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Titel
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Erstellung eines Baumkatasters
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VergabeverfahrenAusschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberVerbandsgemeindeverwaltung Konz
Am Markt 11
54329 Konz
AusführungsortDE-54329 Konz
Frist08.01.2014
Beschreibung

Öffentliche Ausschreibung nach § 3 (1) VOL/A

Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle):

Verbandsgemeindeverwaltung Konz

Am Markt 11

54329 Konz

Tel.-Nr.: 06501/83-175, Fax-Nr.: 06501/83-203

E-Mail: bauamt@konz.de, Internet: www.konz.eu


Maßnahme, Ort der Ausführung: Erstellung eines Baumkatasters inkl. erster Regelkontrolle für die Verbandsgemeinde Konz und die verbandsangehörigen Gemeinden in Konz und diverse zur Verbandsgemeinde zugehörige Ortsgemeinden Bauherr: Verbandsgemeinde Konz sowie die Ortsgemeinden Pellingen, Wiltingen, Kanzem, Wawern, Tawern (einschließlich Fellerich), Wasserliesch, Oberbillig, Temmels, Wellen, Nittel (einschließlich Rehlingen und Köllig)


Umfang der Maßnahme: Die Verbandsgemeindeverwaltung Konz möchte mit Unternehmen einen Vertrag nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) über die Erstellung eines Baumkatasters und die Erfassung von ca. 2.000 Bäumen einschließlich einer ersten Regelkontrolle gemäß der Baumkontrollrichtlinie und 50 eingehende Untersuchungen in den nachfolgenden Ortsgemeinden abschließen: Pellingen, Wiltingen, Kanzem, Tawern (einschließlich Fellerich), Wasserliesch, Oberbillig, Temmels, Wellen, Nittel (einschließlich Rehlingen und Köllig) und die Verbandsgemeinde Konz.


Leistungsverzeichnis: Die Vergabeunterlagen können ab Montag, 25.11.2013 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Konz, Fachbereich 3 – Bauen -, Zimmer 75, Postfach 12 80, 54322 Konz angefordert werden.

Die Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform betragen 20,00 €.

Zahlungsweise entweder per Banküberweisung, Empfänger Verbandsgemeindeverwaltung Konz, Konto-Nr.: 90-000 100, BLZ 585 501 30 bei der Sparkasse Trier unter Angabe des Verwendungszwecks – Bezeichnung der Maßnahme -. (IBAN IBAN: DE 69 5855 0130 0090 0001 00 BIC-Code: TRISDE 55XXX)

Alternativ kann auch ein Verrechnungsscheck, ausgestellt auf die Verbandsgemeindekasse Konz unter Angabe des Verwendungszwecks eingereicht werden.

Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn

- auf der Überweisung der Verwendungszweck angegeben wurde,

- gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe Ihrer vollständigen Firmenadresse)

Das gezahlte Entgelt wird nicht erstattet.


Angebotseröffnung Mittwoch, 08. Januar 2013, 11.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Konz, Fachbereich 3 – Bauen -, Verwaltungsgebäude II Am Markt 11, 54329 Konz, Zimmer 72.

Geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen

Rechtsform der Bietergemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit dem bevollmächtigten Vertreter

Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifizierungsverzeichnis). Bei Einsatz von

Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.


Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung MIT DEM Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmern sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.

Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist in den Vergabeunterlagen enthalten. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 3 VOL/A zu machen:

Mit dem Angebot ist der Nachweis der Zertifizierung nach FLL als Baumkontrolleur für jede Person, die die Ersterfassung durchführt, nachzuweisen.

Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 10. Februar 2014 Nachprüfung behaupteter Verstöße:

Nachprüfungsstelle Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Willy-Brandt-Platz 1, (gemäß § 21 VOB/A): 54290 Trier

Verbandsgemeindeverwaltung Konz

Dr. Karl-Heinz Frieden, Bürgermeister

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 129905 vom 25.11.2013