Titel | Ingenieur- und fachgutachterliche Leistungen für Erkundungsmaßnahmen | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | HIM GmbH Waldstraße 11 64584 Biebesheim | |
Ausführungsort | DE-61440 Oberursel | |
Frist | 24.01.2025 | |
Vergabeunterlagen | vergabe.had.de/…/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19377c168a0-13ee40118bb3c3ee | |
Beschreibung | 1. HIM GmbH, Bereich Altlastensanierung - HIM-ASG - Waldstraße 11 DE-64584 Biebesheim Fax:+49 62588953322 Internet:https://www.him-asg.de elektronischen Abgabe von Teilnahmeanträgen/Angeboten: www.had.de.
2. Art der Vergabe: Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb gemäß UVgO . HAD-Referenz-Nr.: 16/29605 Vergabenummer/Aktenzeichen: HIM-ASG-2024-0048.
3. Form, in der Teilnahmeanträge /Angebote einzureichen sind: elektronisch in Textform
5. Bezeichnung des Auftrags: ASG/21/305 Ingenieurleistungen Oberursel Schütz 06/2025-05/2028 zzgl. Optionsjahr Vergabenummer/Aktenzeichen: HIM-ASG-2024-0048 Art des Auftrags: Dienstleistung Art und Umfang der Leistung: Ingenieur- und fachgutachterliche Leistungen zur Planung, Begleitung und Überwachung von Erkundungsmaßnahmen und Grundwasser-Monitoring am Projektstandort in Oberursel (Taunus). Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Ingenieur- sowie fachgutachterliche Leistungen: - Einarbeitung in das bestehende Projekt und die Projektunterlagen, - Durchführung von Grundwassermonitorings an tiefen Grundwassermessstellen sowie Aus- und Bewertung der gewonnenen Daten, - Prüfung und Dokumentation der Grundwassermessstellen, - Projektmanagement, Qualitätssicherung und Öffentlichkeitsarbeit, - Planung, Mitwirkung bei der Vergabe und Überwachung zum Bau neuer Grundwassermessstellen bis 80 m Tiefe, - Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe von Leistungen Dritter (Analyseleistungen), - Berichtswesen, d.h. Dokumentation, Auswertung und Darstellung der Ergebnisse in schriftlicher, tabellarischer und zeichnerischer Form, Handlungsempfehlung. Einzelheiten werden ausgewählte Bewerber zu einem späteren Zeitpunkt der Aufgabenbeschreibung entnehmen können. Produktschlüssel (CPV): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros Ort der Leistung: ehem. Wachsfabrik Schütz Kurmainzer Straße 61440 Oberursel-Weißkirchen Deutschland NUTS-Code : DE718 Hochtaunuskreis.
6. Unterteilung in Lose: nein .
7. Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht zugelassen .
8. Ausführungsfrist: optionale Verlängerung um ein weiteres Jahr Beginn: 01.06.2025 Ende: 31.05.2028.
9. Bereitstellung /Anforderung der Teilnahmewettbewerbs-/Vergabeunterlagen Teilnahmewettbewerbs-/Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter: www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails
10. Ablauf der Teilnahmeantragsfrist: 24 .01.2025 10:00 Uhr.
11. Sicherheitsleistungen: siehe Muster-Ingenieurvertrag als Anlage zur Leistungsbeschreibung.
12. Zahlungsbedingungen: Siehe Muster-Ingenieurvertrag als Anlage zur Leistungsbeschreibung.
13. Unterlagen zum Nachweis der Eignung: Die Einreichung der Bewerbung hat zwingend unter Verwendung der vorgegebenen Bewerbungsformulare zu erfolgen. Es ist der aktuelle Nachweis nach § 44 Abs. 1 VgV über die Eintragung des Bewerbers in ein Berufs- oder Handelsregister vorzulegen sowie die Eigenerklärung zum Nachweis der Befähigung (Ingenieur oder Naturwissenschaftler mit Hochschulausbildung im Diplom-, Master- oder Bachelorstudiengang oder vergleichbar) der für die Durchführung der Aufgabe verantwortlichen Führungskräfte (Geschäftsführer, Prokurist) nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV. Die Bewerbungsunterlagen nennen die erforderlichen Angaben und Nachweise, die zur Bewertung der Eignung herangezogen werden. Die Angaben und Nachweise zu seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber entsprechend der folgenden genannten Kriterien zu erbringen. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: - Nachweis einer gültigen Berufshaftpflicht nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV, Deckungssumme mindestens 2,5 Mio € für Personenschäden sowie 2,5 Mio € für Sach-, Vermögens- und Umweltschäden; - Eigenerklärungen nach § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie § 124 Abs. 1 und 2 GWB; - Nachweis des Gesamtumsatzes des Bewerbers der letzten drei Jahre (2021, 2022, 2023) nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV; - Eigenerklärung gemäß dem gemeinsamen Runderlass Hessischer Ministerien "Ausschluss der Bewerber wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen" (23.10.2020 veröffentl. im St.Anz. 48/2929, S. 1216); - Eigenerklärung Russlandbezug. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Liste der wesentlichen in den letzten fünf Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen des Bewerbers mit Angabe des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Als vergleichbar werden Referenzprojekte angesehen für jeweils mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieur- und fachgutachterliche Leistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen) a) zur Durchführung von Grundwassermonitorings an tiefen Grundwassermessstellen (mind. 30 m) b) zur Planung, Ausschreibung und Überwachung der Errichtung von tiefen Grundwassermessstellen (mind. 50 m) Liste der wesentlichen in den letzten fünf Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen der Projektleitung mit Angabe des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Als vergleichbar werden Referenzprojekte angesehen für jeweils mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieur- und fachgutachterliche Leistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen) c) zur Durchführung von Grundwassermonitorings an tiefen Grundwassermessstellen (mind. 30 m) d) zur Planung und Durchführung von Grundwassermonitorings bei LHKW Schäden Sofern nicht für jeden der Punkte a) bis d) jeweils mindestens eine Referenz vorgelegt werden kann, erfolgt der Ausschluss. Selbstauskunft zum Datenmanagement (i.A. an § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV): I) QM-System zertifiziert nach ISO 9001 und akkreditiert nach DIN ISO IEC 17025 für den Bereich Probenahme von Boden, Bodenluft und Grundwasser. Einer Akkreditierung nach DIN ISO IEC 17025 gleichwertig ist eine Anerkennung nach den jeweiligen Ländergesetzen und -verordnungen zur Anerkennung von Untersuchungsstellen nach § 18 BBodSchG bzw. eine öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen nach § 36 GewO, sofern diese einen entsprechenden Bestellungstenor besitzen. II) Eigenes QM-System (nicht zertifiziert) und akkreditiert nach DIN ISO IEC 17025 für den Bereich Probenahme von Boden, Bodenluft und Grundwasser. Einer Akkreditierung nach DIN ISO IEC 17025 gleichwertig ist eine Anerkennung nach den jeweiligen Ländergesetzen und -verordnungen zur Anerkennung von Untersuchungsstellen nach § 18 BBodSchG bzw. eine öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen nach § 36 GewO, sofern diese einen entsprechenden Bestellungstenor besitzen. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Jedes Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmen haben ein eigenes Bewerbungsformular auszufüllen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise von jedem Mitglied zu führen. Gleiches gilt für Nachunternehmer.
14. Zuschlagskriterien siehe Vergabeunterlagen.
15. Sonstige Informationen: Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: A) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Bewertungszahl 0 - 50 - Mindest-Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre (2021, 2022, 2023), Wichtung 10, Bewertungszahl 0 - 50 B) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Bewertungszahl 0 - 450 - Liste der wesentlichen in den letzten fünf Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen des Bewerbers mit Angabe des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger, Wichtung 35, Bewertungszahl 0 - 175; - Liste der wesentlichen in den letzten fünf Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen der Projektleitung mit Angabe des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger, Wichtung 35, Bewertungszahl 0 - 175; - Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Arbeit. Wichtung 10, Bewertungszahl 0 - 50; - Selbstauskunft zum Datenmanagement des Bewerbers, Wichtung 10, Bewertungszahl 0 - 50. Angaben zur Verhandlung: Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist auch unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens, bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB). Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 Abs. 2 GWB). GWB=Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBI. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 05. Dezember 2024 (BGBI. 2024 I Nr. 400) geändert worden ist. | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 190817 vom 03.01.2025 |