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung: Durchführung von Analysen im Rahmen von wasser-, abwasser- und abfallrechtlichen Regelwerkenfür die Rhein-Main Deponie GmbH; im Wesentlichen Analysen im Rahmen von: EKVO, DEKVO, AbfKlärV, BBodSchV und DepV.
II.1.5) Geschätzter Gesamtwert
II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE71A
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Durchführung von Analysen im Rahmen von wasser-, abwasser- und abfallrechtlichen Regelwerken (im Wesentlichen Analysen im Rahmen von: EKVO, DEKVO, AbfKlärV, BBodSchV und DepV): Die Probenahme erfolgt durch die RMD. Die benötigten Probenflaschen und Kühlelemente sind vom AN in geeigneter Art und Anzahl kostenlos zur Verfügung zu stellen und der RMD in ausreichender Zahl zu übergeben (Anlieferung bei Probenabholung). Art und Umfang der Kontroll- und Untersuchungstätigkeiten werden über eine elektronische Termin- und Einsatzplanung (einschließlich aller untersuchungsrelevanter Angaben) über ein RMD-EDV-System gesteuert und durchgeführt. Die Probenzahl schwankt z. Z. von ca. 3 bis ca. 16 Proben pro Tag (in 2019 ca. 2 200 Proben); Eine Mindestzahl an Proben pro Tag und /oder Proben pro Jahr wird nicht garantiert. In den Proben sind durchschnittlich ca. 10 Parameter zu bestimmen. Das Probengut wird am Tag der Probenahme (ab 17.00 Uhr) bei der RMD in Flörsheim-Wicker (mit einer Kopie des Probebegleitscheins) übergeben. Die Probenidentifizierung erfolgt durch die Probennummer der RMD. Der AN hat die Entgegennahme der Proben arbeitstäglich sicherzustellen. Das probenbezogene Untersuchungsprogramm wird dem AN mittels Datenfernübertragung per E-Mail übertragen. Der AN verpflichtet sich mit der Annahme eines Untersuchungsauftrages, nach Übergabe des Probengutes gemäß den Arbeitsvorgaben (Analysevorschriften) zum Untersuchungsprogramm, die Analysen spätestens am darauffolgenden Arbeitstag zu beginnen und durchzuführen. Die Bearbeitungszeit für die Analytik beträgt i. d. R. 2 - 5 Werktage nach Probenübergabe. Der AN erbringt die Leistungen in seinen staatlich anerkannten Laborbereichen. Die Analysenscheine sind mit Angaben über die angewendeten Analysenverfahren und den tatsächlichen Bestimmungsgrenzen, d.h. unter Berücksichtigung der Verdünnung /des Einsatzes, zu versehen. Der AN führt die Untersuchungen in eigener Verantwortung durch. Der AN verpflichtet sich, die in dem Untersuchungsauftrag festgelegten Analysenverfahren einzuhalten und dabei nach dem Stand der Technik zu verfahren. Das Untersuchungsergebnis ist schriftlich und über die vorgegebene Schnittstelle der Datenfernübertragung per E-Mail in dem von der RMD vorgegebenem Format auszuhändigen. Die Rahmenempfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser für die Qualitätssicherung bei Wasser-, Abwasser- und Schlammuntersuchungen sowie die dazugehörigen QS-Merkblätter in der jeweils aktuellen Fassung sind einzuhalten. Die entsprechende Dokumentation eines QS-Managementsystems wird vom AN unterhalten und kann jederzeit durch die RMD eingesehen werden. Für weiterführende Informationen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01.05.2021 Ende: 30.04.2023 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Einmalige Verlängerungsoption um 2 Jahre (Optionsrecht des AG). Die RMD teilt dem AN bis spätestens zum 30.10.2022 mit, ob sie von der Verlängerungsoption gebrauch macht.
II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11) Angaben zu Optionen nein
II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben Für die automatisierte Erstellung der Untersuchungsergebnisse in dem von der RMD vorgegebenen Format benötigt der AN das Kontroll-Informations-Management-System (KIMS) des Anbieters Ribeka bzw. ein EDV-Programm mit entsprechendem Funktionsumfang. Die Softwarekosten sind durch den AN zu tragen und vollumfänglich in den Angebotspreis einzukalkulieren. Bei Nutzung eines alternativen EDV-Programms, ist durch den AN zu gewährleisten und vor Leistungsbeginn entsprechend nachzuweisen, dass der Informationsaustausch mit dem Gegenprogramm der RMD problemlos und vollumfänglich möglich ist. Sollte sich herausstellen, dass die alternativ eingesetzte Software nicht über die entsprechende Eignung verfügt, verpflichtet sich der AN zur Umstellung auf das KIMS des Anbieters Ribeka. Die mit der eventuellen Umstellung auf das KIMS des Anbieters Ribeka verbundenen Kosten sind dann — unabhängig der Angebotspreise — vollumfänglich durch den AN zu tragen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Allgemeine Hinweise zu den Teilnahmebedingungen: Alle geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß Abschnitt III. 1. 1) bis III. 1. 3) sind innerhalb der Angebotsfrist nach Abschnitt IV. 2. 2) mit dem Angebot vorzulegen, soweit sich der Auftraggeber dies nicht ausdrücklich anders vorbehalten hat. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass unvollständige Angebote ausgeschlossen werden können. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Ausländische Bieter haben statt der geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Soweit nicht anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden. Die Vergabestelle stellt für die nachfolgend aufgeführten Nachweise und Erklärungen ein Bieter-Formblatt zur Verfügung, welches interessierte Unternehmen über die unter Abschnitt I. 3) genannte elektronische Adresse abrufen können. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll. Ferner hat die Bietergemeinschaft dem Angebot eine Erklärung beizulegen, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der für die Durchführung bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist und dieser die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften (Bietergemeinschaftserklärung). Beabsichtigt der Bieter /die Bietergemeinschaft den Einsatz von Nachunternehmern, sind die von den Nachunternehmern zu erbringenden Leistungen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV nach Art und Umfang mit dem Angebot zu benennen. Für Nachunternehmer, welche der Bieter im Wege der Eignungsleihe nach § 47 VgV einzusetzen beabsichtigt, sind weiterhin die unter Abschnitt III. 1. 1) bis III. 1. 3) geforderten Nachweise und Erklärungen, soweit einschlägig und bezogen auf die zu erbringende Teilleistung, für den jeweiligen Nachunternehmer bereits mit dem Angebot einzureichen sowie nach § 47 Abs. 1 Satz 1 VgV nachzuweisen, dass dem Bieter die insoweit für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Zu III.1.1): Mit dem Angebot sind folgende Nachweise bzw. Erklärungen vorzulegen: 1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen, oder andernfalls entsprechende Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB getroffen werden. 2. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung. 3. Aktueller Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes. 4. Erklärung über die Einhaltung des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes (Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen entsprechend der Vorgaben §§ 4 und 6 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz und zur Zahlung des Mindestlohns gem. § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Erklärung darüber, dass der Bieter nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist und damit nicht die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Auftragsvergabe nach § 19 Abs. 1 und 3 MiLoG vorliegen). 5. Nachweis der Zulassung als staatlich anerkanntes EKVO-Laboratorium. 6. Nachweis der gültigen Akkreditierung als Prüflaboratorium (DIN 17025). 7. Nachweis der staatlichen Anerkennung als Untersuchungsstelle für Klärschlamm und Böden nach AbfKlärV.
III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Mit dem Angebot sind folgende Nachweise bzw. Erklärungen vorzulegen: 1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren (2017 -2019), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar oder ihr ähnlich sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. 2. Nachweis ausreichender Bonität durch Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft einer Ratinggesellschaft, wie z. B. Creditreform oder einer vergleichbaren Wirtschaftsauskunft, in Bezug auf Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit. 3. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung gemäß Abschnitt III. 2. 2) oder Erklärung darüber, dass eine solche Versicherung im Falle der Auftragserteilung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung abgeschlossen wird.
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1. Nachweis von mindestens 3 einschlägigen Referenzen eines kommunalen, öffentlichen Auftraggebers durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten 3 Jahre erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzliste), unter Angabe je Projekt/Referenz eines Ansprechpartners bei dem Auftraggeber sowie der Leistungszeit, des Leistungsortes und des Auftragswertes 2. Erklärung zur Anzahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren (2017 - 2019) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen. 3. Angaben zur Qualifikation und Berufserfahrung des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen Personals. 4. Angaben zur Qualifikation und Berufserfahrung des zum Einsatz kommenden Personals 5. Bietererklärung, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. 6. Vorlage eines Qualitätssicherungskonzepts zur Sicherung der Qualitätsansprüche, Insbesondere mit folgenden Qualitätsmerkmalen (vgl. Zuschlagskriterien): — Nachweis der Zertifizierung eines Qualitätsmanagement Systems nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar (soweit vorhanden), — Darlegung und Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an Ringversuchen in den letzten 3 Jahren), — Darlegung/Beschreibung der Methoden zur Selbstüberwachung, — Darlegung/Nachweis der Qualifikation und der Berufserfahrung des Personals, — Darlegung/Beschreibung von Schulungs-/Fortbildungsmaßnahmen der Mitarbeiter (Weiterbildungskonzept), — Darlegung/Beschreibung der Unternehmens-/Organisationsstruktur, — Darlegung/Beschreibung des Reklamations- und Beschwerdemanagements.
III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Beruf angeben: : Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Die Leistung wird gemäß §3 EKVO nur an Unternehmen vergeben, die als „EKVO-Laboratorium“ staatlich anerkannt sind oder über eine vergleichbare Qualifikation verfügen.
III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags — Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung über mindestens EUR 1 000.000,00 für Personen- und Sachschäden und EUR 500 000,00 für Vermögensschäden sowie Schäden gemäß Bundesdatenschutzgesetz pro Versicherungsjahr, 2-fach maximiert, — Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % des jährlichen Brutto-Auftragswertes, maximal 10 000,00 EUR.
III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5) Angaben zur Verhandlung
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 15.02.2021 Ortszeit: 10:00
IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch
IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 13.04.2021
IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 15.02.2021 Ortszeit: 10:00 Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3) Zusätzliche Angaben
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Dienstgebäude: Hilpertstraße 31; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2 Darmstadt 64295 Deutschland Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 15.01.2021 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 156289 vom 22.01.2021 |