Sie sehen Ausschreibungen, deren Frist abgelaufen ist. Bestellen Sie einen kostenlosen Demozugang.
Titel
Drucken  
Drohnengestützte Ackerwildkrautkartierung
Drucken  
VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
VergabestelleGeschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb beim Regierungspräsidium Tübingen
Von der Osten Straße 4, 6 (Altes Lager)
72525 Münsingen-Auingen
AusführungsortDE-72525 Münsingen-Auingen
Frist30.03.2025
Vergabeunterlagenausschreibungen.landbw.de/…/documents
Beschreibung

a) RP Tübingen, Ref. 58

Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb

Biosphärenallee 2 - 4

72525 Münsingen

Telefon +49 07381/932938-11

Fax +49 07381/932938-15


E-Mail: tobias.brammer@rpt.bwl.de URL www.biosphaerengebiet-alb.de


b) Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen Elektronisch über diese Vergabeplattform: ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YDEYMHY Postalische Angebote oder Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen Bereitstellung der Vergabeunterlagen Elektronisch über diese Vergabeplattform: ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YDEYMHY/documents


c) Art und Umfang der Leistung Die Aufgabe besteht in der Entwicklung und Validierung eines Systems zur Drohnen- und KI-gestützten Kartierung von seltenen Ackerwildkräutern und dessen praktischer Anwendung zur Bestandserfassung im Biosphärengebiet Schwäbische Alb.


d) Haupterfüllungsort Bezeichnung RP Tübingen, Ref. 58, Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb Postanschrift Biosphärenallee 2 - 4 Ort 72525 Münsingen


e) Ergänzende / Abweichende Angaben zum Haupterfüllungsort Die Kartierungen erfolgen gemäß Leistungsbeschreibung innerhalb des Biosphärengebiets Schwäbische Alb.


f) Ausführungsfristen Bestimmungen über die Ausführungsfrist Das Projekt muss Ende 2027 abgeschlossen sein.


g) Zuschlagskriterien Siehe Vergabeunterlagen


h) Nebenangebote Nebenangebote werden nicht zugelassen.


i) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein


j) Wesentliche Zahlungsbedingungen Ab dem 01. Januar 2022 sind Sie als öffentlicher Auftragnehmer nach § 4a E-Government-Gesetz Baden-Württemberg in Verbindung mit der E-Rechnungsverordnung Baden-Württemberg grundsätzlich zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nur für Rechnungen bis zu einem Betrag von 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer. Für die elektronische Rechnungsstellung verwenden Sie bitte ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg, den Sie zusammen mit weiteren Informationen unter service-bw.de/erechnung erreichen. Ihr Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld BuyerReference (BT-10) unsere Leitweg-ID 08-A7116-45 aufweisen. Es gelten die über service-bw.de/erechnung einsehbaren Nutzungsbedingungen nebst Anlage (Technische Informationen) des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung.


k) Schlusstermin für den Eingang der Angebote 30.03.2025 um 23:59 Uhr


l) Bindefrist des Angebots 11.04.2025


m) Zusätzliche Angaben Bekanntmachungs-ID: CXR6YDEYMHY

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 192345 vom 12.03.2025