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Titel
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Planung sowie der Bau einer Brücke im Landkreis Ostprignitz Ruppin
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberLandratsamt Ostprignitz-Ruppin
Virchowstraße 14/16
16816 Neuruppin
AusführungsortDE-16816 Neuruppin
Frist15.11.2018
Vergabeunterlagenvergabemarktplatz.brandenburg.de/…/documents
TED Nr.441520-2018
Beschreibung

Abschnitt I:

 

I.1) Landkreis Ostprignitz – Ruppin

Virchowstraße 14-16

16816 Neuruppin

Telefon: +49 3391688-2038

 

E-Mail: vergabestelle@opr.de

Internet: www.ostprignitz-ruppin

 

I.2) Gemeinsame Beschaffung

 

I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YRWD4G4/documents Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen

 

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts

 

I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung

 

Abschnitt II: Gegenstand

 

II.1) Umfang der Beschaffung

 

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Bautechnische Planung zur Modernisierung von Touristischen Radwegen im LK Ostprignitz Ruppin Brandenburg Referenznummer der Bekanntmachung: Verg.Nr.18-129/60/VGV / PL. nach HOAI 1-9

 

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71300000

 

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

 

II.1.4) Kurze Beschreibung: Bautechnische Planung zur Instandsetzung und Modernisierung bzw. zum Neubau von touristischen Radwegen im Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Leistungsphasen 1-9 der HOAI, einschließlich aller notwendiger Vermessungsarbeiten und Baugrundgutachten sowie Neuplanung eines Ingenieurbauwerkes (Brücke) Gegenstand der Ausschreibung ist die bautechnische Planung der Instandsetzung und Modernisierung bzw. des Neubaus von touristischen Radwegen und die Planung sowie der Bau einer Brücke im Landkreis Ostprignitz Ruppin einschließlich aller notwendiger Vermessungsarbeiten und Baugrundgutachten. Für das Projekt werden Zuwendungen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur – GRW (GRW-I)“ verwendet, ergänzt durch Eigenmittel des Landkreises Ostprignitz Ruppin. Es werden zunächst die Leitungsphasen 1 bis 4 der HOAI vergeben und die Option aufgenommen, auch die Leistungsphasen 5 bis 9 zu beauftragen.

 

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert

 

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

 

II.2) Beschreibung

 

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

 

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

 

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE40D Hauptort der Ausführung: Landkreis Ostprignitz – Ruppin

 

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: a) Vollumfängliche Planung, Projektierung, Ausschreibung und Bauüberwachung (Leistungsphasen 1-9 der HOAI) der Instandsetzung und Modernisierung folgender Radwege: — Radweg vom Abzweig des ehemaligen Bahnübergangs in Kuhlmühle bis Zempow (Teilstrecke der Tour Brandenburg Historische Stadtkerne, Route 2), — Radweg ab der Gemeindestraße von Dorf Zechlin – Kagar nach Rheinsberg (Teilstrecke der Tour Brandenburg Historische Stadtkerne, Route 2), — Radweg von Knotenpunkt 75 oberhalb des Molchowsees nach Neumühle (Teilstrecke der Tour Brandenburg Historische Stadtkerne, Route 1), — Radweg vom Abzweig an der B 122 bei Zippelsförde bis zum Abzweig an der K 6810 bei Krangen (Teilstrecke der Tour Brandenburg Historische Stadtkerne, Route 1), — Radweg entlang der Bahnstrecke Neuruppin-Wittstock zwischen Fretzdorf und Netzeband (Teilstrecke der Tour Brandenburg Historische Stadtkerne, Route 2), — Radweg entlang der Bahnstrecke Neuruppin-Wittstock zwischen Katerbow und Bahnhof Walsleben (Teilstrecke der Tour Brandenburg Historische Stadtkerne, Route 2), — Radweg entlang der Bahnstrecke Neuruppin-Wittstock zwischen Bahnhof Walsleben und Einmündung der Gemeindestraße nach Werder (Teilstrecke der Tour Brandenburg Historische Stadtkerne, Route 2), — Radweg auf früherer Bahntrasse ab der Ortslage Dorf Zechlin bis zum Ortseingang Flecken Zechlin (Teilstrecke der Tour Brandenburg Historische Stadtkerne, Route 2), — Radweg von Rheinshagen bis zum Abzweig an der B 122 bei Zippelsförde (Teilstrecke der Tour Brandenburg Historische Stadtkerne, Route 1), — Radweg von Rheinsberg bis Zechow (Teilstrecke der Tour Brandenburg Historische Stadtkerne, Route 1), — Radweg von Wusterhausen nach Neustadt (Dosse) (Dosse-Wall-Weg) (Teilstrecke der Tour Brandenburg Historische Stadtkerne, Route 2). Im Rahmen der Instandsetzung und Modernisierung sind schadhafte Bereiche mit Aufbrüchen, Rissen, Abplatzungen und Absenkungen zu beseitigen und soweit erforderlich in der vorhandenen Bauweise neu zu errichten, Wurzelsperren einzubauen und eine Schotterdecke zurückzubauen und durch den Einbau einer Asphaltdecke zu ersetzen. Die Radwege sind für den Einsatz von Elektrofahrrädern, Inlineskates und Rennrädern zu modernisieren. b) Vollumfängliche Planung, Projektierung, Ausschreibung und Bauüberwachung (Leistungs-phasen 1-9 der HOAI) des Neubaus folgender Radwege: — Radweg vom Abzweig der Gemeindestraße Werder bis Kränzlin entlang der Kreisstraße 6807 (Teilstrecke der Tour Brandenburg Historische Stadtkerne, Route 3) mit fachgerechtem Unterbau und einer Deckschicht aus Asphalt, — Radweg von der Ortslage Heiligengrabe bis Bahnhof Heiligengrabe (Teilstrecke der Tour Brandenburg Historische Stadtkerne, Route 3) mit fachgerechtem Unterbau und einer Deckschicht aus Asphalt. c) Vollumfängliche Planung, Projektierung, Ausschreibung und Bauüberwachung (Leistungsphasen 1-9 der HOAI) einer Brücke über den Fluss Dosse für den Radweg entlang der Bahnstrecke Neuruppin-Wittstock im Bereich Fretzdorf (Teilstrecke der Tour Brandenburg Historische Stadtkerne, Route 2). Für die instand zu setzenden und zu modernisierenden Radwege sind bei den zuständigen Ämtern und Gemeinden die bestehenden Planungsunterlagen einzuholen und als Basis der Modernisierungsmaßnahmen zugrunde zu legen. Für die neu zu bauenden Radwege und die neu zu bauende Brücke sind die Planungsunterlagen komplett neu zu erstellen. Hier sind alle notwendigen Genehmigungen im Namen des Landkreises Ostprignitz-Ruppin einzuholen. Die Planung dient der Umsetzung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur – GRW (GRW-I)“. Hierbei findet die Richtlinie Infrastruktur „GRW- Ausbau der wirtschaftlichen kommunalen Infrastruktur“ vom 8.1.2018 Anwendung.

 

II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt

 

II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01.01.2019 Ende: 30.04.2021 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Beschreibung der Verlängerung: eine Verlängerung der Laufzeit der Vereinbarung kann erfolgen, wenn vorher nicht erkennbare Probleme und Unwägbarkeiten eine Änderung der Laufzeit notwendig macht. Hier findet die Richtlinie Infrastruktur „GRW- Ausbau der wirtschaftlichen kommunalen Infrastruktur“ vom 8.1.2018 Anwendung.

 

II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Anzahl der Bewerber: 3 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Anwendung. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zurAngebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Anzahl der Bewerber: 3 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit und Fehlerlosigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass ein Teilnahmeantrag unvollständig oder fehlerhaft ist, kann der Auftraggeber den Bewerber im Rahmen des rechtlich Zulässigen nach pflichtgemäßen Ermessen unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben, Erklärungen oder Nachweise innerhalb einer für alle Bewerber einheitliche Nachfrist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (fristwahrend auch per Fax oder Mail). Darauf folgt eine Prüfung der Anträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB. Davon kann gegebenenfalls unter den in § 123 Abs. 4 S. 2, Abs. 5, § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Des Weiteren kann ein Ausschluss bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB, nach § 21 AEntG, nach § 19 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG erfolgen. Davon kann nachpflichtgemäßem Ermessen und gegebenenfalls unter den in §§ 125 und 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Darauf folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers, gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt bei Nichterfüllung der aufgestellten Mindeststandards, die sich aus Ziff. III.1.1) bis III.1.3) der Auftragsbekanntmachung ergeben. Der AG beabsichtigt, 3 Bewerber zur Abgabe eines Erstangebotes aufzufordern. Sollten weniger als 3 Bewerber nach der Eignungsprüfung geeignet sein, so kann der Auftraggeber auch weniger als 3 Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Sollten mehr als fünf Bewerber geeignet sein, wird der Auftraggeber die geeigneten Bewerber anhand der den Vergabeunterlagen beigefügten „Wertungsmatrix Eignung“ hinsichtlich des Grades ihrer Eignung bewerten. Auf Grundlage der Höhe der erreichten Punktzahl wird eine Rangliste der Bewerber erstellt. Die danach bestplatzierten 3 Bewerber werden anschließend zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktegleichlstand entscheidet das Los.

 

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

 

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung: Stufe 1: LPH 1-4 gem. § 47 und § 43 HOAI 2013, Stufe 2: LPH 5-9 gem. § 47 und § 43 HOAI 2013. Zuerst wird die Stufe 1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufe und Leistungsphasen besteht nicht.

 

II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen

 

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja Projektnummer oder -referenz: Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Ja

 

II.2.14) Zusätzliche Angaben Siehe Vergabeunterlagen _ Zusätzliche Angaben in der Bekanntmachung Da Platz nicht ausreichend !!

 

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

 

III.1) Teilnahmebedingungen

 

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vom Bewerber oder im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen: soweit Architekten- und Ingenieurleistungen, für die die berufliche Qualifikation des Architekten oder Ingenieurs erforderlich ist, ausgeführt werden, ist die Erbringung dieser Leistungen Architekten und Ingenieuren vorbehalten. Dies sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes als Architekt bzw. Ingenieur tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung berechtigt sind. Hierüber ist von dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft eine entsprechende Erklärung abzugeben. Juristische Personen erfüllen die Voraussetzungen, sofern sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen. Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Nachweise von den Bewerbern abzufordern. Gegebenenfalls kann der Nachweis nach Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen geführt werden. Der Bewerber muss nach § 65 der Brandenburgischen Bauordnung vom 19.5.2016 (GVBl. I/16, [Nr. 14]) bauvorlageberechtigt sein. Hierüber ist von dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft eine entsprechende Erklärung abzugeben.

 

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen: a) Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit dieser Leistungen betrifft, die mit den zu erbringenden Leistungen in diesem Ausschreibungsverfahren vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträge. Die Vergabestelle behält sich vor, für die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen; b) Nachweis einer bestehenden, alle Leistungspflichten des Auftragnehmers umfassende Haftpflichtversicherung mit einer pro Versicherungsjahr zweifach maximierten Mindestdeckungssumme je Versicherungsfall für Personenschäden in Höhe von 2,5 Mio. EUR und für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden in Höhe von 2 Mio. EUR, die über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleibt, beispielsweise nachgewiesen durch Vorlage der Kopie einer Versicherungspolice. Alternativ kann der Bewerber eine schriftliche Erklärung seiner Versicherung einreichen, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall unverzüglich abgeschlossen wird. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: a) Der Nachweis eines Gesamtjahresumsatzes für Leistungen, die mit den zu erbringenden Leistungen in diesem Ausschreibungsverfahren vergleichbar sind, von mindestens 250 000 EUR in jedem der letzten 3 Geschäftsjahre ist Mindeststandard; b) Der Nachweis der bestehenden Haftpflichtversicherung im vorgenannten Sinne oder alternativ der Vorlage der Erklärung der Versicherung (jeweils bezüglich der Mindestdeckungssummen in genannter Höhe) ist Mindeststandard.

 

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen: 1) a) tabellarische Liste (Referenzliste) der wesentlichen vom Bewerber in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen für öffentlich geförderte Bauprojekte, insbesondere im Radwegebau b) tabellarische Liste (Referenzliste) der wesentlichen vom Bewerber in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen für Stellen der öffentlichen Verwaltung; c) tabellarische Liste (Referenzliste) der wesentlichen vom Bewerber in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen für Bauprojekte im ländlichen Raum. Zu jedem Referenzprojekt sind folgende Angaben zu machen: — Bezeichnung der Referenz, — Angabe des Unternehmens, das die Leistungen im Referenzprojekt erbringt/erbracht hat (insb. im Falle von Bewerbergemeinschaften oder Eignungsleihe), — Angabe zum Vertragsverhältnis (Hauptauftragnehmer, Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft, Unterauftragnehmer), — Zeitraum der Leistungserbringung (von MM.JJJJ bis MM.JJJJ), — Auftragssumme (in Euro brutto), — Art und Ort der geplanten Baumaßnahme, — Höhe der Gesamtbaukosten (in Euro brutto) — Angabe der erbrachten Leistungen, — Angabe der erbrachten Leistungsphasen, — Angabe der Honorarzone, — Ansprechpartner beim Auftraggeber des Referenzprojekts (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer; mit der Angabe stimmt der Bewerber einer Nachfrage des Auftraggebers beim Auftraggeber des Referenzprojekts zu). Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, zu den angegebenen Referenzen eigene Nachforschungen anzustellen und/oder Informationen mittels Kontaktierung des Auftraggebers des Referenzprojekts einzuholen. Außerdem behält er sich das Recht vor, von dem Bewerber zur Überprüfung der Richtigkeit der Angaben eine Bestätigung durch den Auftraggeber des Referenzprojekts (Auftraggeberbestätigung) zu verlangen. Stellt der Auftraggeber fest, dass die gemachten Angaben falsch sind oder der Bewerber eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung des betreffenden früheren Auftrags erheblich und/oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat, behält sich der Auftraggeber vor, die betreffende Referenz nicht zu berücksichtigen. 2) a) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens gegliedert nach Berufsgruppen und die Zahl seiner Führungskräfte sowie die Mitarbeiter für vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist. Die Erklärung ist mit dem Teilnahmeantrag abzugeben; b) Der Bewerber wird im Rahmen seines Erstangebotes (nicht Teilnahmewettbewerb) das mit der Ausführung des Auftrags in erster Linie betraute Personal zu benennen haben. Der Bewerber wird neben Ausführungen zur Organisation die Qualifikation und Erfahrung dieser Personen nachzuweisen haben. Im Falle des urlaubs- oder krankheitsbedingten Ausfalls und für den Fall des Ausscheidens von Personen der vorgenannten Schlüsselpositionen sichert der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag zu, als Ersatz nur Personen für die oben genannten Schlüsselpositionen einzusetzen, die ebenfalls über die geforderte Qualität und Erfahrung verfügen. Für diesen Fall behält sich der Auftraggeber vor, entsprechende Nachweise zu verlangen. Für das vorgesehene Personal in Schlüsselpositionen werden in der Angebotsphase weitere Nachweise einzureichen sein (siehe Vergabeunterlagen). Möglicherweise geforderte Mindeststandards: 1) Referenzen Der Bewerber muss mindestens jeweils eine Referenz im vorstehenden Sinne (siehe allgemeine Anforderungen an die Darstellung von Referenzen) zu den Nummern 1a) bis 1c) erbracht haben; 2) Die Abgabe der Eigenerklärungen zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigungszahl ist Mindeststandard.

 

III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

 

III.2) Bedingungen für den Auftrag

 

III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Beruf angeben: : Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieur/Ingenieur zu tragen oder nach den EU-Vorschriften, insbesondere zur gegenseitigen Anerkennung der Diplome, berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur/Ingenieur tätig zu werden.

 

III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

 

III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

 

Abschnitt IV: Verfahren

 

IV.1) Beschreibung

 

IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren

 

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

 

IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote

 

IV.1.5) Angaben zur Verhandlung Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen

 

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein

 

IV.2) Verwaltungsangaben

 

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

 

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 15.11.2018 Ortszeit: 11:00

 

IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber Tag: 02.12.2018

 

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch

 

IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30.11.2018

 

IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote

 

Abschnitt VI: Weitere Angaben

 

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

 

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

 

VI.3) Zusätzliche Angaben Siehe gesondertes Formblatt in den Vergabeunterlagen Bekanntmachungs-ID: CXP9YRWD4G4

 

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

 

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Landes Brandenburg Heinrich-Mann-Allee 107 Potsdam 14473 Deutschland Telefon: +49 331866-1610 E-Mail: poststelle@mwe.brandenburg.de Fax: +49 331866-1652

 

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

 

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). §160 GWB lautet: § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

 

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie Heinrich-Mann-Allee 107 Potsdam 14473 Deutschland

 

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 08.10.2018

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 146867 vom 12.10.2018