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Titel
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„Integrales Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept“ (HWS-Konzept)
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberStadt Kaufbeuren Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft
Kaiser-Max-Str. 1
87600 Kaufbeuren
AusführungsortDE-87600 Kaufbeuren
Frist16.07.2018
Vergabeunterlagenwww.meixner-partner.de/ausschreibungen
TED Nr.259627-2018
Beschreibung

Abschnitt I:

 

I.1) Stadt Kaufbeuren

Kaiser-Max-Straße 1

87600 Kaufbeuren

 

E-Mail: vgv@meixner-partner.de

Internet: www.Kaufbeuren.de

 

I.2) Gemeinsame Beschaffung

 

I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: www.meixner-partner.de/ausschreibungen Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle: Meixner + Partner Projektsteuerung GmbH Gögginger Str. 93 Augsburg 86199 Deutschland Kontaktstelle(n): Meixner + Partner, Frau Kairies Telefon: +49 82150105-22 E-Mail: vgv@meixner-partner.de Fax: +49 82150105-10 NUTS-Code: DE271 Internet-Adresse(n): Internet: www.meixner-partner.de Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen

 

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde

 

I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung

 

Abschnitt II: Gegenstand

 

II.1) Umfang der Beschaffung

 

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Hochwasserschutzmaßnahmen Kaufbeuren, OT Oberbeuren, BA I-BA III; Objektplanungen, Tragwerksplanungen, Umsetzung Gewässerentwicklungskonzept, Naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen

 

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71300000

 

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

 

II.1.4) Kurze Beschreibung: Die Stadt Kaufbeuren beabsichtigt ein „Integrales Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept“ (HWS-Konzept) für den Ortsteil Oberbeuren umzusetzen. Ein ausgearbeitetes Gewässerentwicklungskonzept (GEK) liegt vor. Im Rahmen einer durchgeführten Machbarkeitsstudie, die bereits die LPH 1 und Teilleistungen der LPH 2 abbildet, wurden die wesentl. Einzelmaßnahmen bereits untersucht und festgelegt. Im BA I soll ein Hochwasserrückhaltebecken (=HRB) für den Grundbach errichtet werden, im BA II ein HRB für den Weidachgraben und im BA III sollen die Bachverrohrungen des Grund- und Zeisenbachs ausgebaut werden. Bei den beiden HRB sind auch naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen. Im Leistungsumfang sind auch sonstige Maßnahmen, wie Schutzmauern, Abfanggräben, Gewässerausbau Siedlung Landgraben, Ausbau Trockenbecken beinhaltet. Ebenfalls enthalten ist die Umsetzung des Gewässerentwicklungskonzeptes (=GEK). Geschätzte Baukosten BA I bis BA III ca.: 3 750 000 €.

 

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert

 

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

 

II.2) Beschreibung

 

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

 

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

 

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE272

 

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung, Tragwerksplanung, Umsetzung Gewässerentwicklungskonzept und naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen gem. HOAI 2013 § 41 ff mit Anl.12 LPH 2 teilweise und LPH 3 bis 9, §51 ff mit Anl.14 LPH 1-6, §55 mit Anl.15 LPH 1-9, §26/§31 LPH 1-4 und §39/§40 LPH 3 und 5-9, bei stufenweiser und objektweiser Beauftragung, für die Hochwasserschutzmaßnahmen im Ortsteil Oberbeuren im Rahmen des Gewässerausbaus durch ein „Integrales Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept“ (HWS-Konzept). Ggf. werden auch versch. besondere Leistungen beauftragt werden, z. B.: — Entwurfs-/Bestandsvermessung vor/nach Bau, — Bewehrungsabnahmen Bauwerke u. Schutzmauern, — Überwachen d. Mängelbeseitigung innerhalb Verjähr.fristen, — Abstecken von Hauptachsen, — örtli. Bauüberwachungen gem. Anl.12 zu § 43 HOAI, — Prüfen u. Werten von Nebenangeboten, — Kostenkontrolle-Kostenfortschreibungen zu BA I-III und gegliederten Einzelobjekten, — Skopingtermien, Teilnahme an Vorstellungsterminen Stadtrat, Bürgerversammlungen.., — Objektübergreifende Leistungen-Beratungsleistungen: geotechnischer Bericht HOAI 2013 Anl. 1-1.3 Geotechnik-Grundleistungen, — div. besondere Leistungen zum geotechn. Bericht und zum Umwelt-/Natur- u. Artenschutz. Aufgabenbeschreibung: Die historisch bedingte Mündung des Grund- u. Zeisenbachs beim Eintritt in den OT Oberbeuren in Form von Bachverrohrungen wurde bereits Anfang der 80er J. vom Wasserwirtschaftsamt untersucht und für nicht ausreichend leistungsfähig beschrieben zur schadlosen Abführung größerer Hochwässer. Berechnungen haben dies bestätigt und untermauern den Handlungsbedarf. Die in einer Machbarkeitsstudie ermittelten geplanten Maßnahmen und die Förderfähigkeit sind von der Stadt Kaufbeuren mit dem Wasserwirtschaftsamt abgestimmt. Die fachliche Stellungnahme zur Freigabe der weiteren Verfahrensschritte seitens des WWA wurde erteilt. Derzeit beginnen Grunderwerbsverhandlungen mit betroffenen Grundstückseigentümern. Die geplanten Maßnahmen stellen sich wie folgt dar: Hochwasserschutzmaßnahmen in 3 BA, einschließl. der erforderlichen naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen und sonstiger Maßnahmen (Schutzmauern, Abfanggräben, Gewässerausbau an der Siedlung Landgraben, Ausbau Trockenbecken): BA I: Hochwasserrückhaltebecken (=HRB) für den Grundbach – Grundleistungen. BA II: HRB für den Weidachgraben – Grundleistungen. BA III: Ausbau Bachverrohrungen des Grund- und Zeisenbachs, Schutzmauern, Abfanggräben, Gewässerausbau Siedlung Landgraben, Ausbau Trockenbecken, Umsetzen Gewässerentwicklungskonzept und naturschutzfchliche Ausgleichsmaßnahmen - Grundleistungen. Die Maßnahmen aufgrund des ökologischen Gewässerentwicklungskonzeptes („integrale Pflichtmaßnahmen an Gewässern“) erfolgen in BA III mit der Zielsetzung der Verbesserung der Gewässergüte und einer verbesserten Ökologie im zu überplanenden Bereich. Geplanter zeitlicher Ablauf: Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich im Sept. 2018 statt. Die Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach im Okt. 2018, der Leistungsbeginn ist direkt im Anschluss an die Auftragserteilung, Abschluss der LPH 4 im Oktober 2019. Das Planfeststellungsverfahren mit öffentlicher Auslegung ist vorgesehen für den Zeitraum Okt. 2018 bis Okt. 2020, die Zuwendungsanträge und Ausschreibungen bis Sept. 2021, Baubeginn getrennt nach Bauabschnitten ab Herbst 2021. Die Einordnung der Maßnahmen in die entsprechenden Honorarzonen teilt der Auftraggeber den Bietern zu einem späteren Zeitpunkt des Verfahrens mit. Ein Ing.büro hat bereits eine Machbarkeitsstudie erstellt, die bereits die LPH 1 und Teilleistungen der LPH 2 abbildet, und Grundlage ist für die weiteren Planungen. Sollte der Fall eintreten, dass dieses sog. „vorbefasste Büro“ sich bewerben und zur Vergabeverhandlung eingeladen werden sollte, so werden die Unterlagen vom Auftraggeber allen Teilnehmern der Vergabeverhandlung zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zu bringen.

 

II.2.5) Zuschlagskriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt

 

II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01.10.2018 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

 

II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Mindestzahl: 3 Höchstzahl: 5 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: — wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, — technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Bewertungsmatrix. Konkretisierung Losverfahren in Ergänzung zu § 75 Abs. 6 VgV: Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, so wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden. Hinweis Nachnominierung: Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächst platzierte Büro zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens 10 Tage vor dem Verhandlungstermin ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.

 

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

 

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Beabsichtigt ist eine stufenweise und objektweise Beauftragung mit drei Bauabschnitten: BA I: HRB Grundbach.

 

Objekt 1: § 41ff HOAI 2013 mit Anl. 12 - Objektplanung Dammbauwerk mit Auslaufbauwerk und Ökoschlucht. Stufe 1: teilweise LPH 2. Stufe 2: LPH 3-4. Stufe 3: LPH 5-7. Stufe 4: LPH 8-9.

 

Objekt 1.1: § 51ff HOAI 2013 mit Anl. 14 – Tragwerksplanung Ökoschlucht mit Auslaufbauwerk. Stufe 1: LPH 1-2. Stufe 2: LPH 3-4. Stufe 3: LPH 5-6.

 

Objekt 1.2: § 55ff HOAI 2013 mit Anl. 15 – Techn. Ausrüstung Auslaufbauwerk. Stufe 1: LPH 1-2. Stufe 2: LPH 3-4. Stufe 3: LPH 5-7. Stufe 4: LPH 8-9. Ggf. als sep. Objekt: Beratungsleistungen nach HOAI 2013 Anlage 1-1.3. Geotechnik, Grundleistungen Geotechnischer Bericht Dammbauwerk. BA II: HRB Weidachgraben.

 

Objekt 2: § 41ff HOAI 2013 mit Anl. 12 – Objektplanung Dammbauwerk mit Auslaufbauwerk. Stufe 1: teilweise LPH 2. Stufe 2: LPH 3-4. Stufe 3: LPH 5-7. Stufe 4: LPH 8-9.

 

Objekt 2.1: § 51ff HOAI 2013 mit Anl. 14 - Tragwerksplanung Auslaufbauwerk. Stufe 1: LPH 1-2. Stufe 2: LPH 3-4. Stufe 3: LPH 5-6.

 

Objekt 2.2: § 55ff HOAI 2013 mit Anl. 15 – Techn. Ausrüstung Auslaufbauwerk. Stufe 1: LPH 1-2. Stufe 2: LPH 3-4. Stufe 3: LPH 5-7. Stufe 4: LPH 8-9. Ggf. als sep. Objekt: Beratungsleistungen nach HOAI 2013 Anlage 1-1.3. Geotechnik, Grundleistungen Geotechnischer Bericht Dammbauwerk. BA III: Ausbau Bachverrohrung Grund- und Zeisenbach, Schutzmauern, Abfanggräben, Gewässerausbau Siedlg. Landgraben, Ausbau Trockenbecken, Umsetzen GEK und naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen.

 

Objekt 3: § 41ff 2013 mit Anl. 12 – Objektplanung Ausbau Bachverrohrungen. Stufe 1: teilweise LPH 2. Stufe 2: LPH 3-4. Stufe 3: LPH 5-7. Stufe 4: LPH 8-9.

 

Objekt 3.1: § 41ff HOAI 2013 mit Anl. 12 – Objektplanung Schutzmauern Gesamt. Stufe 1: teilweise LPH 2. Stufe 2: LPH 3-4. Stufe 3: LPH 5-7. Stufe 4: LPH 8-9.

 

Objekt 3.2: § 51ff HOAI 2013 mit Anl. 14 – Tragwerksplanung Schutzmauern Gesamt. Stufe 1: LPH 1-2. Stufe 2: LPH 3-4. Stufe 3: LPH 5-6. Ggf. als sep. Objekt: Beratungsleistungen nach HOAI 2013 Anlage 1-1.3. Geotechnik, Grundleistungen Geotechnischer Bericht Schutzmauern.

 

Objekt 3.3: § 41ff HOAI 2013 mit Anl. 12 – Gewässerausbau Siedlung Landgraben inkl. Durchlass. Stufe 1: teilweise LPH 2. Stufe 2: LPH 3-4. Stufe 3: LPH 5-7. Stufe 4: LPH 8-9.

 

Objekt 3.4: § 41ff HOAI 2013 mit Anl. 12 – Objektplanung Ausbau Trockenbecken. Stufe 1: teilweise LPH 2. Stufe 2: LPH 3-4. Stufe 3: LPH 5-7. Stufe 4: LPH 8-9.

 

Objekt 3.5: § 26/§31 HOAI 2013 Flächenplanung-Landschaftsplanung-Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP). Stufe 1: LPH 1-2. Stufe 2: LPH 3-4. Flächenermittlung LBP mit ca. 50m Umring um Maßnahmen ca. 26ha.

 

Objekt 3.6: § 39/§40 HOAI 2013 mit Anl. 11 – Objektplanung-Freianlagen. 10 % Ökologische Maßnahmen aus dem GEK Stufe 1:50 %aus LPH 3. Stufe 2: LPH 5-7. Stufe 3: LPH 8-9. Zunächst wird für den BA I, Objekt 1, die Stufe 1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen, Objekte und Bauabschnitte besteht nicht.

 

II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen

 

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

 

II.2.14) Zusätzliche Angaben Die bereits vorhandene Machbarkeitsstudie eines Ingenieurbüros bildet die Grundlage der weiteren Bearbeitung.

 

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

 

III.1) Teilnahmebedingungen

 

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB; b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG; c) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen; d) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i.V.m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter) und dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen; e) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese im Teilnahmeantrag zu benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben; f) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben; g) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.

 

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015, 2016, 2017) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 200 000 EUR brutto; b) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 4 VgV. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 3 000 000 EUR für Personenschäden und über 2 000 000 EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als sechs Monate sein gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein. Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein entsprechender Versicherungsnachweis vorgelegt werden. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zu a) Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 200.00 EUR brutto. Zu b) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 3 000 000 EUR für Personenschäden und über 2 000 000 EUR für Sachschäden.

 

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter und der Führungskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015, 2016, 2017) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von 2 technischen, festangestellten Mitarbeitern inkl. Geschäftsführung. Freie Mitarbeiter sind wie Unterauftragnehmer im Teilnahmeantrag aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen“ im Teilnahmeantrag unter Anlage 1 ist von den freien Mitarbeitern auszufüllen. b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, d. h. eindeutige Benennung des Projektleiters (PL) und des stellvertretenden Projektleiters (stv. PL). Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikation des PL und des stv. PL gem. § 75 VgV. Die Person des PL und des stv. PL erfüllen jeweils die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt sind, die Berufsbeszeichnung „Ingenieur“ des Studiengangs Bauingenieurwesens (Schwerpunkt Wasser- und Tiefbau), Wasserwirtschaft, Wassertechnologie od. vergleichbar gem. § 75 VgV im jew. Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist. c) Die Berufserfahrung des PL und des stv. PL im Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes mit Diplomurkunde nachzuweisen. Mindestanforderung sind 8 J. Berufserfahrung für den PL und 5 J. für den stv. PL im Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke. d) Angabe von mind. 2 Referenzen gem. § 75 Abs. 5 VgV. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied mind. 1 Referenz einzureichen. Referenzen können nicht mehrfach eingereicht werden. Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderung: Der Referenzzeitraum muss zwischen dem 1.6.2006 und dem 1.6.2018 liegen, die LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen und die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen worden sein. Folgende Angaben sind bei den Referenzprojekten erforderlich: — Bezeichnung des beauftragten Büros bzw. ggf. der ARGE, — ggf. Benennung der Unterauftragnehmer, — Projektbezeichnung, — Projektlaufzeit (Beginn LPH 2 und Abschluss LPH 8), — Projektvolumen brutto (KG 300-400), — Beauftragte und vollständig selbst erbrachte Leistungsphasen, — Honorarzone, — Einhaltung des Kosten- und Terminrahmens (geeigneter Nachweis ist jeweils beizulegen, z. B. Referenzschreiben des Auftraggebers), — Benennung PL und stv. PL, — Auftraggeber mit Ansprechpartner, Anschrift und Telefonnummer. Zusatzpunkte für: — Ingenieurbauwerk des Bereichs Wasserbau, — naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen innerhalb oder an Gewässern, — Fördermittel, — Zusammenarbeit mit öffentl. AG / einschläg. Vergaberichlinien. Sonstiges: — Projektdarstellung der Referenzprojekte auf jeweils höchstens 2 DIN A4-Seiten oder 1 DIN A3-Seite, graphische Darstellung (z. B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) und kurze Beschreibung in Textform. e) Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zu a). Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von 2 technischen, festangestellten Mitarbeitern inkl. Geschäftsführung. Freie Mitarbeiter sind wie Unterauftragnehmer im Teilnahmeantrag aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen“ im Teilnahmeantrag unter Anlage 1 ist von den freien Mitarbeitern auszufüllen. Zu b). Mindestanforderung an den Projektleiter: Berufsbeszeichnung „Ingenieur“ des Studiengangs Bauingenieurwesens (Schwerpunkt Wasser- und Tiefbau), Wasserwirtschaft, Wassertechnologie od. vergleichbar (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV). Mindestanforderung an den stellvertretenden Projektleiter: Berufsbeszeichnung „Ingenieur“ des Studiengangs Bauingenieurwesens (Schwerpunkt Wasser- und Tiefbau), Wasserwirtschaft, Wassertechnologie od. vergleichbar (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV). Zu c). Mindestanforderung sind 8 Jahre Berufserfahrung für den Projektleiter und 5 Jahre für den stellvertretenden Projektleiter im Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke. Zu d). MIndestanforderung für die Referenzprojekte: Mindestens 2 Referenzen. Referenzzeitraum 1.6.2006 – 1.6.2018, die LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen und die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen worden sein.

 

III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

 

III.2) Bedingungen für den Auftrag

 

III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Beruf angeben: : Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Es sind Nachweise nach Ziffer III.1.3) b) und c) dieser Bekanntmachung vorzulegen

 

III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

 

III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

 

Abschnitt IV: Verfahren

 

IV.1) Beschreibung

 

IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren

 

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

 

IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

 

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

 

IV.2) Verwaltungsangaben

 

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 16.07.2018 Ortszeit: 11:00

 

IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

 

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch

 

IV.2.6) Bindefrist des Angebots Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

 

IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote

 

Abschnitt VI: Weitere Angaben

 

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

 

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

 

VI.3) Zusätzliche Angaben a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist in einem verschlossenen Umschlag im Original bei der unter I.1) genannten Anschrift (siehe Rücksendeaufkleber) auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Der Poststempel gilt nicht. Bei Abgabe durch einen Zustelldienst tragen die Bewerber Sorge dafür, dass sie den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen können. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten; b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in schriftlicher Form an die Kontaktstelle unter VgV@meixner-partner.de bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der Internetseite www.meixner-partner.de bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht; c) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgesandt; d) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen; e) Informationspflicht des Bewerbers: Die Teilnehmer / die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Internetseite zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Internetseite veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen: Ist der Teilnahmeantrag bereits versandt worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist per E-Mail, an die zu vor genannte E-Mail-Adresse, mitzuteilen, sofern. — der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird, — der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist vorliegen, — der alte Teilnahmeantrag – ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber vorliegen muss, — der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In dem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss. Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechtgehalten wird.

 

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

 

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern Maximilianstraße 39 München 80534 Deutschland Telefon: +49 892176-2411 E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de Fax: +49 892176-2847 Internet: www.regierung.oberbayern.bayern.de

 

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

 

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss gelten zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzung zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von zehn Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der vorliegenden Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).

 

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt siehe VI.4.1) München Deutschland

 

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 15.06.2018

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 144993 vom 20.06.2018