Sie sehen Ausschreibungen, deren Frist abgelaufen ist. Bestellen Sie einen kostenlosen Demozugang.
Titel
Drucken  
Beurteilung des chemischen Zustands des Grundwassers
Drucken  
VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberLandesamt für Umwelt Abteilung Wasserwirtschaft 2 Flussgebietsmanagement
Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam OT Groß Glienicke
AusführungsortDE-14476 Potsdam
Frist27.07.2020
Vergabeunterlagenvergabemarktplatz.brandenburg.de/…/documents
TED Nr.286890-2020
Beschreibung

Abschnitt I:


I.1) Landesamt für Umwelt

Seeburger Chaussee 2

14476 Potsdam


E-Mail: Robert.Hollstein@LfU.Brandenburg.de

Internet: www.lfu.brandenburg.de


I.2) Gemeinsame Beschaffung Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben


I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YY4DWHD/documents Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YY4DWHD


I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene


I.5) Haupttätigkeit(en) Umwelt


Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: EU-WRRL – Operatives Monitoring, Probenname an Grundwassermessstellen und Brunnen sowie Analytik ausgewählter Parameter Referenznummer der Bekanntmachung: VB-20-251


II.1.2) CPV-Code Hauptteil 90000000


II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen


II.1.4) Kurze Beschreibung: Im Jahr 2000 wurde die Europäische Wasserrahmenrichtlinie eingeführt. Ihre umweltpolitische Vorgabe ist u. a. das Erreichen eines guten chemischen Zustands für das Grundwasser bis 2027. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgt über die Grundwasserverordnung vom 9. November 2010 (letztmalige Änderung am 4. Mai 2017). Darin sind bundesweit die Anforderungen für die Überwachung und Beurteilung des chemischen Zustands des Grundwassers geregelt. Zur Erfüllung der Pflichten nach EU-WRRL zur Ermittlung und Beurteilung des chemischen Grundwasserzustands sind regelmäßige Grundwasseruntersuchungen erforderlich. Das sogenannte „Operative Monitoring“ (OpM) umfasst hierbei die Grundwasserprobennahme und Analytik in Grundwasserkörpern, die sich nach EU-WRRL derzeit in einem schlechten chemischen Zustand befinden. Zusätzlich werden vom LFU Brandenburg in einem flächenhaften, verdichtenden Monitoring die hydrochemischen Verhältnisse der oberflächennahen Grundwasserleiter, insbesondere im Hinblick auf die Nährstoffkonzentrationen im Grundwasser untersucht. Ergänzende Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.


II.1.5) Geschätzter Gesamtwert


II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: ja Angebote sind möglich für alle Lose


II.2) Beschreibung


II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Land Brandenburg Nordteil (98 Grundwassermessstellen)


Los-Nr.: 1 II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 90700000 90710000 II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE409 NUTS-Code: DE40E NUTS-Code: DE403 NUTS-Code: DE408 NUTS-Code: DE40I NUTS-Code: DE40B NUTS-Code: DE401 NUTS-Code: DE402 NUTS-Code: DE40H NUTS-Code: DE407 NUTS-Code: DE40G NUTS-Code: DE40C NUTS-Code: DE406 NUTS-Code: DE404 Hauptort der Ausführung: Land Brandenburg Es sind insgesamt 214 Grundwassermessstellen zu beproben und die Wasserproben auf ausgewählte Inhaltsstoffe zu analysieren. Das Projekt ist entsprechend der geografischen Lage der Grundwassermessstellen und Brunnen in 2 Lose aufgeteilt (Siehe unten). II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Es handelt sich vorliegend um ein Gebietslos, weshalb es keine abweichenden Angaben zur allgemeinen Beschaffungsbeschreibung gibt. Ergänzende Hinweise entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg. II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Qualitätskriterium - Name: Einhaltung der Bestimmungsgrenzen / Gewichtung: 40 % Qualitätskriterium - Name: Einhaltung Zeitplan / Gewichtung: 20 % Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 40 % II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 20 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja Projektnummer oder -referenz: ELER/GAK-Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von Vorhaben in Trägerschaft des Landes Brandenburg zur naturnahen Entwicklung von Gewässern (ELER/GAK-GewSan) II.2.14) Zusätzliche Angaben Hinweise zu den Zuschlagskriterien 1. Angebotspreis (40 %): — Maximalpunktzahl: 5 Pkt.; — Maximalpunktzahl nach Wichtung: 2 Pkt.. Vorlage einer ausgefüllten Kostenkalkulation entsprechend Anlage 3 für jede Leistungsposition als Einzelpreis und als Gesamtpreis. Zur Ermittlung der Bruttokosten (Gesamtsumme) wird zu den Nettokosten (Zwischensumme) der Betrag von 19 % Mehrwertsteuer hinzu addiert. Die Bewertung des Preises erfolgt nach der sog. linearen Interpolationsmethode (Preispunkte = Pp - (Pi -Pmin)/Pmin * Pp). Die niedrigste Angebotssumme wird von der zu bewertenden Angebotssumme abgezogen und dann durch die günstigste Angebotssumme dividiert. Das Ergebnis wird mit der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis multipliziert und von der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis abgezogen. Alle Angebotspreise, die den günstigsten Preis um das Zweifache übersteigen, werden mit 0 Punkten gewertet, statt mit negativen Zahlen. 1 Zusatzpunkt (nach Wichtung 0,4 Pkt) wird vergeben, wenn die Bestimmung von >50 % der 14 optionalen Parameter (PSM) möglich ist. 2. Einhaltung der Bestimmungsgrenzen (40 %): — Maximalpunktzahl: 5 Pkt.; — Maximalpunktzahl nach Wichtung: 2 Pkt.. Angabe, dass die vom LfU in Anlage 3 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen und Methoden von allen aufgeführten chemischen Parametern und Verfahren/Normen in Anlage 3 eingehalten werden. Abweichende Bestimmungsgrenzen und Methodiken sind in Anlage 3 zu kennzeichnen (Spalte „H“ abweichende Bestimmungsgrenze/n). Änderungen in den Bestimmungsmethoden sind in der jeweiligen Zeile zu den Parametern zu ändern/ zu ergänzen. — 5 Punkte bei Einhaltung aller vorgegebenen Bestimmungsgrenzen — 4 Punkte bei Abweichung von der vorgegebenen Bestimmungsgrenze min. eines Parameters um 25 %; — 3 Punkte bei Abweichung von der vorgegebenen Bestimmungsgrenze min. eines Parameters um 50 %; — 2 Punkte Abweichung von der vorgegebenen Bestimmungsgrenze min. eines Parameters um 75 %; — 1 Punkt bei Abweichung von der vorgegebenen Bestimmungsgrenze min. eines Parameters um 100 %; — 0 Punkte bei Abweichung von der vorgegebenen Bestimmungsgrenze min. eines Parameters um mehr als 100 %. 3. Einhaltung Zeitplan (20 %): — Maximalpunktzahl: 5 Pkt.; — Maximalpunktzahl nach Wichtung: 1 Pkt.. Zeitplan für die Durchführung der Probennahmen (Anlage 7, 2.) und Übergabe der Probenahmeprotokolle (Anlage 2) sowie der Vor- Ort- Parameter und Analyseergebnisse in Form zweier Tabellen (Anlagen 5 und 6) jeweils in digitaler Form zum Ende einer abgeschlossenen Kampagne. Mit dem Angebot müssen alle in der Anlage 7 geforderten Unterschriften vorhanden sein. — 5 Punkte bei Einhaltung des Zeitplans; — 4 Punkte bei Überschreitung des Zeitplans um 2 Wochen; — 3 Punkte bei Überschreitung des Zeitplans um 4 Wochen; — 2 Punkte bei Überschreitung des Zeitplans um 6 Wochen; — 1 Punkt bei Überschreitung des Zeitplans um 8 Wochen; — 0 Punkte bei Überschreitung des Zeitplans um mehr als 10 Wochen. 4. Ergänzende Hinweise entnehmen Sie bitte der Bewertungsmatrix – Zuschlagskriterien, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.


II.2) Beschreibung


II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Land Brandenburg Südteil (116 Grundwassermessstellen)


Los-Nr.: 2 II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 90700000 90710000 II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE409 NUTS-Code: DE40E NUTS-Code: DE403 NUTS-Code: DE408 NUTS-Code: DE40I NUTS-Code: DE40B NUTS-Code: DE401 NUTS-Code: DE402 NUTS-Code: DE40H NUTS-Code: DE407 NUTS-Code: DE40G NUTS-Code: DE40C NUTS-Code: DE406 NUTS-Code: DE404 Hauptort der Ausführung: Land Brandenburg Es sind insgesamt 214 Grundwassermessstellen zu beproben und die Wasserproben auf ausgewählte Inhaltsstoffe zu analysieren. Das Projekt ist entsprechend der geografischen Lage der Grundwassermessstellen und Brunnen in 2 Lose aufgeteilt (Siehe unten). II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Es handelt sich vorliegend um ein Gebietslos, weshalb es keine abweichenden Angaben zur allgemeinen Beschaffungsbeschreibung gibt. Ergänzende Hinweise entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg. II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Qualitätskriterium - Name: Einhaltung der Bestimmungsgrenzen / Gewichtung: 40 % Qualitätskriterium - Name: Einhaltung Zeitplan / Gewichtung: 20 % Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 40 % II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 20 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja Projektnummer oder -referenz: ELER/GAK-Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von Vorhaben in Trägerschaft des Landes Brandenburg zur naturnahen Entwicklung von Gewässern (ELER/GAK-GewSan) II.2.14) Zusätzliche Angaben Hinweise zu den Zuschlagskriterien: 1. Angebotspreis (40 %): — Maximalpunktzahl: 5 Pkt.; — Maximalpunktzahl nach Wichtung: 2 Pkt.. Vorlage einer ausgefüllten Kostenkalkulation entsprechend Anlage 3 für jede Leistungsposition als Einzelpreis und als Gesamtpreis. Zur Ermittlung der Bruttokosten (Gesamtsumme) wird zu den Nettokosten (Zwischensumme) der Betrag von 19 % Mehrwertsteuer hinzu addiert. Die Bewertung des Preises erfolgt nach der sog. linearen Interpolationsmethode (Preispunkte = Pp – (Pi -Pmin)/Pmin * Pp). Die niedrigste Angebotssumme wird von der zu bewertenden Angebotssumme abgezogen und dann durch die günstigste Angebotssumme dividiert. Das Ergebnis wird mit der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis multipliziert und von der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis abgezogen. Alle Angebotspreise, die den günstigsten Preis um das Zweifache übersteigen, werden mit 0 Punkten gewertet, statt mit negativen Zahlen. 1 Zusatzpunkt (nach Wichtung 0,4 Pkt) wird vergeben, wenn die Bestimmung von >50 % der 14 optionalen Parameter (PSM) möglich ist. 2. Einhaltung der Bestimmungsgrenzen (40 %): — Maximalpunktzahl: 5 Pkt.; — Maximalpunktzahl nach Wichtung: 2 Pkt.. Angabe, dass die vom LfU in Anlage 3 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen und Methoden von allen aufgeführten chemischen Parametern und Verfahren/Normen in Anlage 3 eingehalten werden. Abweichende Bestimmungsgrenzen und Methodiken sind in Anlage 3 zu kennzeichnen (Spalte „H“ abweichende Bestimmungsgrenze/n). Änderungen in den Bestimmungsmethoden sind in der jeweiligen Zeile zu den Parametern zu ändern/ zu ergänzen. — 5 Punkte bei Einhaltung aller vorgegebenen Bestimmungsgrenzen; — 4 Punkte bei Abweichung von der vorgegebenen Bestimmungsgrenze min. eines Parameters um 25 %; — 3 Punkte bei Abweichung von der vorgegebenen Bestimmungsgrenze min. eines Parameters um 50 %; — 2 Punkte Abweichung von der vorgegebenen Bestimmungsgrenze min. eines Parameters um 75 %; — 1 Punkt bei Abweichung von der vorgegebenen Bestimmungsgrenze min. eines Parameters um 100 %; — 0 Punkte bei Abweichung von der vorgegebenen Bestimmungsgrenze min. eines Parameters um mehr als 100 %. 3. Einhaltung Zeitplan (20 %): — Maximalpunktzahl: 5 Pkt.; — Maximalpunktzahl nach Wichtung: 1 Pkt.. Zeitplan für die Durchführung der Probennahmen (Anlage 7, 2.) und Übergabe der Probenahmeprotokolle (Anlage 2) sowie der Vor- Ort- Parameter und Analyseergebnisse in Form zweier Tabellen (Anlagen 5 und 6) jeweils in digitaler Form zum Ende einer abgeschlossenen Kampagne. Mit dem Angebot müssen alle in der Anlage 7 geforderten Unterschriften vorhanden sein. — 5 Punkte bei Einhaltung des Zeitplans; — 4 Punkte bei Überschreitung des Zeitplans um 2 Wochen; — 3 Punkte bei Überschreitung des Zeitplans um 4 Wochen; — 2 Punkte bei Überschreitung des Zeitplans um 6 Wochen; — 1 Punkt bei Überschreitung des Zeitplans um 8 Wochen; — 0 Punkte bei Überschreitung des Zeitplans um mehr als 10 Wochen. 4. Ergänzende Hinweise entnehmen Sie bitte der Bewertungsmatrix – Zuschlagskriterien, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister


III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit


III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1. Eignungskriterium: Nachweis zur Einhaltung der Vorgaben für die Grundwasser-Probennahme (hydraulisches Kriterium, Beschaffenheitskriterium) in Form von mind. 2 aktuelle Probennahmeprotokollen aus den letzten 3 Jahren Der Nachweis ist zu erbringen durch: Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten Probennahmeprotokolle. 2. Eignungskriterium: Nachweis zu durchgeführten Grundwasser-Probennahmen und Wasseranalysen durch Vorlage von mind. 2 Referenzen aus den letzten 3 Jahren Der Nachweis ist zu erbringen durch: Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten Grundwasser-Probennahmen und Wasseranalysen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.


III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen


III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:


III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags


III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren


IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem


IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs


IV.1.5) Angaben zur Verhandlung


IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein


IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 27.07.2020 Ortszeit: 11:59


IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber


IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch


IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 25.09.2020


IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 27.07.2020 Ortszeit: 12:00 Ort: Landesamt für Umwelt (LfU), Seeburger Chaussee 2, Haus 2, Raum 2.13, 14476 Potsdam – OT Groß Glienicke. Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Die Öffnung der Angebote erfolgt im Vier-Augen-Prinzip durch 2 Vertreter der Zentralen Vergabestelle des Landesamtes für Umwelt. Bieter sind gem. § 55 II 2 VgV nicht zugelassen.


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein


VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen Aufträge werden elektronisch erteilt Die Zahlung erfolgt elektronisch


VI.3) Zusätzliche Angaben Wichtige Hinweise –bitte beachten: 1. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter. 2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z. B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden. Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg. 3. Für etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen beachten Sie bitte die Nutzungsbedingungen für den elektronischen Vergabemarktplatz Brandenburg (VMP-BB), zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg. Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4DWHD


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie Heinrich-Mann-Allee 107 Potsdam 14473 Deutschland Telefon: +49 331866-1610 Fax: +49 331866-1652


VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) Henning-von-Tresckow-Straße 2-13 Haus S Potsdam 14467 Deutschland Telefon: +49 331866-7232 Fax: +49 331866-7248 Internet: www.mluk.brandenburg.de


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des §160GWBbeachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs.3S.1 Nr. 1-4 GWB hin. Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.


VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) Henning-von-Tresckow-Straße 2-13 Haus S Potsdam 14467 Deutschland Telefon: +49 331866-7232 Fax: +49 331866-7248 Internet: www.mluk.brandenburg.de


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 17.06.2020

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 153248 vom 22.06.2020