Titel | Entsorgung und Verwertung eines Bodenaushubes | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Bauauftrag (VOB) | |
Auftraggeber | Wasserverband Eifel-Rur Eisenbahnstr. 5 52353 Düren | |
Ausführungsort | DE-52080 Aachen | |
Frist | 16.09.2014 | |
Beschreibung | a) Wasserverband Eifel-Rur - Zentrale Vergabe fS Eisenbahnstr. 5 52353 Düren Telefon +49(2421)4941133, Telefon +49(2421)4941509 E-Mail: ZentraleVerqabe@wver.de Internet: www.wver.de b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung nach § 3 VOB/A Vergabenummer 10161470 c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen: entfällt d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung Haarbach in 52080 Aachen-Eilendorf, zu erreichen über die Kläranlage Eilendorf f) Art und Umfang der Leistung Renaturierung des Haarbaches im Bereich der Kläranlage Eilendorf in Aachen Los 1: Entsorgung / Verwertung des Bodenaushubes Los 2: Gewässerumbauarbeiten im Wesentlichen bestehend aus: - ca. 13.200 qm Vegetationsschicht mähen und Grasnarbe lösen, laden und abfahren - ca. 1.350 cbm Oberboden lösen, laden und abfahren - ca. 1.150 cbm Oberboden lösen, laden, lagern und einbauen - ca. 33.200 cbm Boden lösen, laden und abfahren - ca. 2.400 cbm Fels lösen, laden und abfahren - ca. 1.000 qm Wegebau / wassergeb. Weg - ca. 5.100 qm Rasensaat inkl. Planum und vorheriger Tiefenlockerung g) Erbringen von Planungsleistungen: nein h) Aufteilung in Lose ja, Angebote sind möglich für ein oder mehrere Lose i) Ausführungsfristen Beginn der Ausführung:43. KW 2014 Fertigstellung der Leistungen:15. KW 2015 j) Nebenangebote: zugelassen k) Anforderung der Vergabeunterlagen - Download: Die Vergabeunterlagen stehen ab sofort auf dem Ausschreibungsportal des WVER unter vergabe.wver.de zum kostenlosen Download bereit. - schriftliche Anforderung: Alternativ können die Unterlagen 1-fach schriftlich (per Brief oder Fax), dies jedoch kostenpflichtig, beim Wasserverband Eifel-Rur, Zentrale Vergabestelle, Eisenbahnstr. 5, 52353 Düren, Fax: +49 (2421) 494 1509, angefordert werden. Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform Der Download der Verdingungsunterlagen ist kostenlos. Die schriftliche Anforderung der Unterlagen ist kostenpflichtig: Höhe der Kosten 45,00 EUR Zahlungsweise Banküberweisung Empfänger Wasserverband Eifel-Rur Kontonummer 169 060 BLZ, Geldinstitut 395 501 10, Sparkasse Düren Verwendungszweck Firmenname," Ausschreibung - KST 314.102" IBAN DE66 3955 0110 0000 1690 60 BIC-Code SDUEDE33XXX Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn - auf der Überweisung der Verwendungszweck (Firmenname, Kostenstelle) korrekt angegeben wurde, - gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Abschnitt a) genannten Stelle angefordert wurden, - das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist. Der Einzahlungsbeleg ist der schriftlichen Anforderung beizufügen. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. Wasserverband Eifel-Rur, - Zentrale Vergabe -, o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind Eisenbahnstr. 5, 52353 Düren q) Angebotseröffnung am 16.09.2014 um 10:00 Uhr Ort Wasserverband Eifel-Rur, Eisenbahnstr. 5, 52353 Düren Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und ihre Bevollmächtigten r) geforderte Sicherheiten - Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme - Sicherheit für die Gewährleistung in Höhe von 3 % der Auftragssumme Es dürfen nur Bürgschaften der in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitute und Kreditversicherer angenommen werden. Bei Arbeitsgemeinschaften ist eine Bürgschaft für die Arbeitsgemeinschaft vorzulegen. s) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen Zahlungen erfolgen nach § 16 VOB/B. t) Rechtsform der Bietergemeinschaften Gesamtschuldnerisch haftend unter Benennung eines bevollmächtigten Vertreters sowie der einzelnen Mitglieder mit dem Angebot. u) Nachweise zur Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stel- len zu bestätigen. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/Azu machen: - Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 3.000.000 EUR (einschließlich einer Versicherung zur Abdeckung von Ansprüchen nach dem Umweltschadens- gesetz) Diese Anforderungen sind Mindeststandards. Sollten diese zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vom Bieter zu erfüllen sein, ist dem Angebot eine Erklärung des Versicherungsgebers des Bieters beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. - KFZ-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 50.000.000 EUR (einschließlich einer Versicherung zur Abdeckung von Ansprüchen nach dem Umweltschadens- gesetz mit einer Deckungssumme von mind. 3.000.000 EUR). Diese Anforderungen sind Mindeststandards. Sollten diese zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vom Bieter zu erfüllen sein, ist dem Angebot eine Erklärung des Versicherungsgebers des Bieters beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. - Fachkundenachweis MVAS 99 nicht älter als 3 Jahre (Richtlinie zur Absicherung von Arbeits- stellen im öffentlichen Verkehrsraum) - Für Los 1: Beförderererlaubnis (gewerbliche Beförderung) gemäß §§ 53, 54 KrWG / alternativ Zertifikat zum Entsorgungsfachbetrieb - Für Los 2: genehmigter Abfallartenkatalog der Entsorgungsanlage / alternativ Zertifikat zum Entsorgungs- fachbetrieb Auf folgende Pflichten aus "Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen" - TVgG - NRW wird hingewiesen: o Nachweis, dass die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und der gemeinsamen Einrich- tung der Tarifvertragsparteien im Sinne des § 5 Nr. 3 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes voll- ständig entrichten wurden (§ 7 Abs. 1 TVgG NRW). Soweit dies nicht durch eine gültige Bescheinigung des Vereins für die Präqualifizierung von Bauunternehmen e.V. oder durch Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich erfolgt, kann der Nachweis durch Unterlagen erbracht werden, die nicht älter als ein Jahr sind und die durch die ausstellende Stelle festgelegte Gültigkeit nicht überschreiten. o Die Bieter haben eine Eigenerklärung dazu vorzulegen, dass die Voraussetzungen für einen Aus- schluss nach § 13 Abs. 1 TVgG NRW nicht vorliegen. o Die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben die gemäß § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG NRW) erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben: - Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW Verpflichtungserklärung zur Beachtung der ILO-Kemarbeitsnormen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW Verpflichtungserklärung zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nach dem Tariftreuegesetz o Die Bieter werden nach § 9 Abs. 3 TVgG NRW darauf hingewiesen, dass sie verpflichtet werden, a) die von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften abgegebene Verpflich- tungserklärung gemäß § 4 TVgG NRW dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen, b) bei Vertragslaufzeiten von länger als 3 Jahren von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften jeweils mit Ablauf von 3 Jahren nach Vertragsschluss zur Weitergabe an den öffentlichen Auftraggeber eine Eigenerklärung des Inhalts zu verlangen, ob die Bedin- gungen der abgegebenen Erklärung gemäß § 4 TVgG NRW nach wie vor eingehalten wer- den, c) Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt, d) bei der Weitergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer die Vergabe- und Vertragsord- nung für Bauleistungen (VOB), Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) in der Fassung vom 31.07.2009 (BAnz Nr. 155 a vom 15.10.2009), geändert durch Nr. II Änd. der VOB/A Abschnitt 1 und Änd. der VOB/B vom 26.06.2012 (BAnz AT 13.07.2012 B3), bei der Weitergabe von Dienstleistungen, die Verga- be- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL), Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen (VOL/B) vom 05.08.2003 zum Vertragsinhalt zu machen, e) den Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als sie zwischen dem Auftragnehmer und dem öffentlichen Auf- traggeber vereinbart werden. Öffentliche Aufträge sollen nur an solche Unternehmen vergeben werden, die sich bei der Ange- botsabgabe in einer Erklärung schriftlich verpflichten, bei der Ausführung des Auftrags Maßnah- men zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie im eigenen Unternehmer durchzuführen oder einzuleiten sowie das geltende Gleichbehandlungsrecht zu be- achten. Dies gilt nur a) für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, ausschließlich der zu ihrer Ausbildung be- schäftigten, und b) für Aufträge über Leistungen ab einem geschätzten Auftragswert ohne Umsatzsteuer von 50.000,00 EUR und für Aufträge über Bauleistungen ab einem geschätzten Auftragswert ohne Umsatzsteuer von 150.000,00 EUR. v) Ablauf der Zuschlags-und Bindefrist 15.10.2014 w) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) Interne Vergabeprüfung: Wasserverband Eifel-Rur - Revision - Eisenbahnstr. 5 52353 Düren Tel: +49(2421)494 1155 Fax:+49(2421) 494 1009 Düren, den 11.08.2014 Wasserverband Eifel-Rur Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Firk Vorstand | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 131468 vom 13.08.2014 |