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Titel
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Erweiterung der BAB 7 von der Elbmarschbrücke K20 bis zur AS Heimfeld
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberDEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
Zimmerstr. 54
10117 Berlin
AusführungsortDE-20038 Hamburg
Frist17.04.2018
Vergabeunterlagenvergabe.deges.de/…/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16223e96660-61076a89d8aad06f
TED Nr.117459-2018
Beschreibung

Abschnitt I:

 

I.1) DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH

Zimmerstr. 54

10117 Berlin

Telefon: +49 30-20243-222

Fax: +49 30-20243-791

 

E-Mail: vergabe@deges.de

Internet: www.deges.de

 

I.2) Gemeinsame Beschaffung

 

I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: vergabe.deges.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen

 

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde

 

I.5) Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Straßen- und Brückenbau

 

Abschnitt II: Gegenstand

 

II.1) Umfang der Beschaffung

 

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: A 7 Hamburg - Hannover BOL / Bü Referenznummer der Bekanntmachung: A706270163

 

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71300000

 

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

 

II.1.4) Kurze Beschreibung: A 7 Hamburg – Hannover, 8-streifige Erweiterung der BAB 7 von der Elbmarschbrücke K20 bis zur AS Heimfeld einschl. des AD A26 / A7 und A26 bis Bau-km 0+790 westl. Tunnelbauwerk BOL / Bü, techn. Ausrüstung, Vermessung, Kampfmittel

 

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert

 

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

 

II.2) Beschreibung

 

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

 

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71322000

 

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE600 Hauptort der Ausführung: Freie und Hansestadt Hamburg

 

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: FB 1 – Objektplanung (Bauoberleitung) § 47 HOAI Verkehrsanlagen (Lph 8 u. 9, besondere Leistung Anlage 13.1); § 43 HOAI Ingenieurbauwerke (Lph 8 u. 9, Besondere Leistung Anlage 12.1) und § 34 HOAI Bauüberwachung Gebäude (Lph 8 u. 9, besondere Leistung Anlage 10.1) FB 2 – Verkehrsanlagen, Leistungen gem. § 47 HOAI (Lph 6 und örtl. Bauüberwachung, besondere Leistungen Anlage 13.1) FB 3 – Ingenieurbauwerke, Leistungen gem. § 43 HOAI (Lph 6 und örtl. Bauüberwachung, besondere Leistungen Anlage 12.1) FB 4 – technische Ausrüstung gem. §55 HOAI (Lph 6, 8 u. 9, Anlage 15.1) FB 5 – Vermessungsleistungen FB 6 – örtliche Bauüberwachung zur Kampfmittelsondierung und -beräumung

 

II.2.5) Zuschlagskriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt

 

II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 123 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

 

II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Anzahl der Bewerber: 3 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Kriterien Wichtung (v.H.). § 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich: — nur Mindeststandards -. § 45 (4) Nr. 4 VgV: Gesamtumsatz des Unternehmens, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich: — nur Mindeststandards -. § 46 (3) Nr. 2 VgV: 80. Persönliche Leistungsfähigkeit der Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen inkl. berufliche Befähigung. Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich: Die Gewichtung setzt sich wie folgt zusammen: Mitarbeiter MA FB 1 – BOL 22,5 v.H. Mitarbeiter MA 1 BÜ Verkehrsanlagen Straße 17,5 v.H. Mitarbeiter MA 1 BÜ Ingenieurbauwerke Tunnel 22,5 v.H. Mitarbeiter MA 2 BÜ Ingenieurbauwerke Brücken 17,5 v.H. Mitarbeiter MA 1 BÜ Technische Ausrüstung 10 v.H. Mitarbeiter MA 1 BÜ Vermessung – nur Mindeststandard -. Mitarbeiter MA 1 BÜ Kampfmittelsondierung 10 v.H. Ausführung von Leistungen in den letzten sieben Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich (Detaillierung siehe Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung): Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen mit folgender Unterwichtung: — berufliche Eignung (Ausbildung und Berufserfahrung): 20 v.H. — Referenzen: 80 v.H. § 46 (3) Nr. 1 VgV: 10. Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich: Angaben des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft über vergleichbare Referenzprojekte in den letzten drei Jahren (Detaillierung siehe Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung). § 46 (3) Nr. 6 VgV: 10. Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung. Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich: Ausführung von Leistungen in den letzten sieben Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich (Detaillierung siehe Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung): Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen mit folgender Unterwichtung: — berufliche Eignung (Ausbildung und Berufserfahrung): 20 v.H. — Referenzen: 80 v.H. § 46 (3) Nr. 8 VgV: Personalbestand in den letzten 3 Jahren. Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich: — nur Mindeststandards -. § 46 (3) Nr. 9 VgV: Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die der Bewerber für die Ausführung des Auftrages verfügen wird. Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich: — nur Mindeststandards -. § 46 (3) Nr. 3 VgV: Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten. Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich: — nur Mindeststandards -. Summe 100 v.H

 

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

 

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein

 

II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen

 

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

 

II.2.14) Zusätzliche Angaben

 

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

 

III.1) Teilnahmebedingungen

 

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: — Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist. A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden. E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB]. — Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB], — dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB], — dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB], — dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB]. Näheres siehle Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb

 

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Erklärungen gem. § 45 (4) Nr. 2 und 4 VgV sind vorzulegen. Die Angaben sind in den Teilnahmeunterlagen vorzunehmen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 3 Mio. EUR für Personen und 5 Mio. EUR für sonstige Schäden wird als Mindeststandard gefordert. Eine Erklärung, dass ggf. niedrigere Haftungssummen im Auftragsfall erhöht werden, reicht aus (siehe Teilnahmeunterlagen). Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn er in den letzten 3 Geschäftsjahren einen durchschnittlichen jährlichen Gesamtumsatz in einer Mindesthöhe nachweist (siehe Teilnahmeunterlagen).

 

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Zur Beurteilung der fachlichen Eignung sind gem. § 46 (3) Nrn. 1 bis 10 VgV Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen. Der Teilnahmeantrag ist zu verwenden. § 46 (3) 2 VgV): Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen. Zum Nachweis der Fachkunde werden die Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert. § 46 (3) 1 VgV): Angaben des Bewerbers über vergleichbare Referenzprojekte. Zum Nachweis der vergleichbaren Referenzprojekte in den letzten 3 Jahren werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert. § 46 (3) 6 VgV): Angaben über die Technische Leitung. Zum Nachweis werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert. § 46 (3) 8 VgV): Personalbestand in den letzten 3 Jahren. Zum Nachweis werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert. § 46 (3) Nr. 10 VgV): Andere Unternehmen (Unterauftrag). Zum Nachweis werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zu § 46 (3) 2 VgV) Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen bestimmten Mindeststandards genügt (siehe Teilnahmeunterlagen). Zu § 46 (3) 1 VgV): Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die Referenzprojekte bestimmten Mindeststandards genügen (siehe Teilnahmeunterlagen). Zu § 46 (3) 6 VgV) Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen bestimmten Mindeststandards genügt (siehe Teilnahmeunterlagen). Zu § 46 (3) 8 VgV) Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn er in den letzten 3 Jahren einen durchschnittlichen jährlichen Gesamtpersonalbestand in einer Mindestanzahl nachweist (siehe Teilnahmeunterlagen).

 

III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

 

III.2) Bedingungen für den Auftrag

 

III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Beruf angeben: : Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Berufsqualifikation gem. § 75 (1) bis (3) VgV

 

III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

 

III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

 

Abschnitt IV: Verfahren

 

IV.1) Beschreibung

 

IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren

 

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

 

IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

 

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

 

IV.2) Verwaltungsangaben

 

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 17.04.2018 Ortszeit: 12:00

 

IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber Tag: 15.05.2018

 

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch

 

IV.2.6) Bindefrist des Angebots

 

IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote

 

Abschnitt VI: Weitere Angaben

 

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

 

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

 

VI.3) Zusätzliche Angaben

 

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

 

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer bei der Finanzbehörde Finanzbehörde – Organisation und Zentrale Dienste – Grundsatzangelegenheiten (Abtlg. 11) Große Bleichen 27 Hamburg 20354 Deutschland Telefon: +49 40428231491 E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de Fax: +49 40428232020

 

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

 

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

 

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

 

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 14.03.2018

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 143324 vom 20.03.2018