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Titel
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Herstellung der "Endgültigen Oberflächenabdichtung" (Bodenarbeiten)
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)
AuftraggeberLandratsamt Jerichower Land Zentrale Vergabestelle
Bahnhofstraße 9
39288 Burg
VergabestelleLandratsamt Jerichower Land Zentrale Vergabestelle
Bahnhofstraße 9
39288 Burg
AusführungsortDE-39288 Burg
Frist29.10.2024
Vergabeunterlagenwww.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=718954
Beschreibung

a) Landkreis Jerichower Land, Zentrale Vergabestelle

Bahnhof Straße 9

DE-39288 Burg

Telefon: +49 3921 9493060

Telefax: +49 3921 9499531


E-Mail: vergabestelle@lkjl.de

Internet: www.lkjl.de


b) Verfahrensart "Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A"

Geschäftszeichen: ZVS/65/070/24


c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen

Zugelassene Angebotsabgabe

o elektronisch

o ohne elektronische Signatur (Textform)

o mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel

o schriftlich (nicht elektronisch)


d) Art des Auftrags

Ausführung von Bauleistungen


e) Ort der Ausführung

Deponie Burg, Berliner Chaussee 138a, 39288 Burg


f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen

220.0001 Bodenmaterial liefern

120.000 m^2 Rückbau Rekuschicht, Mächtigkeit 0,2 m

15.000 m^2 Rückbau Schotterschicht

120.000 m^2 Unterboden 1,05 bis 1,20 m mächtig einbauen

120.000 m^2 Oberboden 0,30 m mächtig einbauen

3.500 m^2 Wegebau aus Schottertrag- und Schotterdeckschicht

27 Stk. Gasbrunnen umbauen

1 Stk. PE-HD Lysimeter inkl. PE-HD Schacht liefern und einbauen


h) Losweise Vergabe

Nein


i) Ausführungsfristen

Beginn der Ausführung: 07.01.2025

Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 30.10.2027


j) Nebenangebote: nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen


k) Mehrere Hauptangebote: nicht zugelassen


l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter www.evergabe-online.de/tenderdetails.html Vergabeunterlagen werden nicht elektronisch zur Verfügung gestellt. Sie können angefordert werden bei

Wie Hauptauftraggeber siehe a) Sonstige Angaben Die Vergabeunterlagen können über die Internetseite des Landkreises ( www.lkjl.de/de/vergaben.html) mit dem dort zur Ausschreibung hinterlegten Link zum Portal der eVergabe heruntergeladen werden. Alle weiteren Informationen (insbesondere Teilnehmer- und Bieterinformationen) werden ausschließlich auf dem eVergabe-Portal Sachsen- Anhalt veröffentlicht/zur Verfügung gestellt. Der Bieter ist daher verpflichtet, sich regelmäßig über den aktuellen Verfahrensstand zu informieren. Das gilt insbesondere für die Bieter, die nicht im eVergabe-Portal registriert sind.

Nachforderung

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert.


o) Ablauf der Angebots- und der Bindefrist

Ablauf der Angebotsfrist

29.10.2024-13:30 Uhr

Ablauf der Bindefrist

06.12.2024


p) Angebote sind einzureichen

elektronisch via www.evergabe-online.de/tenderdetails.html

schriftlich an den Auftraggeber siehe a)


q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch (gut auch für Rückfragen und Schriftverkehr)


r) Zuschlagskriterien

siehe Vergabeunterlagen


s) Öffnung der Angebote

29.10.2024-13:31 Uhr

Ort der Eröffnung

Landkreis Jerichower Land, Bahnhofstraße 9, 39288 Burg, Zimmer K1

Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen

Bieter und ihre Bevollmächtigten


t) Geforderte Sicherheiten

siehe Vergabeunterlagen


v) Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften

gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter


w) Beurteilung der Eignung

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich / ggf. geforderte Eignungsnachweise Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. Folgende Nachweise/Bescheinigungen sind auf gesondertes Verlangen nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll, sofern dieser nicht präqualifiziert ist, zur Bestätigung des Formblattes "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen:

- Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben

- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal

- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer

- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)

- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist

- Bescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt

- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz

- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers

- Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung

- Nachweis Haftpflichtversicherung

Unbedenklichkeitsbescheinigungen, in denen vom Ausstellerein Gültigkeitszeitraum ausgewiesen ist, müssen mit Einreichung bei der Vergabestelle gültig sein. Sofern die Gültigkeit der Unbedenklichkeitsbescheinigung auf das Original beschränkt ist, ist die Gültigkeit zum Zeitpunkt der Vorlage des Originals bei der Vergabestelle maßgeblich. Bei Unbedenklichkeitsbescheinigungen, in denen vom Aussteller kein Gültigkeitszeitraum ausgewiesen ist, wird ein Ausstellungsdatum von höchstens 6 Monaten vor Ablauf der Bindefrist akzeptiert. Die Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit nach § 11 TVergG LSA und die Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz nach § 14 Abs.2 und 4 TVergG LSA (wenn diese zum Einsatz kommen) sind mit dem Angebot einzureichen. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:

Bei Zuschlag an eine Bietergemeinschaft sind von jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft zur Bestätigung der Eigenerklärung zur Eignung folgende Unterlagen vorzulegen:

- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist

- Bescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt

- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz

- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers. Die o. g. Anzahl der Referenzen ist von der Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen durch den Bieter die Eigenerklärung zur Eignung und folgende Nachweise zu erbringen:

- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist

- Bescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt

- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz

- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, ist durch den Bieter die Nummer der Eintragung im o.g. PQ-Verzeichnis des Nachunternehmens anzugeben. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen durch den Bestbieter die Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit nach § 11 TVergG LSA auch für die Nachunternehmen einzureichen. Die Eigenerklärungen gemäß TVergG LSA liegen den Vergabeunterlagen bei. Für die ausgeschriebene Leistung maßgeblich ist der Tarifbereich/die Branche Garten-, Landschafts-und Sportplatzbau.

Datenblatt Stand 18.07.2024:

Einschlägig gem. § 11 Abs. 1 TVergG LSA sind folgende Tarifverträge:

- Bundeslohntarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau in der Bundesrepublik Deutschland vom 18. Oktober 1999 in der Fassung vom 20. Juni 2023, gültig bis 30.06.2025: Das im Lohn-TV benannte, aktuell geltende Entgelt der Lohngruppe 7.6 wird ersetzt durch das vergabespezifische Mindeststundenentgelt gem. § 11 Abs. 3 TVergG LSA. Zum Stand 1. Januar 2025 beträgt der vergabespezifische Mindestlohn i.S.d. § 11 Abs. 3 TVergG 14,77 Euro pro Stunde. Zum Stand 1. Februar 2025 beträgt der vergabespezifische Mindestlohn i.S.d. § 11 Abs. 3 TVergG 15,67 Euro pro Stunde. Für eine Berechnung ab November 2025 müssen die Ergebnisse der bevorstehenden Tarifrunden abgewartet werden.

- Bundes-Gehaltstarifvertrag für Angestellte im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau in der Bundesrepublik Deutschland vom 18. Oktober 1999 in der Fassung vom 20. Juni 2023, gültig bis 30.06.2025: Sofern im Gehalts-TV für einzelne Gehaltsgruppen lediglich Monatsgehälter benannt werden, sind diese in Stundenlöhne umzurechnen und gegebenenfalls durch das vergabespezifische Mindeststundenentgelt gem. § 11 Abs. 3 TVergG LSA zu ersetzen. Die Höhe des Stundenlohns wird auf der Basis der folgenden Formel ermittelt: Stundenlohn (brutto) = 3 x Monatslohn/Wochenarbeitszeit/13.

- Bundesrahmentarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau in der Bundesrepublik Deutschland vom 20. Dezember 1995 in der Fassung des Änderungstarifvertrages vom 20. Dezember 2006 in der Fassung des Änderungstarifvertrages vom 5. März 2007

- Bundesrahmentarifvertrag für Angestellte im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau in der Bundesrepublik Deutschland vom 20. Dezember 1995.


x) Nachprüfung behaupteter Verstöße

Nachprüfungsstelle (§ 21VOB/A)

3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle,

Ernst-Kamieth-Straße 2,

06112 Halle

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 188660 vom 04.10.2024