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Titel
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Rahmenvertrag über 5 Jahre zur Untersuchung der Trinkwasseranlagen
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberStadt Ahaus
Rathausplatz 1
48683 Ahaus
AusführungsortDE-48683 Ahaus
Frist16.07.2021
Beschreibung

1. Art der Vergabe Öffentliche Ausschreibung nach §9 UVgO.

 

2. Stadt Ahaus

Postanschrift

Rathausplatz 1, 48683 Ahaus

Kontaktstelle: Zentrale Vergabestelle

Telefon-Nummer: +49 2561/ 72-128

Telefax-Nummer: +49 2561/ 7281-128

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:.

 

E-Mail: vergabestelle@ahaus.de

Internet: http.:www.ahaus.de

 

3. Bezeichnung der den Zuschlag erteilenden Stelle |X| wie Ziffer 2 I__I folgende Adresse Bezeichnung Postanschrift Telefon-Nummer: Telefax-Nummer: E-Mail-Adresse: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:.

 

4. Bezeichnung der Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind I__I wie Ziffer 2 I__I folgende Adresse Bezeichnung Postanschrift 1 16.06.2021 11:21 Uhr- VMP VHB NRW Formular 412 01/2020 Auftragsbekanntmachung Öffentliche Ausschreibung Telefon-Nummer: Telefax-Nummer: E-Mail-Adresse: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Elektronische Angebote werden über den Vergabemarktplatz des Landes NRW eingereicht.

 

5. Form der Angebote Zugelassen ist die Abgabe |X| elektronischer Angebote ausschließlich unter www.evergabe.nrw.de - Elektronisch in Textform I__I der Angebote in Schriftform.

 

6. Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leistungserbringung Rahmenvertrag über 5 Jahre zur Untersuchung der Trinkwasseranlagen in städtischen Liegenschaften gemäß TrinkwV Hauptmassen: - 1.000 St. bakteriologische Untersuchungen Legionellen - 50 St. mikrobiologische Untersuchungen - 90 St. Untersuchungen auf Metalle - 90 St. Untersuchungen auf fakultative Krankheitserreger Erfüllungsort Stadtgebiet Ahaus, 48683 Ahaus.

 

7. ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose Der Auftrag wird nicht in Lose aufgeteilt.

 

8. ggf. Zulassung von Nebenangeboten Nebenangebote sind nicht zugelassen.

 

9. etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist Ausführungszeitraum ist jährlich zwischen dem 01.05. und 31.07. Im ersten Jahr sind die Probeentnahmen innerhalb von 4 Monaten nach Auftragserteilung durchzuführen.

 

10. Elektronische Adresse, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können oder die Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können

 

|X| Adresse zum elektronischen Abruf: Internet: http.:www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRC9QBT/documents Hinweise zu Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit sind den Nutzungsbedingungen des Vergabemartkplatzes NRW zu entnehmen O Anschrift der Stelle I__I wie Ziffer 2 I__I folgende Adresse Bezeichnung Postanschrift Telefon-Nummer: 2 16.06.2021 11:21 Uhr - VMP VHB NRW Formular 412 01/2020 Auftragsbekanntmachung Öffentliche Ausschreibung Telefax-Nummer: E-Mail-Adresse: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: I__I Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen:.

 

11. Ablauf der Angebotsfrist 16.07.2021 11:10 Uhr.

 

12. Ablauf der Bindefrist 09.09.2021.

 

13. Höhe geforderter Sicherheitsleistungen.

 

14. Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, In denen sie enthalten sind Zahlung (VOL/B § 17) 1. Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der Leistung. Sie kann früher gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen erfolgen. Fehlen solche Vereinbarungen, so hat die Zahlung des Rechnungsbetrages binnen eines Monats nach Eingang der prüfbaren Rechnung zu erfolgen. Die Zahlung geschieht in der Regel bargeldlos. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang des Überweisungsauftrages beim Zahlungsinstitut des Auftraggebers.

 

2. Sofern Abschlagszahlungen vereinbart sind, sind sie in angemessenen Fristen auf Antrag entsprechend dem Wert der erbrachten Leistungen in vertretbarer Höhe zu leisten. Die Leistungen sind durch prüfbare Aufstellungen nachzuweisen. Abschlagszahlungen gelten nicht als Abnahme von Teilen der Leistung.

 

3. Bleiben bei der Schlussrechnung Meinungsverschiedenheiten, so ist dem Auftragnehmer gleichwohl der ihm unbestritten zustehende Betrag auszuzahlen.

 

4. Die vorbehaltlose Annahme der als solche gekennzeichneten Schlusszahlung schließt Nachforderungen aus. Ein Vorbehalt ist innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Schlusszahlung zu erklären. Ein Vorbehalt wird hinfällig, wenn nicht innerhalb eines weiteren Monats eine prüfbare Rechnung über die vorbehaltenen Forderungen eingereicht oder, wenn dies nicht möglich ist, der Vorbehalt eingehend begründet wird.

 

5. Werden nach Annahme der Schlusszahlung Fehler in den Unterlagen der Abrechnung festgestellt, so ist die Schlussrechnung zu berichtigen. Solche Fehler sind Fehler in der Leistungsermittlung, Fehler in der Anwendung der allgemeinen Rechenregeln einschließlich Komma- und Übertragungs- einschließlich Seitenübertragungsfehler. Auftraggeber und Auftragnehmer sind verpflichtet, die sich daraus ergebenden Beträge zu erstatten, zu § 17 1. Die Bezahlung wird, soweit nicht weitergehende Vereinbarungen getroffen sind, nach Wahl des Auftraggebers innerhalb von 14 Tagen unter Abzug des vereinbarten Skontos oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug geleistet.

 

2. Die Zahlungs- und Skontofrist beginnt mit dem Eingang der prüfungsfähigen Rechnung (vgl.ZVB-NRW Nr. 8 zu § 15) bei der benannten Dienststelle, frühestens jedoch mit dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs gemäß ZVB-NRW zu § 13 Nr.

 

2. 3. Zahlungen einschließlich Voraus- und Abschlagszahlungen können um Forderungsbeträge des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer auch dann gekürzt werden, wenn die Forderungsbeträge nicht auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.

 

4. Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz des § 247 BGB zu zahlen. Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen.

 

5. Die Forderung des Auftragnehmers kann nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers abgetreten werden.

 

15. Angabe der Eignungskriterien und der mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen zur Beurteilung der Eignung Eignungskriterien zur |Xj Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Präqualifizierung Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken Internet: http.:amtliches-verzeichnis.ihk.de/ oder Internet: http.:www.pq-verein.de bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages, einer Interessenbestätigung bzw. eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber Nachweise gefordert werden, die nicht in den v. g. Datenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen.

 

|X| wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit. 16.06.2021 11:21 Uhr-VMP VHB NRW Formular 412 01/2020 Auftragsbekanntmachung Öffentliche Ausschreibung Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe: - pauschal mind. 3.000.000,00 EUR für Personenschäden - pauschal mind. 1.000.000,00 EUR für Sachschäden - pauschal mind. 1.000.000,00 EUR für Umweltschäden

 

|X| technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. - Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers - Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt

 

|Xj Sonstige - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen, Formular 521.

 

16. Angabe der Zuschlagskriterien Niedrigster Preis.

 

17. Berücksichtigung von Werkstätten für behinderte Menschen und Inklusionsbetriebe Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.

 

18. Sonstiges: Die auszuführende Leistung wird nach Art und Umfang durch den Vertrag bestimmt. Als Bestandteil des Vertrags gelten auch die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).

 

Bekanntmachungs-ID: CXPWYRC9QBT, 16.06.2021 11:21 Uhr-VMP

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 158888 vom 23.06.2021