Titel | FFH-Monitoring von Schmetterlinge | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz | |
Ausführungsort | DE-55116 Mainz | |
Frist | 17.11.2021 | |
Vergabeunterlagen | Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/…/documents | |
TED Nr. | 523901-2021 | |
Beschreibung | Abschnitt I: I.1) Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Kontaktstelle(n): Referat 13
E-Mail: haushalt@lfu.rlp.de Internet: http.:www.lfu.rlp.de
I.2) Gemeinsame Beschaffung
I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:Internet: http.:Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYHYM7B/documents Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen, Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: http.:Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYHYM7B
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5) Haupttätigkeit(en) Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: FFH-Monitoring Schmetterlinge - Berichtsperiode 2019-2024 Referenznummer der Bekanntmachung: LfU_13_26/2021
II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71000000
II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung: Gemäß Artikel 17 der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) verpflichtet alle 6 Jahre der EU Kommission einen nationalen Bericht zum Stand der Umsetzung der Richtlinie zu übermitteln und darin die Erhaltungszustände aller auf den Anhängen verzeichneten Lebensraumtypen und Arten zu bewerten. Darüber hinaus verpflichtet Artikel 11 der FFH-Richtlinie die Mitgliedstaaten der EU zur Überwachung des Erhaltungszustandes der in den Anhängen (I, II, IV, V) der Richtlinie gelisteten Schutzgüter (Lebensraumtypen und Arten). Dieses Vergabeverfahren dient zur Umsetzung dieser EU-Vorgaben durch die FFH-Richtlinien bezogen auf die in Rheinland-Pfalz vorkommenden Schmetterlingsarten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie: Eriogaster catax - Hecken-Wollafter, Euphydryas aurinia - Skabiosen-Scheckenfalter, Gortyna borelii - Haarstrangwurzeleule, Lycaena dispar - Großer Feuerfalter, Lycaena helle - Blauschillernder Feuerfalter, Maculinea arion - Quendel-Ameisenbläuling, Maculinea nausithious - Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling, Maculinea teleius - Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling, Parnassius apollo - Apollofalter, Euplagia quadripunctaria - Spanische Flagge und Proserpinus proserpina - Nachtkerzenschwärmer. Durch dieses Vergabeverfahren werden das Verbreitungsbild, die Überprüfung von Stichprobenflächen, als auch das vom Bund vorgegebene Monitoring dieser Stichprobenflächen gewährleistet.
II.1.5) Geschätzter Gesamtwert
II.1.6) Angaben zu den Losen: Aufteilung des Auftrags in Lose: ja Angebote sind möglich für alle Lose
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Eriogaster catax Hecken-Wollafter
Los-Nr.: 1
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71000000
II.2.3) Erfüllungsort: NUTS-Code: DEB35 Hauptort der Ausführung: Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte/Erfüllungsort: - Sitz des Auftragnehmers - Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz - Vor Ort im Gelände, Gerichtsstand: - Gerichtsstand ist Mainz.
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: In der FFH-Richtlinie werden für die Europäische Union insgesamt 231 Lebensraumtypen (Anhang I, davon 92 in Deutschland vorkommend) und rund 1000 Arten und Unterarten (An-hang II, davon 138 in Deutschland vorkommend) von gemeinschaftlichem Interesse aufgelis-tet, für die ein System vernetzter Schutzgebiete eingerichtet werden muss. Gemäß Artikel 17 der FFH-Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet alle 6 Jahre der EU Kommission ei-nen nationalen Bericht zum Stand der Umsetzung der Richtlinie zu übermitteln und darin die Erhaltungszustände aller auf den Anhängen verzeichneten Lebensraumtypen und Arten zu bewerten. In Deutschland erfolgt die Erstellung des Berichtes überwiegend auf der Grundlage von Daten der Länder, die auf bundesweit einheitlichen Erhebungsmethoden basieren (siehe Anlage LB 1). Auf der Grundlage der Berichte der Mitgliedsstaaten erstellt die EU-Kommission einen Gemeinschaftsbericht. Der Artikel 11 der FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Überwachung des Erhaltungszustandes (Monitoring) der FFH-Schutzgüter (Lebensraumtypen (Anhang I) und Arten (Anhänge II, IV und V)). In einem mehr-jährigen Abstimmungsprozess haben Bund und Länder sich auf ein bundesweites Vorgehen beim FFH-Monitoring geeinigt. Für das Monitoring werden auf Bundesebene die Anzahl der Stichprobenflächen (SPF) je Schutzgut (Lebensraumtyp oder Art) auf die Bundesländer (Bundesstichprobe) verteilt. Je Schutzgut werden dabei max. 63 SPF je biogeografischer Region innerhalb und außerhalb von FFH-Gebieten verteilt, bei weniger Vorkommen eines Schutzgutes als 63 je biogeografischer Region werden alle Vorkommen in einem Totalzensus (TZ) überprüft.
Für 48 LRT und 86 FFH-Anhang II und IV-Arten erfüllt Rheinland-Pfalz (RLP) die Vorgaben des Bundes für das FFH-Monitoring. Ab 2020 wird in RLP die vom Bund vorgegebene SPF für einige Schutzgüter im Land erhöht, um Aussagen auf Landesebene über o. g. Schutzgüter treffen zu können. Mit Hilfe eines speziell für RLP entwickelten Prioritätenkonzeptes wurden die Schutzgüter in RLP bewertet. Ist ein Schutzgut im Sinne des Konzeptes in Rheinland-Pfalz als prioritär eingestuft, wird die Stichprobenzahl analog zu den Bundesvorgaben bis auf 63 erhöht. Bei weniger Vorkommen als 63 wird das Schutzgut in einem Totalzensus (d. h. alle Vorkommen fallen in das FFH-Monitoring) erhoben
In RLP kommen nach aktuellem Wissensstand 11 FFH-Schmetterlingsarten in den Anhängen II und/oder IV der FFH-Richtlinie vor, die dem FFH-Monitoring im Land unterliegen.
Los 1 betrifft die Art Eriogaster catax Hecken-Wollafter
Die durch den AN zu erbringenden Leistungen bestehen aus folgenden Bestandteilen: 1. Aktualisierung des Verbreitungsbildes 2. Auswahl zusätzlicher SPF 3. Überprüfung der SPF-Abgrenzungen und Durchführung des FFH-Monitoringprogrammes 4. Erstellung eines Endberichtes Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich den Ordnungsnummern 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen), sowie der damit verbundenen Anlage 3a der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.5) Zuschlagskriterien: Die nachstehenden Kriterien Preis
II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Ende: 20.11.2023, Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11) Angaben zu Optionen: Optionen: ja, Beschreibung der Optionen: Wird vom AN ein Vorkommen in einem bisher nicht besetzen Raster vermutet, das ohne Überprüfung im Gelände nicht zu verifizieren ist, kann der AN in Ausnahmefällen über die Recherche hinaus Geländebegehungen durchführen. Der AN stellt dem AG in diesem Falle einen Geodatensatz im Shape-Format, basierend auf Anlage LB 4 zur Verfügung in dem die zu überprüfenden Raster markiert sind und begründet die Verdachtsfälle, die Notwendigkeit und den Umfang einer Geländebegehung in einer E-Mail. Die Geländebegehungen werden vom AG gesondert per Email beauftragt.
II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben (1) Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter erbracht werden. Das Anbieten einzelner Lose ist zugelassen. Die Angebotsabgabe je Los ist bindend. Die Vergabe der Lose an verschiedene Bieter ist möglich. (2) Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose leistungsfähig und -willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an Losen er leistungsfähig ist. Im Falle dieser eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Rangfolge unter den Losen aufzustellen, auf die ein Angebot abgegeben wurde. Diese Rangfolge ist im Anschreiben aufzuführen. (3) Für den Fall, dass ein Bieter mehr Zuschläge erhält, als seine Leistungsfähigkeit hergibt, ist er von den die individuelle Leistungsfähigkeit überschreitenden Losen bei der Bezuschlagung auszuschließen. Die Entscheidung darüber, für welches Los der Bieter ausgeschlossen würde, richtet sich nach der vom Bieter festgelegten Rangfolge. (4) Mögliche Rabattgewährungen des Bieters, welche dem Auftraggeber im Falle einer Gesamtvergabe oder Vergabe mehrerer Lose gewährt werden, sind im Anschreiben nachvollziehbar und klar anzubieten. Die Rabattierungen können jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn der Bieter, welcher die Rabattierung angeboten hat, in allen betroffenen Losen - unter Berücksichtigung der Rabattierung - das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Eine Gesamtbetrachtung erfolgt nicht. Es kommt also darauf an, dass die - ggf. rabattierten - Angebote des betreffenden Bieters in allen Einzellosen der Loskombination die jeweils günstigsten sind.
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Euphydryas aurinia Skabiosen-Scheckenfalter
Los-Nr.: 2
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71000000
II.2.3) Erfüllungsort: NUTS-Code: DEB35 Hauptort der Ausführung: Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte/Erfüllungsort: - Sitz des Auftragnehmers - Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz - Vor Ort im Gelände, Gerichtsstand: - Gerichtsstand ist Mainz.
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: In der FFH-Richtlinie werden für die Europäische Union insgesamt 231 Lebensraumtypen (Anhang I, davon 92 in Deutschland vorkommend) und rund 1000 Arten und Unterarten (An-hang II, davon 138 in Deutschland vorkommend) von gemeinschaftlichem Interesse aufgelis-tet, für die ein System vernetzter Schutzgebiete eingerichtet werden muss. Gemäß Artikel 17 der FFH-Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet alle 6 Jahre der EU Kommission ei-nen nationalen Bericht zum Stand der Umsetzung der Richtlinie zu übermitteln und darin die Erhaltungszustände aller auf den Anhängen verzeichneten Lebensraumtypen und Arten zu bewerten. In Deutschland erfolgt die Erstellung des Berichtes überwiegend auf der Grundlage von Daten der Länder, die auf bundesweit einheitlichen Erhebungsmethoden basieren (siehe Anlage LB 1). Auf der Grundlage der Berichte der Mitgliedsstaaten erstellt die EU-Kommission einen Gemeinschaftsbericht. Der Artikel 11 der FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Überwachung des Erhaltungszustandes (Monitoring) der FFH-Schutzgüter (Lebensraumtypen (Anhang I) und Arten (Anhänge II, IV und V)). In einem mehr-jährigen Abstimmungsprozess haben Bund und Länder sich auf ein bundesweites Vorgehen beim FFH-Monitoring geeinigt. Für das Monitoring werden auf Bundesebene die Anzahl der Stichprobenflächen (SPF) je Schutzgut (Lebensraumtyp oder Art) auf die Bundesländer (Bundesstichprobe) verteilt. Je Schutzgut werden dabei max. 63 SPF je biogeografischer Region innerhalb und außerhalb von FFH-Gebieten verteilt, bei weniger Vorkommen eines Schutzgutes als 63 je biogeografischer Region werden alle Vorkommen in einem Totalzensus (TZ) überprüft.
Für 48 LRT und 86 FFH-Anhang II und IV-Arten erfüllt Rheinland-Pfalz (RLP) die Vorgaben des Bundes für das FFH-Monitoring. Ab 2020 wird in RLP die vom Bund vorgegebene SPF für einige Schutzgüter im Land erhöht, um Aussagen auf Landesebene über o. g. Schutzgüter treffen zu können. Mit Hilfe eines speziell für RLP entwickelten Prioritätenkonzeptes wurden die Schutzgüter in RLP bewertet. Ist ein Schutzgut im Sinne des Konzeptes in Rheinland-Pfalz als prioritär eingestuft, wird die Stichprobenzahl analog zu den Bundesvorgaben bis auf 63 erhöht. Bei weniger Vorkommen als 63 wird das Schutzgut in einem Totalzensus (d. h. alle Vorkommen fallen in das FFH-Monitoring) erhoben
In RLP kommen nach aktuellem Wissensstand 11 FFH-Schmetterlingsarten in den Anhängen II und/oder IV der FFH-Richtlinie vor, die dem FFH-Monitoring im Land unterliegen.
Los 2 betrifft die Art Euphydryas aurinia Skabiosen-Scheckenfalter
Die durch den AN zu erbringenden Leistungen bestehen aus folgenden Bestandteilen: 1. Aktualisierung des Verbreitungsbildes 2. Auswahl zusätzlicher SPF 3. Überprüfung der SPF-Abgrenzungen und Durchführung des FFH-Monitoringprogrammes 4. Erstellung eines Endberichtes Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich den Ordnungsnummern 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen), sowie der damit verbundenen Anlage 3a der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis
II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Ende: 20.11.2023 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja, Beschreibung der Optionen: Wird vom AN ein Vorkommen in einem bisher nicht besetzen Raster vermutet, das ohne Überprüfung im Gelände nicht zu verifizieren ist, kann der AN in Ausnahmefällen über die Recherche hinaus Geländebegehungen durchführen. Der AN stellt dem AG in diesem Falle einen Geodatensatz im Shape-Format, basierend auf Anlage LB 4 zur Verfügung in dem die zu überprüfenden Raster markiert sind und begründet die Verdachtsfälle, die Notwendigkeit und den Umfang einer Geländebegehung in einer E-Mail. Die Geländebegehungen werden vom AG gesondert per Email beauftragt.
II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben: (1) Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter erbracht werden. Das Anbieten einzelner Lose ist zugelassen. Die Angebotsabgabe je Los ist bindend. Die Vergabe der Lose an verschiedene Bieter ist möglich. (2) Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose leistungsfähig und -willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an Losen er leistungsfähig ist. Im Falle dieser eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Rangfolge unter den Losen aufzustellen, auf die ein Angebot abgegeben wurde. Diese Rangfolge ist im Anschreiben aufzuführen. (3) Für den Fall, dass ein Bieter mehr Zuschläge erhält, als seine Leistungsfähigkeit hergibt, ist er von den die individuelle Leistungsfähigkeit überschreitenden Losen bei der Bezuschlagung auszuschließen. Die Entscheidung darüber, für welches Los der Bieter ausgeschlossen würde, richtet sich nach der vom Bieter festgelegten Rangfolge. (4) Mögliche Rabattgewährungen des Bieters, welche dem Auftraggeber im Falle einer Gesamtvergabe oder Vergabe mehrerer Lose gewährt werden, sind im Anschreiben nachvollziehbar und klar anzubieten. Die Rabattierungen können jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn der Bieter, welcher die Rabattierung angeboten hat, in allen betroffenen Losen - unter Berücksichtigung der Rabattierung - das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Eine Gesamtbetrachtung erfolgt nicht. Es kommt also darauf an, dass die - ggf. rabattierten - Angebote des betreffenden Bieters in allen Einzellosen der Loskombination die jeweils günstigsten sind.
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Gortyna borelii Haarstrangwurzeleule
Los-Nr.: 3
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71000000
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEB35 Hauptort der Ausführung: Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte/Erfüllungsort: - Sitz des Auftragnehmers - Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz - Vor Ort im Gelände, Gerichtsstand: - Gerichtsstand ist Mainz.
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: In der FFH-Richtlinie werden für die Europäische Union insgesamt 231 Lebensraumtypen (Anhang I, davon 92 in Deutschland vorkommend) und rund 1000 Arten und Unterarten (Anhang II, davon 138 in Deutschland vorkommend) von gemeinschaftlichem Interesse aufgelistet, für die ein System vernetzter Schutzgebiete eingerichtet werden muss. Gemäß Artikel 17 der FFH-Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet alle 6 Jahre der EU Kommission einen nationalen Bericht zum Stand der Umsetzung der Richtlinie zu übermitteln und darin die Erhaltungszustände aller auf den Anhängen verzeichneten Lebensraumtypen und Arten zu bewerten. In Deutschland erfolgt die Erstellung des Berichtes überwiegend auf der Grundlage von Daten der Länder, die auf bundesweit einheitlichen Erhebungsmethoden basieren (siehe Anlage LB 1). Auf der Grundlage der Berichte der Mitgliedsstaaten erstellt die EU-Kommission einen Gemeinschaftsbericht. Der Artikel 11 der FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Überwachung des Erhaltungszustandes (Monitoring) der FFH-Schutzgüter (Lebensraumtypen (Anhang I) und Arten (Anhänge II, IV und V)). In einem mehr-jährigen Abstimmungsprozess haben Bund und Länder sich auf ein bundesweites Vorgehen beim FFH-Monitoring geeinigt. Für das Monitoring werden auf Bundesebene die Anzahl der Stichprobenflächen (SPF) je Schutzgut (Lebensraumtyp oder Art) auf die Bundesländer (Bundesstichprobe) verteilt. Je Schutzgut werden dabei max. 63 SPF je biogeografischer Region innerhalb und außerhalb von FFH-Gebieten verteilt, bei weniger Vorkommen eines Schutzgutes als 63 je biogeografischer Region werden alle Vorkommen in einem Totalzensus (TZ) überprüft.
Für 48 LRT und 86 FFH-Anhang II und IV-Arten erfüllt Rheinland-Pfalz (RLP) die Vorgaben des Bundes für das FFH-Monitoring. Ab 2020 wird in RLP die vom Bund vorgegebene SPF für einige Schutzgüter im Land erhöht, um Aussagen auf Landesebene über o. g. Schutzgüter treffen zu können. Mit Hilfe eines speziell für RLP entwickelten Prioritätenkonzeptes wurden die Schutzgüter in RLP bewertet. Ist ein Schutzgut im Sinne des Konzeptes in Rheinland-Pfalz als prioritär eingestuft, wird die Stichprobenzahl analog zu den Bundesvorgaben bis auf 63 erhöht. Bei weniger Vorkommen als 63 wird das Schutzgut in einem Totalzensus (d. h. alle Vorkommen fallen in das FFH-Monitoring) erhoben
In RLP kommen nach aktuellem Wissensstand 11 FFH-Schmetterlingsarten in den Anhängen II und/oder IV der FFH-Richtlinie vor, die dem FFH-Monitoring im Land unterliegen.
Los 3 betrifft die Art Gortyna borelii Haarstrangwurzeleule
Die durch den AN zu erbringenden Leistungen bestehen aus folgenden Bestandteilen: 1. Aktualisierung des Verbreitungsbildes 2. Auswahl zusätzlicher SPF 3. Überprüfung der SPF-Abgrenzungen und Durchführung des FFH-Monitoringprogrammes 4. Erstellung eines Endberichtes Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich den Ordnungsnummern 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen), sowie der damit verbundenen Anlage 3a der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis
II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession: Ende: 20.11.2023, Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11) Angaben zu Optionen: Optionen: ja, Beschreibung der Optionen: Wird vom AN ein Vorkommen in einem bisher nicht besetzen Raster vermutet, das ohne Überprüfung im Gelände nicht zu verifizieren ist, kann der AN in Ausnahmefällen über die Recherche hinaus Geländebegehungen durchführen. Der AN stellt dem AG in diesem Falle einen Geodatensatz im Shape-Format, basierend auf Anlage LB 4 zur Verfügung in dem die zu überprüfenden Raster markiert sind und begründet die Verdachtsfälle, die Notwendigkeit und den Umfang einer Geländebegehung in einer E-Mail. Die Geländebegehungen werden vom AG gesondert per Email beauftragt.
II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben: (1) Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter erbracht werden. Das Anbieten einzelner Lose ist zugelassen. Die Angebotsabgabe je Los ist bindend. Die Vergabe der Lose an verschiedene Bieter ist möglich. (2) Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose leistungsfähig und -willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an Losen er leistungsfähig ist. Im Falle dieser eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Rangfolge unter den Losen aufzustellen, auf die ein Angebot abgegeben wurde. Diese Rangfolge ist im Anschreiben aufzuführen. (3) Für den Fall, dass ein Bieter mehr Zuschläge erhält, als seine Leistungsfähigkeit hergibt, ist er von den die individuelle Leistungsfähigkeit überschreitenden Losen bei der Bezuschlagung auszuschließen. Die Entscheidung darüber, für welches Los der Bieter ausgeschlossen würde, richtet sich nach der vom Bieter festgelegten Rangfolge. (4) Mögliche Rabattgewährungen des Bieters, welche dem Auftraggeber im Falle einer Gesamtvergabe oder Vergabe mehrerer Lose gewährt werden, sind im Anschreiben nachvollziehbar und klar anzubieten. Die Rabattierungen können jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn der Bieter, welcher die Rabattierung angeboten hat, in allen betroffenen Losen - unter Berücksichtigung der Rabattierung - das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Eine Gesamtbetrachtung erfolgt nicht. Es kommt also darauf an, dass die - ggf. rabattierten - Angebote des betreffenden Bieters in allen Einzellosen der Loskombination die jeweils günstigsten sind.
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Lycaena dispar Großer Feuerfalter
Los-Nr.: 4
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71000000
II.2.3) Erfüllungsort: NUTS-Code: DEB35 Hauptort der Ausführung: Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte/Erfüllungsort: - Sitz des Auftragnehmers - Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz - Vor Ort im Gelände, Gerichtsstand: - Gerichtsstand ist Mainz.
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: In der FFH-Richtlinie werden für die Europäische Union insgesamt 231 Lebensraumtypen (Anhang I, davon 92 in Deutschland vorkommend) und rund 1000 Arten und Unterarten (Anhang II, davon 138 in Deutschland vorkommend) von gemeinschaftlichem Interesse aufgelistet, für die ein System vernetzter Schutzgebiete eingerichtet werden muss. Gemäß Artikel 17 der FFH-Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet alle 6 Jahre der EU Kommission einen nationalen Bericht zum Stand der Umsetzung der Richtlinie zu übermitteln und darin die Erhaltungszustände aller auf den Anhängen verzeichneten Lebensraumtypen und Arten zu bewerten. In Deutschland erfolgt die Erstellung des Berichtes überwiegend auf der Grundlage von Daten der Länder, die auf bundesweit einheitlichen Erhebungsmethoden basieren (siehe Anlage LB 1). Auf der Grundlage der Berichte der Mitgliedsstaaten erstellt die EU-Kommission einen Gemeinschaftsbericht. Der Artikel 11 der FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Überwachung des Erhaltungszustandes (Monitoring) der FFH-Schutzgüter (Lebensraumtypen (Anhang I) und Arten (Anhänge II, IV und V)). In einem mehr-jährigen Abstimmungsprozess haben Bund und Länder sich auf ein bundesweites Vorgehen beim FFH-Monitoring geeinigt. Für das Monitoring werden auf Bundesebene die Anzahl der Stichprobenflächen (SPF) je Schutzgut (Lebensraumtyp oder Art) auf die Bundesländer (Bundesstichprobe) verteilt. Je Schutzgut werden dabei max. 63 SPF je biogeografischer Region innerhalb und außerhalb von FFH-Gebieten verteilt, bei weniger Vorkommen eines Schutzgutes als 63 je biogeografischer Region werden alle Vorkommen in einem Totalzensus (TZ) überprüft.
Für 48 LRT und 86 FFH-Anhang II und IV-Arten erfüllt Rheinland-Pfalz (RLP) die Vorgaben des Bundes für das FFH-Monitoring. Ab 2020 wird in RLP die vom Bund vorgegebene SPF für einige Schutzgüter im Land erhöht, um Aussagen auf Landesebene über o. g. Schutzgüter treffen zu können. Mit Hilfe eines speziell für RLP entwickelten Prioritätenkonzeptes wurden die Schutzgüter in RLP bewertet. Ist ein Schutzgut im Sinne des Konzeptes in Rheinland-Pfalz als prioritär eingestuft, wird die Stichprobenzahl analog zu den Bundesvorgaben bis auf 63 erhöht. Bei weniger Vorkommen als 63 wird das Schutzgut in einem Totalzensus (d. h. alle Vorkommen fallen in das FFH-Monitoring) erhoben
In RLP kommen nach aktuellem Wissensstand 11 FFH-Schmetterlingsarten in den Anhängen II und/oder IV der FFH-Richtlinie vor, die dem FFH-Monitoring im Land unterliegen.
Los 4 betrifft die Art Lycaena dispar Großer Feuerfalter
Die durch den AN zu erbringenden Leistungen bestehen aus folgenden Bestandteilen: 1. Aktualisierung des Verbreitungsbildes 2. Auswahl zusätzlicher SPF 3. Überprüfung der SPF-Abgrenzungen und Durchführung des FFH-Monitoringprogrammes 4. Erstellung eines Endberichtes Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich den Ordnungsnummern 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen), sowie der damit verbundenen Anlage 3a der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis
II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Ende: 20.11.2023, Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11) Angaben zu Optionen: Optionen: ja, Beschreibung der Optionen: Wird vom AN ein Vorkommen in einem bisher nicht besetzen Raster vermutet, das ohne Überprüfung im Gelände nicht zu verifizieren ist, kann der AN in Ausnahmefällen über die Recherche hinaus Geländebegehungen durchführen. Der AN stellt dem AG in diesem Falle einen Geodatensatz im Shape-Format, basierend auf Anlage LB 4 zur Verfügung in dem die zu überprüfenden Raster markiert sind und begründet die Verdachtsfälle, die Notwendigkeit und den Umfang einer Geländebegehung in einer E-Mail. Die Geländebegehungen werden vom AG gesondert per Email beauftragt.
II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben: (1) Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter erbracht werden. Das Anbieten einzelner Lose ist zugelassen. Die Angebotsabgabe je Los ist bindend. Die Vergabe der Lose an verschiedene Bieter ist möglich. (2) Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose leistungsfähig und -willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an Losen er leistungsfähig ist. Im Falle dieser eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Rangfolge unter den Losen aufzustellen, auf die ein Angebot abgegeben wurde. Diese Rangfolge ist im Anschreiben aufzuführen. (3) Für den Fall, dass ein Bieter mehr Zuschläge erhält, als seine Leistungsfähigkeit hergibt, ist er von den die individuelle Leistungsfähigkeit überschreitenden Losen bei der Bezuschlagung auszuschließen. Die Entscheidung darüber, für welches Los der Bieter ausgeschlossen würde, richtet sich nach der vom Bieter festgelegten Rangfolge. (4) Mögliche Rabattgewährungen des Bieters, welche dem Auftraggeber im Falle einer Gesamtvergabe oder Vergabe mehrerer Lose gewährt werden, sind im Anschreiben nachvollziehbar und klar anzubieten. Die Rabattierungen können jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn der Bieter, welcher die Rabattierung angeboten hat, in allen betroffenen Losen - unter Berücksichtigung der Rabattierung - das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Eine Gesamtbetrachtung erfolgt nicht. Es kommt also darauf an, dass die - ggf. rabattierten - Angebote des betreffenden Bieters in allen Einzellosen der Loskombination die jeweils günstigsten sind.
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Lycaena helle Blauschillernder Feuerfalter
Los-Nr.: 5
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71000000
II.2.3) Erfüllungsort: NUTS-Code: DEB35 Hauptort der Ausführung: Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte/Erfüllungsort: - Sitz des Auftragnehmers - Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz - Vor Ort im Gelände, Gerichtsstand: - Gerichtsstand ist Mainz.
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: In der FFH-Richtlinie werden für die Europäische Union insgesamt 231 Lebensraumtypen (Anhang I, davon 92 in Deutschland vorkommend) und rund 1000 Arten und Unterarten (Anhang II, davon 138 in Deutschland vorkommend) von gemeinschaftlichem Interesse aufgelistet, für die ein System vernetzter Schutzgebiete eingerichtet werden muss. Gemäß Artikel 17 der FFH-Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet alle 6 Jahre der EU Kommission einen nationalen Bericht zum Stand der Umsetzung der Richtlinie zu übermitteln und darin die Erhaltungszustände aller auf den Anhängen verzeichneten Lebensraumtypen und Arten zu bewerten. In Deutschland erfolgt die Erstellung des Berichtes überwiegend auf der Grundlage von Daten der Länder, die auf bundesweit einheitlichen Erhebungsmethoden basieren (siehe Anlage LB 1). Auf der Grundlage der Berichte der Mitgliedsstaaten erstellt die EU-Kommission einen Gemeinschaftsbericht. Der Artikel 11 der FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Überwachung des Erhaltungszustandes (Monitoring) der FFH-Schutzgüter (Lebensraumtypen (Anhang I) und Arten (Anhänge II, IV und V)). In einem mehr-jährigen Abstimmungsprozess haben Bund und Länder sich auf ein bundesweites Vorgehen beim FFH-Monitoring geeinigt. Für das Monitoring werden auf Bundesebene die Anzahl der Stichprobenflächen (SPF) je Schutzgut (Lebensraumtyp oder Art) auf die Bundesländer (Bundesstichprobe) verteilt. Je Schutzgut werden dabei max. 63 SPF je biogeografischer Region innerhalb und außerhalb von FFH-Gebieten verteilt, bei weniger Vorkommen eines Schutzgutes als 63 je biogeografischer Region werden alle Vorkommen in einem Totalzensus (TZ) überprüft.
Für 48 LRT und 86 FFH-Anhang II und IV-Arten erfüllt Rheinland-Pfalz (RLP) die Vorgaben des Bundes für das FFH-Monitoring. Ab 2020 wird in RLP die vom Bund vorgegebene SPF für einige Schutzgüter im Land erhöht, um Aussagen auf Landesebene über o. g. Schutzgüter treffen zu können. Mit Hilfe eines speziell für RLP entwickelten Prioritätenkonzeptes wurden die Schutzgüter in RLP bewertet. Ist ein Schutzgut im Sinne des Konzeptes in Rheinland-Pfalz als prioritär eingestuft, wird die Stichprobenzahl analog zu den Bundesvorgaben bis auf 63 erhöht. Bei weniger Vorkommen als 63 wird das Schutzgut in einem Totalzensus (d. h. alle Vorkommen fallen in das FFH-Monitoring) erhoben
In RLP kommen nach aktuellem Wissensstand 11 FFH-Schmetterlingsarten in den Anhängen II und/oder IV der FFH-Richtlinie vor, die dem FFH-Monitoring im Land unterliegen.
Los 5 betrifft die Art Lycaena helle Blauschillernder Feuerfalter
Die durch den AN zu erbringenden Leistungen bestehen aus folgenden Bestandteilen: 1. Aktualisierung des Verbreitungsbildes 2. Auswahl zusätzlicher SPF 3. Überprüfung der SPF-Abgrenzungen und Durchführung des FFH-Monitoringprogrammes 4. Erstellung eines Endberichtes Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich den Ordnungsnummern 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen), sowie der damit verbundenen Anlage 3a der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis
II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Ende: 20.11.2023, Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja, Beschreibung der Optionen: Wird vom AN ein Vorkommen in einem bisher nicht besetzen Raster vermutet, das ohne Überprüfung im Gelände nicht zu verifizieren ist, kann der AN in Ausnahmefällen über die Recherche hinaus Geländebegehungen durchführen. Der AN stellt dem AG in diesem Falle einen Geodatensatz im Shape-Format, basierend auf Anlage LB 4 zur Verfügung in dem die zu überprüfenden Raster markiert sind und begründet die Verdachtsfälle, die Notwendigkeit und den Umfang einer Geländebegehung in einer E-Mail. Die Geländebegehungen werden vom AG gesondert per Email beauftragt.
II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben: (1) Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter erbracht werden. Das Anbieten einzelner Lose ist zugelassen. Die Angebotsabgabe je Los ist bindend. Die Vergabe der Lose an verschiedene Bieter ist möglich. (2) Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose leistungsfähig und -willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an Losen er leistungsfähig ist. Im Falle dieser eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Rangfolge unter den Losen aufzustellen, auf die ein Angebot abgegeben wurde. Diese Rangfolge ist im Anschreiben aufzuführen. (3) Für den Fall, dass ein Bieter mehr Zuschläge erhält, als seine Leistungsfähigkeit hergibt, ist er von den die individuelle Leistungsfähigkeit überschreitenden Losen bei der Bezuschlagung auszuschließen. Die Entscheidung darüber, für welches Los der Bieter ausgeschlossen würde, richtet sich nach der vom Bieter festgelegten Rangfolge. (4) Mögliche Rabattgewährungen des Bieters, welche dem Auftraggeber im Falle einer Gesamtvergabe oder Vergabe mehrerer Lose gewährt werden, sind im Anschreiben nachvollziehbar und klar anzubieten. Die Rabattierungen können jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn der Bieter, welcher die Rabattierung angeboten hat, in allen betroffenen Losen - unter Berücksichtigung der Rabattierung - das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Eine Gesamtbetrachtung erfolgt nicht. Es kommt also darauf an, dass die - ggf. rabattierten - Angebote des betreffenden Bieters in allen Einzellosen der Loskombination die jeweils günstigsten sind.
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Maculinea arion Quendel-Ameisenbläuling; Maculinea nausithious Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling; Maculinea teleius Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling
Los-Nr.: 6
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71000000
II.2.3) Erfüllungsort: NUTS-Code: DEB35 Hauptort der Ausführung: Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte/Erfüllungsort: - Sitz des Auftragnehmers - Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz - Vor Ort im Gelände, Gerichtsstand: - Gerichtsstand ist Mainz.
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: In der FFH-Richtlinie werden für die Europäische Union insgesamt 231 Lebensraumtypen (Anhang I, davon 92 in Deutschland vorkommend) und rund 1000 Arten und Unterarten (Anhang II, davon 138 in Deutschland vorkommend) von gemeinschaftlichem Interesse aufgelistet, für die ein System vernetzter Schutzgebiete eingerichtet werden muss. Gemäß Artikel 17 der FFH-Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet alle 6 Jahre der EU Kommission einen nationalen Bericht zum Stand der Umsetzung der Richtlinie zu übermitteln und darin die Erhaltungszustände aller auf den Anhängen verzeichneten Lebensraumtypen und Arten zu bewerten. In Deutschland erfolgt die Erstellung des Berichtes überwiegend auf der Grundlage von Daten der Länder, die auf bundesweit einheitlichen Erhebungsmethoden basieren (siehe Anlage LB 1). Auf der Grundlage der Berichte der Mitgliedsstaaten erstellt die EU-Kommission einen Gemeinschaftsbericht. Der Artikel 11 der FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Überwachung des Erhaltungszustandes (Monitoring) der FFH-Schutzgüter (Lebensraumtypen (Anhang I) und Arten (Anhänge II, IV und V)). In einem mehr-jährigen Abstimmungsprozess haben Bund und Länder sich auf ein bundesweites Vorgehen beim FFH-Monitoring geeinigt. Für das Monitoring werden auf Bundesebene die Anzahl der Stichprobenflächen (SPF) je Schutzgut (Lebensraumtyp oder Art) auf die Bundesländer (Bundesstichprobe) verteilt. Je Schutzgut werden dabei max. 63 SPF je biogeografischer Region innerhalb und außerhalb von FFH-Gebieten verteilt, bei weniger Vorkommen eines Schutzgutes als 63 je biogeografischer Region werden alle Vorkommen in einem Totalzensus (TZ) überprüft.
Für 48 LRT und 86 FFH-Anhang II und IV-Arten erfüllt Rheinland-Pfalz (RLP) die Vorgaben des Bundes für das FFH-Monitoring. Ab 2020 wird in RLP die vom Bund vorgegebene SPF für einige Schutzgüter im Land erhöht, um Aussagen auf Landesebene über o. g. Schutzgüter treffen zu können. Mit Hilfe eines speziell für RLP entwickelten Prioritätenkonzeptes wurden die Schutzgüter in RLP bewertet. Ist ein Schutzgut im Sinne des Konzeptes in Rheinland-Pfalz als prioritär eingestuft, wird die Stichprobenzahl analog zu den Bundesvorgaben bis auf 63 erhöht. Bei weniger Vorkommen als 63 wird das Schutzgut in einem Totalzensus (d. h. alle Vorkommen fallen in das FFH-Monitoring) erhoben
In RLP kommen nach aktuellem Wissensstand 11 FFH-Schmetterlingsarten in den Anhängen II und/oder IV der FFH-Richtlinie vor, die dem FFH-Monitoring im Land unterliegen.
Los 6 betrifft die Arten Maculinea arion Quendel-Ameisenbläuling; Maculinea nausithious Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling; Maculinea teleius Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling.
Die durch den AN zu erbringenden Leistungen bestehen aus folgenden Bestandteilen: 1. Aktualisierung des Verbreitungsbildes 2. Auswahl zusätzlicher SPF 3. Überprüfung der SPF-Abgrenzungen und Durchführung des FFH-Monitoringprogrammes 4. Erstellung eines Endberichtes Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich den Ordnungsnummern 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen), sowie der damit verbundenen Anlage 3a der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis
II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Ende: 20.11.2023, Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11) Angaben zu Optionen: Optionen: ja, Beschreibung der Optionen: Wird vom AN ein Vorkommen in einem bisher nicht besetzen Raster vermutet, das ohne Überprüfung im Gelände nicht zu verifizieren ist, kann der AN in Ausnahmefällen über die Recherche hinaus Geländebegehungen durchführen. Der AN stellt dem AG in diesem Falle einen Geodatensatz im Shape-Format, basierend auf Anlage LB 4 zur Verfügung in dem die zu überprüfenden Raster markiert sind und begründet die Verdachtsfälle, die Notwendigkeit und den Umfang einer Geländebegehung in einer E-Mail. Die Geländebegehungen werden vom AG gesondert per Email beauftragt.
II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben: (1) Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter erbracht werden. Das Anbieten einzelner Lose ist zugelassen. Die Angebotsabgabe je Los ist bindend. Die Vergabe der Lose an verschiedene Bieter ist möglich. (2) Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose leistungsfähig und -willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an Losen er leistungsfähig ist. Im Falle dieser eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Rangfolge unter den Losen aufzustellen, auf die ein Angebot abgegeben wurde. Diese Rangfolge ist im Anschreiben aufzuführen. (3) Für den Fall, dass ein Bieter mehr Zuschläge erhält, als seine Leistungsfähigkeit hergibt, ist er von den die individuelle Leistungsfähigkeit überschreitenden Losen bei der Bezuschlagung auszuschließen. Die Entscheidung darüber, für welches Los der Bieter ausgeschlossen würde, richtet sich nach der vom Bieter festgelegten Rangfolge. (4) Mögliche Rabattgewährungen des Bieters, welche dem Auftraggeber im Falle einer Gesamtvergabe oder Vergabe mehrerer Lose gewährt werden, sind im Anschreiben nachvollziehbar und klar anzubieten. Die Rabattierungen können jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn der Bieter, welcher die Rabattierung angeboten hat, in allen betroffenen Losen - unter Berücksichtigung der Rabattierung - das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Eine Gesamtbetrachtung erfolgt nicht. Es kommt also darauf an, dass die - ggf. rabattierten - Angebote des betreffenden Bieters in allen Einzellosen der Loskombination die jeweils günstigsten sind.
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Parnassius apollo Apollofalter
Los-Nr.: 7
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71000000
II.2.3) Erfüllungsort: NUTS-Code: DEB35 Hauptort der Ausführung: Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte/Erfüllungsort: - Sitz des Auftragnehmers - Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz - Vor Ort im Gelände, Gerichtsstand: - Gerichtsstand ist Mainz.
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: In der FFH-Richtlinie werden für die Europäische Union insgesamt 231 Lebensraumtypen (Anhang I, davon 92 in Deutschland vorkommend) und rund 1000 Arten und Unterarten (Anhang II, davon 138 in Deutschland vorkommend) von gemeinschaftlichem Interesse aufgelistet, für die ein System vernetzter Schutzgebiete eingerichtet werden muss. Gemäß Artikel 17 der FFH-Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet alle 6 Jahre der EU Kommission einen nationalen Bericht zum Stand der Umsetzung der Richtlinie zu übermitteln und darin die Erhaltungszustände aller auf den Anhängen verzeichneten Lebensraumtypen und Arten zu bewerten. In Deutschland erfolgt die Erstellung des Berichtes überwiegend auf der Grundlage von Daten der Länder, die auf bundesweit einheitlichen Erhebungsmethoden basieren (siehe Anlage LB 1). Auf der Grundlage der Berichte der Mitgliedsstaaten erstellt die EU-Kommission einen Gemeinschaftsbericht. Der Artikel 11 der FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Überwachung des Erhaltungszustandes (Monitoring) der FFH-Schutzgüter (Lebensraumtypen (Anhang I) und Arten (Anhänge II, IV und V)). In einem mehr-jährigen Abstimmungsprozess haben Bund und Länder sich auf ein bundesweites Vorgehen beim FFH-Monitoring geeinigt. Für das Monitoring werden auf Bundesebene die Anzahl der Stichprobenflächen (SPF) je Schutzgut (Lebensraumtyp oder Art) auf die Bundesländer (Bundesstichprobe) verteilt. Je Schutzgut werden dabei max. 63 SPF je biogeografischer Region innerhalb und außerhalb von FFH-Gebieten verteilt, bei weniger Vorkommen eines Schutzgutes als 63 je biogeografischer Region werden alle Vorkommen in einem Totalzensus (TZ) überprüft.
Für 48 LRT und 86 FFH-Anhang II und IV-Arten erfüllt Rheinland-Pfalz (RLP) die Vorgaben des Bundes für das FFH-Monitoring. Ab 2020 wird in RLP die vom Bund vorgegebene SPF für einige Schutzgüter im Land erhöht, um Aussagen auf Landesebene über o. g. Schutzgüter treffen zu können. Mit Hilfe eines speziell für RLP entwickelten Prioritätenkonzeptes wurden die Schutzgüter in RLP bewertet. Ist ein Schutzgut im Sinne des Konzeptes in Rheinland-Pfalz als prioritär eingestuft, wird die Stichprobenzahl analog zu den Bundesvorgaben bis auf 63 erhöht. Bei weniger Vorkommen als 63 wird das Schutzgut in einem Totalzensus (d. h. alle Vorkommen fallen in das FFH-Monitoring) erhoben
In RLP kommen nach aktuellem Wissensstand 11 FFH-Schmetterlingsarten in den Anhängen II und/oder IV der FFH-Richtlinie vor, die dem FFH-Monitoring im Land unterliegen.
Los 7 betrifft die Art Parnassius apollo Apollofalter.
Die durch den AN zu erbringenden Leistungen bestehen aus folgenden Bestandteilen: 1. Aktualisierung des Verbreitungsbildes 2. Auswahl zusätzlicher SPF 3. Überprüfung der SPF-Abgrenzungen und Durchführung des FFH-Monitoringprogrammes 4. Erstellung eines Endberichtes Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich den Ordnungsnummern 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen), sowie der damit verbundenen Anlage 3a der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis
II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Ende: 20.11.2023, Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11) Angaben zu Optionen: Optionen: ja, Beschreibung der Optionen: Wird vom AN ein Vorkommen in einem bisher nicht besetzen Raster vermutet, das ohne Überprüfung im Gelände nicht zu verifizieren ist, kann der AN in Ausnahmefällen über die Recherche hinaus Geländebegehungen durchführen. Der AN stellt dem AG in diesem Falle einen Geodatensatz im Shape-Format, basierend auf Anlage LB 4 zur Verfügung in dem die zu überprüfenden Raster markiert sind und begründet die Verdachtsfälle, die Notwendigkeit und den Umfang einer Geländebegehung in einer E-Mail. Die Geländebegehungen werden vom AG gesondert per Email beauftragt.
II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben: (1) Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter erbracht werden. Das Anbieten einzelner Lose ist zugelassen. Die Angebotsabgabe je Los ist bindend. Die Vergabe der Lose an verschiedene Bieter ist möglich. (2) Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose leistungsfähig und -willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an Losen er leistungsfähig ist. Im Falle dieser eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Rangfolge unter den Losen aufzustellen, auf die ein Angebot abgegeben wurde. Diese Rangfolge ist im Anschreiben aufzuführen. (3) Für den Fall, dass ein Bieter mehr Zuschläge erhält, als seine Leistungsfähigkeit hergibt, ist er von den die individuelle Leistungsfähigkeit überschreitenden Losen bei der Bezuschlagung auszuschließen. Die Entscheidung darüber, für welches Los der Bieter ausgeschlossen würde, richtet sich nach der vom Bieter festgelegten Rangfolge. (4) Mögliche Rabattgewährungen des Bieters, welche dem Auftraggeber im Falle einer Gesamtvergabe oder Vergabe mehrerer Lose gewährt werden, sind im Anschreiben nachvollziehbar und klar anzubieten. Die Rabattierungen können jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn der Bieter, welcher die Rabattierung angeboten hat, in allen betroffenen Losen - unter Berücksichtigung der Rabattierung - das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Eine Gesamtbetrachtung erfolgt nicht. Es kommt also darauf an, dass die - ggf. rabattierten - Angebote des betreffenden Bieters in allen Einzellosen der Loskombination die jeweils günstigsten sind.
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Euplagia quadripunctaria Spanische Flagge
Los-Nr.: 8
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71000000
II.2.3) Erfüllungsort: NUTS-Code: DEB35 Hauptort der Ausführung: Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte/Erfüllungsort: - Sitz des Auftragnehmers - Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz - Vor Ort im Gelände, Gerichtsstand: - Gerichtsstand ist Mainz.
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: In der FFH-Richtlinie werden für die Europäische Union insgesamt 231 Lebensraumtypen (Anhang I, davon 92 in Deutschland vorkommend) und rund 1000 Arten und Unterarten (Anhang II, davon 138 in Deutschland vorkommend) von gemeinschaftlichem Interesse aufgelistet, für die ein System vernetzter Schutzgebiete eingerichtet werden muss. Gemäß Artikel 17 der FFH-Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet alle 6 Jahre der EU Kommission einen nationalen Bericht zum Stand der Umsetzung der Richtlinie zu übermitteln und darin die Erhaltungszustände aller auf den Anhängen verzeichneten Lebensraumtypen und Arten zu bewerten. In Deutschland erfolgt die Erstellung des Berichtes überwiegend auf der Grundlage von Daten der Länder, die auf bundesweit einheitlichen Erhebungsmethoden basieren (siehe Anlage LB 1). Auf der Grundlage der Berichte der Mitgliedsstaaten erstellt die EU-Kommission einen Gemeinschaftsbericht. Der Artikel 11 der FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Überwachung des Erhaltungszustandes (Monitoring) der FFH-Schutzgüter (Lebensraumtypen (Anhang I) und Arten (Anhänge II, IV und V)). In einem mehr-jährigen Abstimmungsprozess haben Bund und Länder sich auf ein bundesweites Vorgehen beim FFH-Monitoring geeinigt. Für das Monitoring werden auf Bundesebene die Anzahl der Stichprobenflächen (SPF) je Schutzgut (Lebensraumtyp oder Art) auf die Bundesländer (Bundesstichprobe) verteilt. Je Schutzgut werden dabei max. 63 SPF je biogeografischer Region innerhalb und außerhalb von FFH-Gebieten verteilt, bei weniger Vorkommen eines Schutzgutes als 63 je biogeografischer Region werden alle Vorkommen in einem Totalzensus (TZ) überprüft.
Für 48 LRT und 86 FFH-Anhang II und IV-Arten erfüllt Rheinland-Pfalz (RLP) die Vorgaben des Bundes für das FFH-Monitoring. Ab 2020 wird in RLP die vom Bund vorgegebene SPF für einige Schutzgüter im Land erhöht, um Aussagen auf Landesebene über o. g. Schutzgüter treffen zu können. Mit Hilfe eines speziell für RLP entwickelten Prioritätenkonzeptes wurden die Schutzgüter in RLP bewertet. Ist ein Schutzgut im Sinne des Konzeptes in Rheinland-Pfalz als prioritär eingestuft, wird die Stichprobenzahl analog zu den Bundesvorgaben bis auf 63 erhöht. Bei weniger Vorkommen als 63 wird das Schutzgut in einem Totalzensus (d. h. alle Vorkommen fallen in das FFH-Monitoring) erhoben
In RLP kommen nach aktuellem Wissensstand 11 FFH-Schmetterlingsarten in den Anhängen II und/oder IV der FFH-Richtlinie vor, die dem FFH-Monitoring im Land unterliegen.
Los 8 betrifft die Art Euplagia quadripunctaria Spanische Flagge.
Die durch den AN zu erbringenden Leistungen bestehen aus folgenden Bestandteilen: 1. Aktualisierung des Verbreitungsbildes 2. Überprüfung der SPF-Abgrenzungen und Durchführung des FFH-Monitoringprogrammes 3. Erstellung eines Endberichtes Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich den Ordnungsnummern 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen), sowie der damit verbundenen Anlage 3a der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis
II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Ende: 24.10.2022, Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11) Angaben zu Optionen: Optionen: ja, Beschreibung der Optionen: Wird vom AN ein Vorkommen in einem bisher nicht besetzen Raster vermutet, das ohne Überprüfung im Gelände nicht zu verifizieren ist, kann der AN in Ausnahmefällen über die Recherche hinaus Geländebegehungen durchführen. Der AN stellt dem AG in diesem Falle einen Geodatensatz im Shape-Format, basierend auf Anlage LB 4 zur Verfügung in dem die zu überprüfenden Raster markiert sind und begründet die Verdachtsfälle, die Notwendigkeit und den Umfang einer Geländebegehung in einer E-Mail. Die Geländebegehungen werden vom AG gesondert per Email beauftragt.
II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben: (1) Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter erbracht werden. Das Anbieten einzelner Lose ist zugelassen. Die Angebotsabgabe je Los ist bindend. Die Vergabe der Lose an verschiedene Bieter ist möglich. (2) Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose leistungsfähig und -willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an Losen er leistungsfähig ist. Im Falle dieser eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Rangfolge unter den Losen aufzustellen, auf die ein Angebot abgegeben wurde. Diese Rangfolge ist im Anschreiben aufzuführen. (3) Für den Fall, dass ein Bieter mehr Zuschläge erhält, als seine Leistungsfähigkeit hergibt, ist er von den die individuelle Leistungsfähigkeit überschreitenden Losen bei der Bezuschlagung auszuschließen. Die Entscheidung darüber, für welches Los der Bieter ausgeschlossen würde, richtet sich nach der vom Bieter festgelegten Rangfolge. (4) Mögliche Rabattgewährungen des Bieters, welche dem Auftraggeber im Falle einer Gesamtvergabe oder Vergabe mehrerer Lose gewährt werden, sind im Anschreiben nachvollziehbar und klar anzubieten. Die Rabattierungen können jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn der Bieter, welcher die Rabattierung angeboten hat, in allen betroffenen Losen - unter Berücksichtigung der Rabattierung - das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Eine Gesamtbetrachtung erfolgt nicht. Es kommt also darauf an, dass die - ggf. rabattierten - Angebote des betreffenden Bieters in allen Einzellosen der Loskombination die jeweils günstigsten sind.
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Proserpinus proserpina Nachtkerzenschwärmer
Los-Nr.: 9
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71000000
II.2.3) Erfüllungsort: NUTS-Code: DEB35 Hauptort der Ausführung: Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte/Erfüllungsort: - Sitz des Auftragnehmers - Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz - Vor Ort im Gelände, Gerichtsstand: - Gerichtsstand ist Mainz.
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: In der FFH-Richtlinie werden für die Europäische Union insgesamt 231 Lebensraumtypen (Anhang I, davon 92 in Deutschland vorkommend) und rund 1000 Arten und Unterarten (Anhang II, davon 138 in Deutschland vorkommend) von gemeinschaftlichem Interesse aufgelistet, für die ein System vernetzter Schutzgebiete eingerichtet werden muss. Gemäß Artikel 17 der FFH-Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet alle 6 Jahre der EU Kommission einen nationalen Bericht zum Stand der Umsetzung der Richtlinie zu übermitteln und darin die Erhaltungszustände aller auf den Anhängen verzeichneten Lebensraumtypen und Arten zu bewerten. In Deutschland erfolgt die Erstellung des Berichtes überwiegend auf der Grundlage von Daten der Länder, die auf bundesweit einheitlichen Erhebungsmethoden basieren (siehe Anlage LB 1). Auf der Grundlage der Berichte der Mitgliedsstaaten erstellt die EU-Kommission einen Gemeinschaftsbericht. Der Artikel 11 der FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Überwachung des Erhaltungszustandes (Monitoring) der FFH-Schutzgüter (Lebensraumtypen (Anhang I) und Arten (Anhänge II, IV und V)). In einem mehr-jährigen Abstimmungsprozess haben Bund und Länder sich auf ein bundesweites Vorgehen beim FFH-Monitoring geeinigt. Für das Monitoring werden auf Bundesebene die Anzahl der Stichprobenflächen (SPF) je Schutzgut (Lebensraumtyp oder Art) auf die Bundesländer (Bundesstichprobe) verteilt. Je Schutzgut werden dabei max. 63 SPF je biogeografischer Region innerhalb und außerhalb von FFH-Gebieten verteilt, bei weniger Vorkommen eines Schutzgutes als 63 je biogeografischer Region werden alle Vorkommen in einem Totalzensus (TZ) überprüft.
Für 48 LRT und 86 FFH-Anhang II und IV-Arten erfüllt Rheinland-Pfalz (RLP) die Vorgaben des Bundes für das FFH-Monitoring. Ab 2020 wird in RLP die vom Bund vorgegebene SPF für einige Schutzgüter im Land erhöht, um Aussagen auf Landesebene über o. g. Schutzgüter treffen zu können. Mit Hilfe eines speziell für RLP entwickelten Prioritätenkonzeptes wurden die Schutzgüter in RLP bewertet. Ist ein Schutzgut im Sinne des Konzeptes in Rheinland-Pfalz als prioritär eingestuft, wird die Stichprobenzahl analog zu den Bundesvorgaben bis auf 63 erhöht. Bei weniger Vorkommen als 63 wird das Schutzgut in einem Totalzensus (d. h. alle Vorkommen fallen in das FFH-Monitoring) erhoben
In RLP kommen nach aktuellem Wissensstand 11 FFH-Schmetterlingsarten in den Anhängen II und/oder IV der FFH-Richtlinie vor, die dem FFH-Monitoring im Land unterliegen. Los 9 betrifft die Art Proserpinus proserpina Nachtkerzenschwärmer.
Die durch den AN zu erbringenden Leistungen bestehen aus folgenden Bestandteilen: 1. Aktualisierung des Verbreitungsbildes 2. Erstellung eines Endberichtes Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich den Ordnungsnummern 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen), sowie der damit verbundenen Anlage 3a der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.5) Zuschlagskriterien: Die nachstehenden Kriterien Preis
II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession: Ende: 24.10.2022, Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11) Angaben zu Optionen: Optionen: ja, Beschreibung der Optionen: Wird vom AN ein Vorkommen in einem bisher nicht besetzen Raster vermutet, das ohne Überprüfung im Gelände nicht zu verifizieren ist, kann der AN in Ausnahmefällen über die Recherche hinaus Geländebegehungen durchführen. Der AN stellt dem AG in diesem Falle einen Geodatensatz im Shape-Format, basierend auf Anlage LB 4 zur Verfügung in dem die zu überprüfenden Raster markiert sind und begründet die Verdachtsfälle, die Notwendigkeit und den Umfang einer Geländebegehung in einer E-Mail. Die Geländebegehungen werden vom AG gesondert per Email beauftragt.
II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben: (1) Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter erbracht werden. Das Anbieten einzelner Lose ist zugelassen. Die Angebotsabgabe je Los ist bindend. Die Vergabe der Lose an verschiedene Bieter ist möglich. (2) Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose leistungsfähig und -willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an Losen er leistungsfähig ist. Im Falle dieser eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Rangfolge unter den Losen aufzustellen, auf die ein Angebot abgegeben wurde. Diese Rangfolge ist im Anschreiben aufzuführen. (3) Für den Fall, dass ein Bieter mehr Zuschläge erhält, als seine Leistungsfähigkeit hergibt, ist er von den die individuelle Leistungsfähigkeit überschreitenden Losen bei der Bezuschlagung auszuschließen. Die Entscheidung darüber, für welches Los der Bieter ausgeschlossen würde, richtet sich nach der vom Bieter festgelegten Rangfolge. (4) Mögliche Rabattgewährungen des Bieters, welche dem Auftraggeber im Falle einer Gesamtvergabe oder Vergabe mehrerer Lose gewährt werden, sind im Anschreiben nachvollziehbar und klar anzubieten. Die Rabattierungen können jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn der Bieter, welcher die Rabattierung angeboten hat, in allen betroffenen Losen - unter Berücksichtigung der Rabattierung - das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Eine Gesamtbetrachtung erfolgt nicht. Es kommt also darauf an, dass die - ggf. rabattierten - Angebote des betreffenden Bieters in allen Einzellosen der Loskombination die jeweils günstigsten sind.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Anlage 6, dass: - er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens jeweils 2.000.000,00 EUR für Personen- und Sachschäden je Schadensfall sowie für Vermögensschäden eine Deckungssumme von mindestens 100.000,00 EUR) verfügt oder bereit ist, im Auftragsfall eine solche abzuschließen. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung (Anlage 10) über das Bestehen einer solchen Berufshaftpflichtversicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall vorzulegen. Das Bestehen der Versicherung im Auftragsfall ist spätestens zum Vertragsbeginn durch eine Bescheinigung der Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Anlage 6, dass er 3 vergleichbare abgeschlossene Referenzen seit dem Jahr 2014 nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen, deren Durchführungsbeginn nach dem 01.01.2013 liegt, die mit Blick auf die in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen des FFH-Monitorings für die Schmetterlinge in Art und Umfang vergleichbar sind und einen direkten Bezug zu einem der folgenden Aufgabenfeldern haben: - Kartierungen oder Monitoring von Schmetterlingen - Planung und Umsetzung von Artenschutz- oder Artenhilfsprojekten für Schmetterlinge Eine Referenz kann auch mehrere der vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Bieter hat in diesem Fall deutlich zu machen, auf welche (ein oder mehrere) der oben genannten Punkte sich die Referenz bezieht. Referenzen, in denen die Kartierung, bzw. das Monitoring nur eine Teilleistung des Projektes darstellt (z.B. bei Kartierungen und Gutachten für Windenergieplanungen, Bauvorhaben, Eingriffen o.ä.) sind nur dann zulässig, wenn der Anteil der Leistung des Projektes bezogen auf die Schmetterlinge ersichtlich in Art und Umfang vergleichbar mit den hier ausgeschriebenen Leistungen ist. Bei einer Bietergemeinschaft zählt für das Erreichen der Anzahl der geforderten Referenzen die Gesamtheit der Mitglieder. Die Eignung ist mittels der Anlage 11 (Referenznachweis) darzulegen.
III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:
III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages zur Einhaltung der tariflichen Bestimmungen gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, vgl. Anlage 7. Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.
III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5) Angaben zur Verhandlung
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 17.11.2021 Ortszeit: 10:00
IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 160838 vom 18.10.2021 |