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Titel
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Erstellung eines Monitoring-Berichtes zum Klimaschutzgesetz
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberLandesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg
Griesbachstraße 1
76185 Karlsruhe
AusführungsortDE-76185 Karlsruhe
Frist16.07.2018
Beschreibung

a) Landesanstalt für Umwelt

Baden-Württemberg

Postfach 10 01 63

76231 Karlsruhe

Telefax: 0721/5600-1456

Tel. +49721/5600-1613

 

Internet: www.lubw.baden-wuerttemberg.de

E-Mail: sabrina.plegniere.@lubw.bwl.de

 

1. Leistungen

 

1.1 Freiberufliche Leistungen Es handelt sich um Leistungen, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit oder im Wettbewerb mit freiberuflich Tätigen von Gewerbebetrieben angeboten werden.

 

2. Vertragsbestandteile Es werden Vertragsbestandteil in nachfolgender Reihenfolge: - die Unterlagen (Teile A bis C). - im Angebot gemachte Angaben des Bewerbers, sofern ihnen vom Auftraggeber nicht widersprochen wird. - die Besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG), die bei Bedarf angefordert oder im Internet unter Internet: www.lubw.baden-wuerttemberq.de (Allgemeine Geschäftsbedingungen) eingesehen werden können. - die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der LUBW - Einkaufsbedingungen , die bei Bedarf angefordert oder im Internet unter Internet: www.lubw.baden-wuerttemberg.de eingesehen werden können. - die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

 

3. Die Zuverlässigkeit des Bewerbers kann vor der Vergabe des Auftrags bei der Melde- und Informationsstelle für Vergabesperren abgefragt werden, die auch von einem Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb informiert werden müsste.

 

A 2 Leistungsumfang Der Leistungsumfang ergibt sich aus Teil B - Leistungsbeschreibung -. Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, die die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bewerber den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon in anderer Form gegeben hat.

 

A 3 Angebot Die Abgabe des Angebots erfolgt durch Einreichung der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Vergabeunterlagen Teile A bis C mit allen geforderten Angaben, Preisen, Nachweisen und Erklärungen. Jede Veröffentlichung der Vergabeunterlagen oder ihre Weitergabe an Dritte ist - ausgenommen Nachunternehmer zum Zwecke der Auftragserledigung - ohne schriftliche Genehmigung der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg untersagt. Für die Erstellung des Angebotes wird keine Vergütung gewährt. Dem Angebot beigefügte Unterlagen, Muster usw. gehen, sofern im Angebot nicht ausdrücklich die Rückgabe verlangt wird, ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum der Landesanstalt für Umwelt BadenWürttemberg über. Das Angebot ist zu richten an: Hausadresse: Landesanstalt für Umwelt Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Baden-Württemberg Postfach 10 01 63 Griesbachstraße 1 76231 Karlsruhe 76185 Karlsruhe Das Angebot muss bis zum 16.07.2018,15:00 Uhr bei der Landesanstalt für Umwelt BadenWürttemberg eingegangen sein. Bis zu diesem Zeitpunkt kann das Angebot schriftlich zurückgezogen werden. Die persönliche Abgabe des Angebots kann nur an regelmäßigen Arbeitstagen in der zentralen Poststelle, Karlsruhe, Griesbachstraße. 1, und zwar von Montag bis Donnerstag von 7.30 -16.00 Uhr und am Freitag von 7.30 -14.30 Uhr erfolgen. Das Angebot ist verschlossen in doppeltem Umschlag einzureichen und mit einer Unterschrift zu versehen. Auf dem äußeren Umschlag ist die Anschrift des Absenders und die Aufschrift "Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg", sowie eine der oben genannten Adressen anzugeben. Der innere Umschlag muss die Anschrift des Bewerbers tragen sowie folgendermaßen gekennzeichnet werden: Bitte nicht öffnen! Weiterleiten an: Ref. 13, Frau Werner Angebot zum öffentlichen Leistungswettbewerb: Kurztitel: Unterstützung bei der Erstellung eines Monitoring-Berichtes zum Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg - Teil 1 Klimafolgen und Anpassung Ende der Angebotsfrist: 16.07.2018,15:00 Uhr A 4 Zuschlags- und Bindefrist Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 31.08.2018. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Bewerber an sein Angebot gebunden. A 5 Vergabe Für die Vergabe des Auftrags gilt das öffentliche Preisrecht. Die Öffnung der Angebote erfolgt am Dienstag, dem 17.07.2018,10:00 Uhr. Die Öffnung ist nicht öffentlich. Der Zuschlag erfolgt zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens vor Ablauf der Bindefrist. Das Angebot gilt als abgelehnt, wenn bis zum Ablauf der Bindefrist kein Zuschlag erteilt worden ist. Eine besondere Mitteilung ergeht nicht. Bei freiberuflichen Leistungen kann an einem noch zu benennenden Zeitpunkt über die Auftragsbedingungen zur Klärung der fachlichen Kriterien verhandelt werden. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

 

A 6 Preise Im Angebot sind Preise anzugeben, die bis zur vollständigen Erfüllung des Auftrages gelten müssen. Sie haben alle für die fachgerechte Erledigung des Auftrages notwendigen Aufgaben zu berücksichtigen. Kosten für Transport, Verpackung, Versicherung und sonstige Nebenkosten müssen in den Angebotspreisen enthalten sein. Die Preise für die einzelnen Positionen sind ohne Mehrwertsteuer anzugeben. Gelten für einzelne Leistungen im Normalfall abweichende Steuersätze, so ist im Angebot darauf hinzuweisen. Dem Angebotspreis ist die Lieferung frei Verwendungsstelle zugrunde zu legen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sich hinsichtlich der Preisgestaltung einer Überprüfung durch die zuständige Preisbehörde gemäß § 9 der Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21.11.1953 (Bundesanzeiger Nr. 244) zu unterziehen und eventuelle preisrechtliche Beanstandungen zu akzeptieren.

 

A 7 Sprache Die Bieter haben ihre Angebote in deutscher Sprache zu erstellen. Der Schriftverkehr (Angebote, Rechnungen, Korrespondenz, sonstige Schriftstücke) sowie sämtliche Kommunikation mit dem Auftraggeber sind in deutscher Sprache zu führen. Die Vertrags- und Verhandlungssprache ist deutsch.

 

A 8 Informationsübermittlung Die Übermittlung von Info rmationen erfolgt auf dem Postweg oder elektronisch per Mail.

 

A 9 Lieferfrist und Auftragserledigung (s. auch Teil C) Die Auftragserledigung muss innerhalb der oben genannten Fristen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Erhalt aller für die Auftragserledigung notwendigen Unterlagen. Sie wird unterbrochen durch Zeiten, in denen eine Abwicklung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht möglich ist. Der Auftragnehmer hat derartige Unterbrechungen dem Auftraggeber jeweils schriftlich nachzuweisen. Für den Verzug gelten im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen.

 

A 10 Vertragsstrafen Vertragsstrafen werden in Bezug auf das Tariftreue-und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) vereinbart.

 

A 11 Rückzahlung und Verzinsung Muss der Auftragnehmer vom Auftraggeber bereits geleistete Zahlungen aus von ihm zu vertretenden Gründen ganz oder teilweise an den Auftraggeber zurückzahlen, so ist der zurückzuzahlende Betrag vom Tage der Zahlung durch den Auftraggeber bis zur Zurückzahlung durch den Auftragnehmer mit 5 % über dem Basiszinssatz gemäß § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu verzinsen. §§ 286, 288 BGB bleiben unberührt.

 

A 12 Ablieferungsort, Erfüllungsort und Gerichtsstand Ablieferungsort ist die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, 76185 Karlsruhe, Griesbachstr. 1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist Karlsruhe, Bundesrepublik Deutschland, sofern beim Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Zivilprozessordnung vorliegen.

 

A 13 Sicherheit und Urheberrecht Sofern die Ergebnisdarstellung (Bericht, Veröffentlichung) mittels elektronischer Medien (CD, DVD o.a.) erfolgt, ist Virenfreiheit dieser Medien zu garantieren. Der Auftragnehmer überlässt Software und Geräte frei von Schaden stiftender Software und frei von Funktionen, die der Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit und den vertraulichkeits- und Sicherheitsinteressen des Auftraggebers zuwiderlaufen. Der Auftragnehmer versichert, dass durch die Nutzung des Werks weder Urheberrechte Dritter noch das Recht Dritter am eigenen Bild verletzt werden. Insbesondere hat er sicherzu- stellen, dass a) Zitate (§ 51 UrhG) aus bereits veröffentlichten oder erschienenen Werken nur in dem nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) zulässigen Umfang verwendet werden und stets die Quelle (§ 63 UrhG) deutlich angegeben wird, b) keine Änderungen (§ 62 UrhG), Entstellungen oder Beeinträchtigungen (§ 14 UrhG) ei- nes anderen urheberrechtlich geschützten Werkes vorgenommen wurden, c) auf Fotos oder in Filmen erkennbare Personen nur mit deren Einwilligung oder unter den Voraussetzungen des § 23 KunstUrhG fotografiert oder gefilmt wurden.

 

A 14 Abnahme und Verjährung Die Abnahme der Leistung erfolgt erst nach Lieferung aller Gegenstände und Rückgabe der vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen. Für die Frist der Verjährung gelten die gesetzlichen Bestimmungen des BGB.

 

A 15 Vergütung (siehe auch Teil C) Die Zahlung der Vergütung erfolgt nach Erhalt der Rechnung und Abnahme der Leistung. In der Vergütung sind auch alle im Zusammenhang mit der Herstellung des Werkes entstehenden Aufwendungen (z.B. Nebenkosten, Auslagen, Fahrtkosten, Beauftragung und Leistung von Dritten oder Aufwendungen für Hilfskräfte) sowie alle gesetzlichen Abgaben enthalten. Der Auftragnehmer erhält nach Rechnungsstellung und Abnahme der Leistung Abschlagszahlungen wie folgt: nach der Erbringung von Teilleistungen gemäß B 4 - für die 1. Teilleistung maximal die aus der Kostenkalkulationstabelle (Anlage 2) kalkulierte Summe - für die 2. Teilleistung maximal die aus der Kostenkalkulationstabelle (Anlage 2) kalkulierte Summe - für die Schlussleistung maximal die aus der Kostenkalkulationstabelle (Anlage 2) kalkulierte Summe

 

A 16 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers Für die Herstellung des Werkes ist die Benutzung von Geräten oder von Räumen des Auftraggebers nicht zulässig; ist dies gleichwohl ausnahmsweise erforderlich, so hat der Auftraggeber diese für die Vertragsleistung notwendige Mitwirkung nur solange zu erbringen, wie dies zur Vertragserfüllung unabdingbar ist. Die für die Herstellung des Werkes erforderlichen frei zugänglichen und erhältlichen Materialien, Geräte und sonstige Hilfsmittel hat der Auftragnehmer selbst und in eigener Verantwortung zu beschaffen. Der Auftragnehmer versichert, dass er über alle technischen Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Herstellung des Werkes verfügt. Vertrauliche, umfangreiche oder für den Auftraggeber unentbehrliche Unterlagen können in dessen Räumen (während der Arbeitszeiten des Auftraggebers) durch den Auftragnehmer nach vorheriger Absprache benutzt werden.

 

A 17 Ausschließliche Verwertungsrechte des Auftraggebers und Pflichten des Auftragnehmers Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber und dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg das Recht zur Nutzung des Werks ein. Dieses Nut- zungsrecht umfasst insbesondere a) das Recht zur Bearbeitung, Änderung, Umgestaltung und Auswertung des Werkes sowie zur Verwendung für eigene Arbeiten (§ 23 UrhG) b) das Vervielfältigungsrecht ((§ 16 UrhG) c) das Veröffentlichungs- und Verbreitungsrecht (§§ 12, 17 UrhG) d) das Ausstellungsrecht (§ 18 UrhG) e) das Vortrags- und Vorführungsrecht (§ 19 UrhG) f) das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG), insbesondere in Form von Internetangeboten Der Aufragnehmer stimmt der Übertragung des Nutzungsrechts auf Dritte und der weiteren Einräumung des Nutzungsrechts für Dritte zu. Bei der Nutzung des Werks weist der Auftraggeber in geeigneter Form (zum Beispiel Bildnachweis) auf den Auftragnehmer hin. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung oder Erfüllung dieses Vertrages betraut sind oder werden, die aus dem Bereich des Auftraggebers erlangten Informationen - soweit sie nicht offenkundig sind - nicht an Dritte weitergeben oder sonst zu verwerten. Bei Verstößen gegen die o.g. Verpflichtungen haftet der Auftragnehmer für alle dem Auftraggeber entstandenen oder künftig entstehenden Schäden. Für das vom Auftraggeber erworbene technische Know-how gelten die Regelungen sinngemäß.

 

A 18 Auftragsvergabe an Dritte Eine Beauftragung Dritter (Subunternehmer) ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.

 

A 19 Vertragsänderungen Nebenabreden, nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

A 20 Ausschluss anderer Rechtsverhältnisse Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass im Falle der Zuschlagserteilung weder ein Arbeitsverhältnis noch ein arbeitnehmerähnliches Verhältnis zum Auftraggeber noch zum Land Baden-Württemberg begründet wird. Es werden auch keine Rechtsansprüche auf Begründung eines derartigen Rechtsverhältnisses ausgelöst. Entsprechendes gilt für die Mitarbeiter des Auftragnehmers. Dahingehend kann der Auftraggeber keine direkte Weisungsbefugnis auf die zur Leistung befohlenen Mitarbeiter des Auftragnehmers ausüben. Dieser hat seinerseits auch keine Anweisungsbefugnis gegenüber Beschäftigten des Auftraggebers. Bei der Erfüllung des Werkvertrages besteht kein Versicherungsschutz. Der Auftraggeber führt keine Sozialversicherungsbeiträge und Steuern für den Auftragnehmer ab. Die vereinbarte Vergütung ist vom Auftragnehmer selbst als "Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit" zu versteuern. Für die bei der Vertragsleistung auftretenden Schäden übernimmt der Auftraggeber keine Haftung.

 

A 21 Rechtsfolgen bei nicht rechtzeitiger Leistung Sieht sich der Auftragnehmer in der ordnungsgemäßen Durchführung der übernommenen Leistungen gehindert, so hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Sobald die Ursache der Behinderung oder Unterbrechung wegfällt, hat der Auftragnehmer unter schriftlicher Mitteilung an den Auftraggeber die Leistung ohne besonderen Auftrag unverzüglich wieder aufzunehmen. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt. -10-

 

A 22 Teilnichtigkeit, Teilwirksamkeit, Vertragslücken Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein, so werden die übrigen Bestimmungen dadurch nicht betroffen. Das Gleiche gilt, falls sich eine Regelungslücke herausstellt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Vereinbarung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine Vereinbarung gelten, die die Parteien getroffen hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.

 

A 23 Außerordentliche Kündigung Der Vertrag kann von beiden Seiten nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Sofern eine Kündigung aus wichtigem Grund erfolgt und sofern der Auftragnehmer diesen Grund nicht zu vertreten hat, verpflichtet sich der Auftraggeber, die bis zum Kündigungszeitpunkt ordnungsgemäß erbrachten Leistungen des Auftragnehmers zu vergüten.

 

A 24 Datenschutzhinweise Der Auftragnehmer ist verpflichtet, das Datengeheimnis nach § 6 des Landesdatenschutzgesetzes i.d.F. vom 18.09.2000 (GBl. S. 648 in der jeweils geltenden Fassung) zu wahren. Der Auftragnehmer hat alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung oder Erfüllung dieses Vertrages beauftragt sind oder werden, darauf hinzuweisen, dass es untersagt ist, personenbezogene Daten und aus dem Bereich des Auftraggebers erlangte Informationen - soweit sie nicht offenkundig sind - nicht an Dritte weiterzugeben, unbefugt zu verarbeiten oder sonst zu verwenden und dass diese Pflichten auch nach Beendigung der Tätigkeit fortbestehen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Daten, Informationen oder Ergebnisse, die aufgrund dieses Auftrags gewonnen werden, nur nach schriftlicher Genehmigung durch den Auftraggeber Dritten durch Einsichtgewährung, Überlassen von Mehrfertigungen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen; diese Verpflichtung besteht auch nach der Erfüllung des Auftrags weiter. Die Daten des Auftrags (Firmenanschrift, Lieferart und Menge sowie Kosten) werden zur finanztechnischen Abwicklung gespeichert. Die gespeicherten Daten sind der Öffentlichkeit nicht zugänglich. Das zuvor genannte gilt auch für etwaige Unterauftragnehmer bzw. beauftragte Dritte. -11 - Bei Verstößen haftet der Auftragnehmer für alle daraus dem Auftraggeber entstandenen oder künftigen Schäden.

 

Hinweis: Sofern die Vergütung im Kalenderjahr 1.500 EUR übersteigt und die Zahlungen in bar, postbar, durch Scheck, Zahlungsanweisung zur Verrechnung oder Aufrechnung oder auf ein anderes als das Geschäftskonto des Zahlungsempfängers oder ein sonstiges Konto, das nicht auf den Geschäftsbriefen angegeben ist, oder auf das Konto eines Dritten erfolgt, ist die LUBW aufgrund der Mitteilungsverordnung vom 07.09.1993 verpflichtet, dem zuständigen Finanzamt eine Mitteilung über die geleistete Zahlung zu erstatten. Hierzu sind vom Auftragnehmer auf Anforderung folgende Angaben zu machen: zuständiges Finanzamt, Steuernummer und Geburtsdatum. -12- TeilB Leistungsbeschreibung B1 Vertragsgegenstand Laut Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg § 9 Abs. 2 S. 2 soll beginnend ab dem Jahr 2016 alle drei Jahre ein zusammenfassender Monitoring-Bericht zu folgenden Punkten erstellt werden: a) die Entwicklung der Treibhausgasemissionen in Baden-Württemberg unter Berücksichtigung der Minderungswirkungen durch den europaweiten Emissionshandel, b) die Entwicklung der energiewirtschaftlichen und energiepolitischen Rahmenbedingungen c) Umsetzungsstand wichtiger Ziele und Maßnahmen, d) wesentliche Folgen des Klimawandels für Baden-Württemberg sowie Umsetzung und Wirkung wichtiger Anpassungsmaßnahmen, e) Bewertung der Ergebnisse sowie Vorschläge für das weitere Monitoring (Weiterentwicklung) und die Anpassungsstrategie (Priorisierung Umsetzung). Im Jahr 2016 wurde der erste Bericht, bestehend aus zwei Teilen (Teil 1 zu den Punkten d) und e), Teil 2 zu den Punkten a), b) und c) des Gesetzes) erstellt und 2017 veröffentlicht. Für 2019 ist laut KSG § 9 der zweite Bericht zu erstellen. Vertragsgegenstand ist die Unterstützung bei der Erstellung des zweiten Monitoring-Berichts zum Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg -Teil 1 Klimafolgen und Anpassung. Analog zum Erstbericht 2016 gliedert sich der Monitoring-Bericht 2019 in folgende Punkte: 1. Einleitung 2. Zustandsbericht Klimawandel 3. Klimafolgen und Anpassung in den Handlungsfeldern 4. Umsetzung der Anpassungsstrategie und Vorschläge zur ihrer Fortschreibung 5. Zusammenfassende Bewertung und Ausblick Dabei sind die Punkte 3 vollständig und 5 im Zusammenhang zu Punkt 3 teilweise durch den Auftragnehmer zu bearbeiten (s. Modul 4, S.15). Hinsichtlich Punkt 3 soll die Gliederung wiederum in die neun Handlungsfeldern, wie sie im Erstbericht und auch in der Anpassungsstrategie Verwendung findet, aufgegriffen werden. Die Klimafolgen (Impact) und Maßnahmen (Response) sollen demnach nach Handlungsfeldern untergliedert betrachtet werden. Kern ist dabei ein Set von ca. 56 Indikatoren (es sind geringe Abweichungen von der genauen Anzahl möglich) zu Klimafolgen (Impact) und der Wirkung von Maßnahmen (Response), wovon -13- 16 neue Indikatoren zu erarbeiten sind. Der Bericht soll im Entwurf am 31.12.2019 fertig sein und 2020 veröffentlicht werden. Die daraus resultierenden Arbeitsaufträge lassen sich in die folgenden Module bzw. Arbeitspakete unterteilen, welche anschließend detailliert beschrieben werden: Modul 1 - Datenrecherche und Vorbereitung der Indikatoren Modul 2 - Datenakquise und Erstellung von Factsheets Modul 3 - Abfrage von Kernaussagen und Erstellung des Indikatorenberichts Modul 4 - Trendanalyse und Mitarbeit bei Gesamtberichterstellung Modul 1 - Datenrecherche und Vorbereitung der Indikatoren Kern des Berichts ist ein Set von ca. 56 Indikatoren (es sind geringe Abweichungen von der genauen Anzahl möglich) zu Klimafolgen (Impact) und der Wirkung von Maßnahmen (Response). Im Erstbericht 2016 wurden bereits 43 Indikatoren erarbeitet, die in großen Teilen erneut für den Bericht 2019 verwendet werden sollen. Diese Indikatoren sind somit lediglich fortzuschreiben, das heißt es sind hauptsächlich die Datenreihen zu erweitern und auszuwerten sowie die Entwicklungsperspektive abzufragen. Zusätzlich zu diesen fortzuschreibenden Indikatoren sollen 16 neue Indikatoren, davon 1 neuer Impact- und 15 neue Response-Indikatoren, erarbeitet werden. Für diese neuen Indikatoren müssen für den Bericht 2019 entsprechende Recherchen durchgeführt, Daten gesammelt und ausgewertet sowie die Entwicklungsperspektive abgefragt werden. Zu recherchieren sind dabei: Hintergrundinformationen bzw. Metadaten zu den Indikatoren, die die Wahl des Indikators begründen (Stärken und Schwächen des Indikators) und Grundlagen für die Interpretation darstellen, - die Datenverfügbarkeit bei Ressorts, Landeseinrichtungen und sonstigen datenführenden Stellen. Der Datenstand soll dabei möglichst aktuell sein (aus 2018). Sofern keine Daten aus 2018 verfügbar sind, sind solche aus 2017 oder älter zu recherchieren. Bei der Erhebung der Daten ist stets ein verhältnismäßiger Verwaltungsaufwand zu berücksichtigen. Aus den Erfahrungen des Erstberichts geht hervor, dass schriftliche Anfragen die Prozesse in die Länge gezogen hatten. Daher wird von dem Auftraggeber empfohlen, mit den Ressorts, Landeseinrichtungen und datenführenden Stellen Workshops abzuhalten oder sich in anderer Art und Weise (z.B. per Telefonat) mündlich über die Indikatoren auszutauschen, um dadurch den Aufwand möglichst gering zu halten. Die mündliche Abstimmung ist schriftlich festzuhalten bzw. in geeigneter Form zu dokumentieren. Die Vorbereitung und Durchführung von Workshops bzw. der mündliche Austausch, um die Datenlage zu den Indikatoren abzufragen und diese sicherzustellen, ist Aufgabe des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer stimmt sich jedoch mit dem Auftraggeber diesbezüglich ab und erhält die nötigen Kontaktdaten. -14- Die recherchierten Daten bzw. die Dokumentation der Abstimmungen sind im Excel- (*.xlsx) bzw. Word-Format (*.doc) abzuliefern. Modul 2 - Datenakquise und Erstellung von Factsheets Nach der Recherchearbeit und Vorbereitung der Indikatoren soll die Datenakquise zu den Indikatoren des festgelegten Sets durch den Auftragnehmer erfolgen. Auf Grundlage der im Modul 1 gewonnen Metadaten und der zur Verfügung stehenden Daten sollen sodann, wie es bereits im Erstbericht der Fall war, Daten- und Indikatoren-Factsheets erstellt werden. Sie dienen grundsätzlich als Dokumentation und als Vorbereitung für die Erstellung des Indikatorenberichts. Für die Factsheets sind die akquirierten Daten entsprechend aufzubereiten, d.h. Auswertungen vorzunehmen und Abbildungen zu erstellen. Gegebenenfalls sind neben der Darstellung von Zeitreihen in einer x-y-Grafik auch Karten zu erstellen. Sollte eine Kartenerstellung erforderlich sein, so sind die Karten sowohl als Shapefiles mit den entsprechenden Layern als auch in einem Bild-Format abzuliefern. Die Struktur bzw. Gliederung der Factsheets soll beibehalten werden. Für die bereits erarbeiteten Indikatoren sind demnach die vorhandenen Factsheets lediglich zu aktualisieren. Für die 16 neuen Indikatoren sind hingegen neue Daten- und Indikatoren-Factsheets zu erstellen. Die erstellten Factsheets sind sowohl mit den jeweiligen Bearbeitern und Bearbeiterinnen bzw. Ansprechpartnern und Ansprechpartnerinnen (im Folgenden Experten genannt) abzusprechen als auch mit dem Auftraggeber abzustimmen. Das Format für die Daten-(excel, *.xlsx) und Indikatoren-Factsheets (word, *.doc) ist beizubehalten. Modul 3 - Abfrage von Kernaussaqen und Erstellung des Indikatorenberichts Zu den fertig gestellten Indikatoren-Factsheets sind zusätzlich zu den Metadaten und Abbildungen Kernaussagen bei den Experten zu erfragen. Die Kernaussagen sollen die wesentliche fachliche, vor allem auch Baden-Württemberg-spezifische, Substanz für die Texte im Monitoring-Bericht enthalten. Für den Erstbericht wurden dazu bereits Fragen formuliert, deren Beantwortung die Kernaussagen bilden. Dieser Fragenkatalog soll auch im Zweitbericht verwendet werden. Die erste Abfrage der Kernaussagen erfolgt dabei schriftlich. Sollte eine weitergehende Bearbeitung erforderlich werden, es offene Fragen geben oder es zu starken zeitlichen Verzögerungen kommen, ist ebenfalls eine mündliche Kommunikation zu bevorzugen, um den vorgegebenen Zeitplan einhalten zu können. Dies gilt auch für die Abstimmung der Kernaussagen. Hier ist der direkte Kontakt dem schriftlichen vorzuziehen. Die mündlichen Abstimmungen sind schriftlich festzuhalten bzw. in geeigneter Form zu dokumentieren. Zur Herstellung der Kontakte wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Kontaktdaten der jeweiligen Experten weitergeben. Das Format der Factsheets (word, *.doc) ist bei der Ergänzung um die Kernaussagen beizubehalten. Auch bei der Abstimmung und Dokumentation ist dieses Format zu benutzen. -15- Sind die Kernaussagen fertig erstellt und abgestimmt, sind mithilfe dieser die Texte des Indikatorenberichts zu formulieren. Für die Indikatoren des Erstberichtes sollen dabei die jeweiligen Texte zu den Indikatoren lediglich aktualisiert und evtl. gekürzt werden. Für die 16 neuen Indikatoren sind hingegen neue Texte zu verfassen. Der Umfang der Texte sollte inkl. Abbildungen max. 2 Seiten pro Indikator betragen. Dementsprechend sollen nur die wichtigsten Aussagen zu den Indikatoren formuliert werden. Hintergrundinformationen sind möglichst nicht breit darzustellen und nur für den Fall, dass ansonsten der Text unverständlich wird, auszuarbeiten. Grundsätzlich sind die Texte in einer allgemeinverständlichen, für ein breites Zielpublikum geeigneten Sprache (kein wissenschaftlicher Sprachduktus) zu verfassen. Zudem ist beim Verfassen der Texte auf eine gendergerechte Sprache zu achten. Sowohl die aktualisierten und/oder gekürzten Texte als auch die neuen Texte sind mit den Experten sowie dem Auftraggeber abzustimmen. Die Texte sind als Word-Dokument (*.doc) abzuliefern. Die Word-Dokumente dienen auch zur Abstimmung. Änderungen oder Anmerkungen sollen dabei im Änderungsmodus eingetragen werden. Modul 4 - Trendanalvse und Mitarbeit bei Gesamtberichterstellunq Neben dem Indikatorenbericht soll eine Gesamtbewertung der Ergebnisse vorgenommen sowie eine Entwicklungsperspektive für die folgenden 3 Jahre aufgezeigt werden. Hierbei soll der Auftragnehmer den Auftraggeber durch Vorschläge für eine Gesamtbewertung (Punkt 5, s.o.) unterstützen. Grundlage für die Gesamtbewertung und die Entwicklungsperspektive ist neben der Beurteilung der Zeitreihen durch die Experten eine Trendanalyse, d.h. eine statistische Analyse der Zeitreihen. Aus den Erfahrungen des Erstberichtes wird ersichtlich, dass die bisher genutzte Methode zur Trendanalyse aufgrund der Eigenschaften der Zeitreihen (Auftreten von Extremen, hohe Varianz) in vielen Fällen kein Ergebnis lieferte und somit ungeeignet war. Daher soll eine statistische Methode zur Trendanalyse erarbeitet werden, die die oben genannten Eigenschaften der Zeitreihen, vor allem das Auftreten von Extremen, berücksichtigt. Die Trendanalyse ist vom Auftragnehmer in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber zu erstellen. Die Ergebnisse der Trendanalyse sollen in die Gesamtbewertung und die Entwicklungsperspektive miteinfließen. Die wichtigsten Ergebnisse des Berichts sollen außerdem auf 2-3 Seiten zusammengefasst werden, da sich der Bericht an die Öffentlichkeit richtet und somit eine gute Zusammenschau gewährleistet wird. Der Auftragnehmer soll den Auftraggeber bei der Erstellung der Zusammenfassung unterstützen. Weiter ist vorgesehen, den Auftragnehmer bei der Zusammenführung zu einem Gesamtbericht miteinzubinden. Dabei fallen redaktionelle Arbeiten an. -16- Allqemeine Hinweise, abzuliefernde Datenformate Alle zu erbringenden Leistungen der Module 1-4 sind im Excel- oder Word-Dokument abzuliefern. Insbesondere für die Abstimmungen sind Word-Dokumente zu erstellen, mithilfe derer im Änderungsmodus alle Anmerkungen, Änderungen etc. eingetragen und dokumentiert werden sollen. Gegebenenfalls sind Karten zu erstellen, die sowohl als Shapefiles mit den entsprechenden Layern als auch in einem Bild-Format abzuliefern sind. B 2 Vom Auftraggeber zu erbringende Leistungen B 2.1 Für die Angebotserstellung werden dem Bieter folgende Unterlagen unter Internet: www.lubw.baden-wuerttemberg.de/ausschreibungen-und-vergabe/ausschreibungen zur Verfügung gestellt: Öffentlicher Leistungswettbewerb für freiberufliche Leistungen (-national) einschließlich Leistungsbeschreibung - Anlage 1: Arbeitszeitplan mit Auftragsbeschreibung und Zeitschiene - Anlage 2: Kostenkalkulationstabelle - Anlage 3: Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund vorliegt - Anlage 4: Verpflichtungserklärung gemäß dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - Anlage 5: Angaben des Bieters - Referenzen und Kompetenzen - Anlage 6: Angaben zur Befähigung des /der Projektleiters/in - Anlage 7: Berufserfahrung und fachliche Kenntnisse aller Personen, die an dem Projekt beteiligt sind B 2.3 Nach Vertragsabschluss werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt: - Benötigte Daten zur Erfüllung der Leistungen, z.B. Daten- und Indikatoren-Factsheets des Erstberichtes zur Aktualisierung bzw. als Vorlage für die neu zu erstellenden Factsheets - Kontaktdaten der jeweiligen Experten B 3 Vom Bieter als Auftragnehmer zu erbringende Leistungen Der Auftragnehmer hat die oben aufgeführten Module 1-4 zu bearbeiten. Dies soll auch eine Bewertung der Ergebnisse durch den Auftragnehmer sowie das Darstellen einer Entwicklungsperspektive für die folgenden drei Jahre beinhalten. Zur -17- schnelleren Erfassung und besseren Übersicht sollen zudem die wichtigsten Ergebnisse auf 2-3 Seiten zusammengefasst werden. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber alle erstellten, recherchierten und sonstige benötigten Daten zur Verfügung. Die zu erbringenden Leistungen sind in enger Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber, dem UM, Fachstellen und Ressorts abzustimmen. Daher ist ebenso die Teilnahme an verschiedenen Sitzungen zur Vorstellung der jeweiligen Ergebnisse und zur Abstimmung Vertragsgegenstand. Zur besseren Übersicht der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen (Modul 1-4) dient die Tabelle "Arbeitszeitplan mit Auftragsbeschreibung und Zeitschiene" (siehe Anlage 1)- B 4 Abgabe der Leistung B 4.1 Teilleistung 1 - Modul 1 Datenrecherche und Vorbereitung neuer Indikatoren B 4.2 Teilleistung 2 - Modul 2 Datenakquise und Erstellung von Factsheets - Modul 3 Abfrage von Kernaussagen und Erstellung des Indikatorenberichts B 4.3 Schlussleistung - Modul 4 Trendanalyse und Mitarbeit bei Gesamtberichterstellung B 5 Zusatzleistungen Zusätzliche Leistungen sind, in Abstimmung mit dem Auftraggeber, zu den in der Kosten- tabelle kalkulierten Stundensätzen vorzunehmen. Dazu zählen insbesondere: - Zusätzliche Sitzungen - Sonstige zusätzliche Leistungen Die Bearbeitung erfolgt nach der schriftlichen Aufforderung des Auftraggebers. Der Zusatzaufwand ist wie folgt zu dokumentieren: Arbeitstag Bearbeiter Tätigkeit Art der Leistung* Menge *P = Projektleitung; W = wissenschaftliche Arbeit; T = technische Arbeit; R = Reisezeit; K = Kilometer -18- B 6 Tariftreue- oder Mindestentgeltverpflichtung Seit dem 01. Juli 2013 dürfen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) öffentliche Auftraggeber in Baden-Württemberg Aufträge ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 EUR (netto) nur an Unternehmen vergeben, die bei der Angebotsabgabe eine schriftliche Tariftreue- oder Mindestentgelterklärung abgegeben haben. Die Verpflichtungserklärungen sind den Vergabeunterlagen als Anlage 8 beigefügt. Das LTMG, die Besonderen Vertragsbedingungen der LUBW zur Erfüllung des LTMG und das Merkblatt für die Abgabe der Verpflichtungserklärung können bei Bedarf bei der LUBW angefordert oder im Internet unter www.lubw.baden-wuerttemberg.de (Geschäftsbedingungen) eingesehen werden. Dem Angebot ist die auf Sie zutreffende unterschriebene Erklärung hinzuzufügen. Bitte beachten Sie, dass die Verpflichtungserklärung auch für Nachunternehmen und Verleihunternehmen vorzulegen ist, sofern der Auftragswert den das Nachunternehmen oder Verleihunternehmen erbringt 10.000 EUR (netto) übersteigt. B 7 Nachweise des Bieters und einzureichende Unterlagen Dem Angebot sind die nachfolgend aufgeführten Nachweise, Angaben und Erklärungen beizufügen. B 7.1 Angaben zum Bieter a) Darstellung des Bieters, insbesondere seinen Namen, Rechtsform, Ansprechpartner, Anschrift und Kontaktdaten b) Für den Fall, dass die Leistung als Bietergemeinschaft angeboten wird, ist mit dem Angebot zusätzlich eine Erklärung abzugeben, in der jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt sind. Die Erklärung ist von allen Mitgliedern zu unterzeichnen. c) Bei Bietergemeinschaften sind von mind. einem Unternehmen / Büro die in B 7 aufgeführten Nachweise, Angaben und Erklärungen beizufügen. Die in B 7.2.1 d bis i geforderten Eigenerklärungen und die Verpflichtungserklärung gemäß dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz sind von jedem Mitglied / Büro beizufügen. -19- B 7.2 Nachweise zur Eignung und des nichtVorliegen von Ausschlussgründen Öffentliche Aufträge werden an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige (geeignete) Unternehmen vergeben, für die keine Ausschlussgründe vorliegen: B 7.2.1 Nachweise über das nichtVorliegen von Ausschlussgründen (falls zutreffend auch für Nach- bzw. Verleihunternehmer) d) Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht im Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet und kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet wurde e) Eigenerklärung, dass keine strafrechtliche Verurteilung des Bewerbers vorliegt und keine schwere Verfehlungen begangen wurden f) Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben erfüllt wurde g) Eigenerklärung, dass keine unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben wurden h) Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund vorliegt siehe Anlage 3 (falls zutreffend auch für Nach- bzw. Verleihunternehmer) i) Verpflichtungserklärung gemäß dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) siehe Anlage 4 (falls zutreffend auch für Nach- bzw. Verleihunternehmer) B 7.2.2 Nachweise der Eignung - Eignungskriterien Zur Beurteilung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bieter sind dem Angebot folgende Nachweise / Erklärungen / Angaben beizufügen: Nachweis zur Befähigung der Berufsausübung: j) Nachweis der Eintragung in ein Berufs- / Handelsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht Nachweis zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: k) Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015 - 2017) I) Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (siehe Tätigkeitsbereiche unter m) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015-2017) Nachweis zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: m) Angaben des Bieters: Kompetenzen und Referenzen (s. Anlage 5) -20- - Sehr gute und umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Klimawandel, Klimafolgen und Anpassung. Der Nachweis der Kenntnisse soll durch eine Referenzliste mit Projekten der letzten 3 Jahre (2015 - 2017), die vergleichbar mit den zu erbringenden Leistungen sind, mit folgenden Angaben belegt werden: Beschreibung der Leistung, Name des/der Projektleiters/in und aller Personen, die an der Projektarbeit beteiligt waren, Bearbeitungszeit, Name des Auftraggebers mit Kontaktdaten, Umfang der persönlich durchgeführten Arbeiten sowie der Einschätzung der Erfahrungen in den o.g. Bereichen, n) Bürobeschreibung (Angaben zur Anzahl der Beschäftigten und Führungskräften, sowie der technischen Ausstattung) o) Auskunft, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit Unternehmen bestehen p) Unterauftragnehmer: Angaben des Bieters, welche Teile des Auftrags das Unternehmen / das Büro unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, q) Angaben zur Qualitätssicherung r) Angaben zum Umweltmanagement B 7.3 Weitere Nachweise s) Angaben zur Befähigung des/der vorgesehenen Projektleiters/in (Referenzprojekte unter Nennung des Auftraggebers, Kurzbeschreibung, Bearbeitungszeitraum oder Selbsterklä- rung zu Erfahrungen als Projektleiter/in bzw. Geschäftsführer/in). Anlage 6 ist auszufüllen. t) Tabellarische Auflistung und Nachweise der fachlichen und technischen Qualifikation der mit der Leistungserbringung beauftragten Personen: Nennung von Referenzprojekten, Angaben zur Berufserfahrung und fachlichen Kenntnissen im Bereich Klimawandel, Klimafolgen und Anpassung - nach Bearbeitern getrennt. Anlage 7 ist auszufüllen. Als Nachweis sind anzugeben: Berufliche Qualifikation, Art und Jahr des Abschlusses eine Auflistung von Referenzprojekten, die in den letzten drei Jahren (2015 - 2017) erbracht wurden, die vergleichbar mit der zu erbringenden Leistung sind. Es sollten Referenzen vorgelegt werden, die sehr gute und umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Klimawandel, Klimafolgen und Anpassung belegen Insbesondere sind Nachweise vorzulegen, welche: Erfahrungen in der Erstellung von Monitoring-Berichten im Bereich Klimawandel, Klimafolgen und Anpassung Erfahrungen in der Entwicklung und Anwendung von Indikatoren im Themenbereich Klimawandel, Klimafolgen und Anpassung -21 - Erfahrungen in der Erstellung von Daten- und Indikatoren-Factsheets Erfahrungen in der Bearbeitung und Bewertung von Vulnerabilitätsstudien Erfahrungen in der Erarbeitung von Anpassungsstrategien an den Klimawandel und seine Folgen Erfahrungen in der Bewertung von Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel und seine Folgen Erfahrungen in Projekten in Zusammenarbeit mit der öffentlichen Verwaltung dokumentieren. Vor Zuschlagserteilung wird durch die LUBW von dem Bewerber, der den Zuschlag erhalten soll, ein aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Gewerbeordnung (GewO) angefordert. Einträge können zum Ausschluss führen. B 7.4 Einzureichende Unterlagen Bei der Angebotsabgabe sind folgende Unterlagen einzureichen: - unterschriebene Angebotseinholung komplett mit den Teilen A, B und C - Ausdruck der ausgefüllten und unterschriebenen Kostenkalkulationstabelle (Anlage 2) Erklärungen und Nachweise gemäß Auflistung B 7.1 ff Alle Unterlagen sind, wie unter Punkt A3 beschrieben, unterschrieben und verschlossen in doppeltem Umschlag einzureichen. Die Auswahl der geeigneten Bieter erfolgt anhand der vorgelegten Erklärungen und Nachweise nach. Angebote, die die Anforderungen nicht erfüllen, können ausgeschlossen werden. Fehlende Nachweise und Erklärungen können zum Ausschluss führen. Fehlende Angaben / Nachweise, die die Preise betreffen, können von der LUBW nicht nachgefordert werden. -22- B 8 Zuschlagskriterien Bei der Entscheidung über die Auftragserteilung wird von den geeigneten Bewerbern das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf nachstehende Kriterien berücksichtigt: - Preise gemäß der Angaben der Kostenkalkulation (Anlage 2). Dieser wird unterteilt in: - Position 1 (Module 1-4) - Position 2 - Position 3 - fachliche Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Per sonals aufgrund ihrer im Angebot gemachten Angaben und Nachweise (Anlage 77) gemäß B7.3t - Erfahrung des Projektleiters (Anlage 6) gemäß B 7.3 s -23- TeilC Leistungsverzeichnis C1 Lieferung/Leistung Unterstützung bei der Erstellung eines Monitoring-Berichtes zum Klimaschutzgesetz Baden- Württemberg - Teil 1 Klimafolgen und Anpassung gemäß Leistungsbeschreibung in Teil B. Für die Veranschlagung der Kosten stehen die Anlage 1 (Arbeitszeitplan) und die Anlage 2 (Kostenkalkulation) als Kostenkalkulationstabellen zur Verfügung, die der Bieter für die Erstellung seines Angebotes verwenden muss. Ein unterschriebener Ausdruck der ausgefüllten Tabelle, dem die Angebotssumme zu entnehmen ist, ist vom Bieter dem Formular beizufügen. C 2 Lieferfristen Das Werk ist bis spätestens zum 31.12.2019 herzustellen und dem Auftraggeber abnahmebereit zu übereignen. Das Werk setzt sich aus den in Teil B genannten Einzelleistungen zusammen. Die einzelnen Teile des Werkes sind zu folgenden Terminen herzustellen und dem Auftraggeber abnahmebereit zu übereignen: Teilleistung 1 nach B4.1 bis spätestens zum 01.10.2018 Teilleistung 2 nach B4.2 bis spätestens zum 01.11.2019 Schlussleistung nach B 4.3 bis spätestens zum 31.12.2019 Siehe Arbeitszeitplan (Anlage 1) In der Wahl seiner Arbeitszeit ist der Auftragnehmer frei und an keinerlei Weisungen des Auftraggebers gebunden; die Termine nach Abs. 1 und 2 sind jedoch unter allen Umständen einzuhalten. Der Auftragnehmer hat das Werk in eigener unternehmerischer Verantwortung herzustellen; er unterliegt insoweit keinen Weisungen des Auftraggebers. Er hat seinerseits auch keine Anweisungsbefugnis gegenüber den Beschäftigten des Auftraggebers. 24 Anlage 3 Als öffentlicher Auftraggeber ist die LUBW gehalten, von Bewerbern oder Bietern die nachfolgende Erklärung zu verlangen: Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund vorliegt Wir erklären, dass weder das Unternehmen noch Vertretungsberechtigte des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen - nach 1. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11, SchwarzArbG 2. § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, 3. §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1 b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder 4. § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches (vgl. § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung SchwarzArbG) zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagesätzen rechtskräftig verurteilt oder mit einer Geldbu- ße von wenigstens 2.500 Euro oder - nach § 23 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschrei- tend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro oder - nach § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiloG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden sind. Straf- oder Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen das/die genannte^) Gesetz(e) sind gegen uns nicht anhängig. Den Einsatz von Subunternehmern machen wir davon abhängig, dass diese gegenüber ihrem jeweiligen Hauptunternehmer eine gleichartige Erklärung abgeben. Uns ist bekannt, dass wir bei Nichtabgabe der Erklärung bzw. unvollständiger oder nicht rechtzeitiger Abgabe bei der betreffenden Auftragsvergabe unberücksichtigt bleiben. Bei Abgabe unzutreffender Erklärungen können wir künftig von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen werden. Bieter/Firma: Ort, Datum: Unterschrift, Firmenstempel -25- Anlage 4 o Für öffentliche Aufträge über Bau- und Dienstleistungen, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG erfasst werden Verpflichtungserklärung "Tariftreue" zur Tariftreue nach den Vorgaben des Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG Wir verpflichten uns o unseren Beschäftigten ( mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung, diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu ge- währen, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den unser Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist. o unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden), die nicht dem Arbeit-nehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung unterfallen oder auf die der Tarifvertrag nach dem AEntG keine Anwendung findet, bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zahlen, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes - MiLoG und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 Mindestlohngesetz erlassenen Rechtsverordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung entspricht. o die von uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben zu lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. o sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen. Wir sind uns bewusst, dass ein nachweislich schuldhafter Verstoß unseres Unternehmens den Ausschluss unseres Unternehmens oder der von uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat. Die Besonderen Vertragsbedingungen der LUBW zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtung nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg finden Anwendung; diese können im Internet unter Internet: www.lubw.baden-wuerttemberg.de eingesehen werden. Firma: Maßnahme: Ort, Datum Unterschrift, Firmenstempel 26 o Für öffentliche Aufträge über Bau- und Dienstleistungen, die nicht vom AEntG erfasst werden Verpflichtungserklärung "Mindestentgelt" nach dem LTMG zur Tariftreue für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG Zutreffendes bitte ankreuzen: D Wir verpflichten uns unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zahlen, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes - MiLoG und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 Mindestlohngesetz erlassenen Rechtsverordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung entspricht. oder D Wir erklären, dass unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäftigten ausgeführt wird. Zutreffendes bitte ankreuzen: D Wir verpflichten uns die von uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben zu lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. oder D Wir erklären, dass wir uns von einem von uns beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versicherung geben lassen, dass dieses den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführt und diese Versicherung dem öffentlichen Auftraggeber vorlegen. Wir verpflichten uns sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführen. Wir sind uns bewusst, dass ein nachweislich schuldhafter Verstoß unseres Unternehmens den Ausschluss unseres Unternehmens oder der von uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat. Die Besonderen Vertragsbedingungen der LUBW zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtung nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg finden Anwendung; diese können im Internet unter Internet: www.lubw.baden-wuerttemberq.de eingesehen werden. Firma: Maßnahme: Ort, Datum Unterschrift, Firmenstempel

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 145198 vom 27.06.2018