Titel | Umsetzung Sanierungsmanagement KfW 432 | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Lieferauftrag (VOL) | |
Auftraggeber | Stadt Leichlingen Planungsamt | |
Vergabestelle | Stadt Leichlingen Planungsamt Am Büscherhof 1 42799 Leichlingen | |
Ausführungsort | DE-42799 Leichlingen | |
Frist | 17.11.2021 | |
Beschreibung | A. 432 Energetische Stadtsanierung - Zuschüsse für integrierte Quartierskonzepte - Quartier Innenstadt Stabsstelle Klimaschutzmanagement Monika Meves Blütenstadt Leichlingen, Rathaus, Am Büscherhof 1 42799 Leichlingen Tel.: 02175 992-354
E-Mail: monika.meves@leichlingen.de Internet: http.:www.leichlinqen.de
Zuschlag erteilende Stelle die zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen Elektronisch über diese Vergabeplattform: Internet: http.:www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYRCD6A2 Postalische Angebote oder Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen Bereitstellung der Vergabeunterlagen Elektronisch über diese Vergabeplattform: Internet: http.:www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYRCD6A2/documents
B. Art und Umfang der Leistung Die Blütenstadt Leichlingen möchte - vorbehaltlich eines positiven Zuwendungsbescheides - einen Dienstleistungsauftrag zur Durchführung eins Sanierungsmanagements in der Blütenstadt Leichlingen gemäß KfW-Förderprogramm 432 "Energetische Stadtsanierung" vergeben und bittet Sie um die Abgabe eines digitalen Angebotes bis 17. November 2021.
1. Beschreibung Blütenstadt Leichlingen Leichlingen (29.000 Einwohnende; 37,27 km^2 Fläche) ist eine kreisangehörige Gemeinde (Kleine Mittelstadt) und damit eine von acht Kommunen im Rheinisch-Bergischen Kreis. Sie liegt zwischen den Ballungszentren Köln (Regierungsbezirk), Leverkusen und Düsseldorf am Rande des Bergischen Landes in der Mittelgebirgslandschaft. Der Fluss Wupper durchquert auf einer Länge von mehr als 17 Kilometern das Stadtgebiet. Leichlingen trägt seit 2013 den offiziellen Beinamen Blütenstadt und liegt im Zentrum der bergischen Obstkammer. Öffentliche Einrichtungen sind u.a. 11 Kindertagesstätten, 5 Grundschulen (jeweils inkl. Offener Ganztag), 2 Förderschulen, 1 Gymnasium, 1 Sekundärschule, 9 Turn-und Sporthallen, 2 Kunstrasenplätze, 2 Sportplätze, 1 Hallenbad, 1 Freibad. Für die Blütenstadt Leichlingen wird eine Klima-Strategie erarbeitet, um eine strategische Grundlage für die Minderung von Treibhausgasemissionen zu erhalten. Für die Stadtverwaltung soll die Klimaneutralität bis spätestens 2035 erreicht werden. In diesen Prozess der Emissionsminderung muss auch die Stadtgesellschaft eingebunden werden. Daher soll eine stadtweite Strategie erstellt werden; hier gilt als Zeithorizont die Vorgabe des Bundesklimaschutzgesetzes mit dem Ziel 2045. Parallel wird ein Mobilitätskonzept für das Stadtgebiet in Abstimmung mit dem Kreis und den verschiedenen lokalen/regionalen Akteuren erarbeitet. Die Stadt Leichlingen hat sich von 2013 - 2021 am Qualitätsmanagement- und Zertifizierungssystem des European Energy Award beteiligt. Es wurden bei den externen Audits 37 Prozentpunkte (2016) und 48 Prozentpunkte (2021) erreicht. Der Prozess wird in Eigenregie (untere Beteiligung eines Beratungsunternehmens) weitergeführt. Auf dem Beiblatt (Anlage 1) ist eine kurze Übersicht städtischer Aktivitäten beigefügt. Generierungsdatum: 05.10.2021 11:38:57 Uhr Seite 1/10 © 2017 - 2021 cosinex GmbH 05-003: Umsetzung Sanierungsmanagement KfW 432 VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung.
2. Einführung Im Jahr 2021 wurde die Erarbeitung eines integrierten energetischen Quartierskonzepts "Leichlingen Innenstadt" durch die Büros Innovation City Management GmbH und Gertec GmbH Ingenieurgesellschaft abgeschlossen. Der Stadtrat hat am 01.07.2021 das Konzept zur Umsetzung beschlossen, unter der Voraussetzung, dass Fördermittel in Anspruch genommen werden können. Das Konzept ist den Unterlagen im Vergabeportal beigefügt. Im Abschlussbericht sind zahlreiche Handlungsansätze und Maßnahmen dargestellt und bewertet, die zu einer langfristigen C02- Minderung im Quartier führen sollen. Damit die Umsetzung der Maßnahmen zielgerichtet und fachlich fundiert vorangetrieben werden kann, ist die Einsetzung eines Sanierungsmanagements erforderlich. Daher wurde bei der KfW im Programm 432 "Energetische Stadtsanierung - Zuschüsse für Quartierskonzepte und Sanierungsmanager" die Förderung eines Sanierungsmanagements beantragt. Der Antrag ist noch nicht genehmigt!.
3. Quartiersabgrenzung und Zielstellung Das Quartier "Innenstadt" liegt (wie der Name sagt) in der Innenstadt der Blütenstadt Leichlingen und umfasst ca. 69 ha. Das Quartier umfasst diese Straßen: Alte Holzerstr. Am Bahnhof Am Büscherhof Am Goldberg Am Hammer Am Schraffenberg Am Schulbusch Am Staderhof Am Stadtpark Am Wallgraben An der Wupper Bahnhofstr. Bismarckstr. Brückenstr. Gertraud-Theis-Straße Goethestr. Heinestr. Heinrich-Gier-Str. Hochstr. Im Brückerfeld Im Dorffeld Kaltenberg Kirchstr. Kleiststr. Lessingstr. Lingemannstr. Ludger-Kühler-Str. Marktstr. Moltkestr. Montanusstr. Neukirchener Str. Pastorat Peter-Bremer-Str. Poststr. Schillerstr. Schulstr. Turnplatz Uferstr. Weyermannstr. Wichtige Nutzungen und Liegenschaften sowie Akteure innerhalb des Quartiers bilden Generierungsdatum: 05.10.2021 11:38:57 Uhr Seite 2/10 © 2017 - 2021 cosinex GmbH 05-003: Umsetzung Sanierungsmanagement KfW 432 VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung - Gewerbe, Handel, Dienstleistungen - Private Gebäudeeigentümer*innen - Wohnungswirtschaft - Kommunale Gebäude Das Sanierungsmanagement soll eine Grundlage für die Umsetzung der im Quartierskonzept beschriebenen und bewerteten Maßnahmenansätze unter den lokalen Gegebenheiten darstellen. Die daraus abzuleitenden Umsetzungsstrategien betreffen einerseits nicht-investive Ansätze zur Sensibilisierung der im Quartier befindlichen Akteure und Bewohnerinnen hinsichtlich des Betreibens von Klimaschutz und der Erhöhung der Energieeffizienz. Hier werden Informationen zur Wirkungsweise von Energiespar- und Energieeffizienzmaßnahmen, von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie zu dementsprechenden Förderprogrammen und zu klimabewusstem Verhalten erwartet. Ein weiterer Schwerpunkt des Sanierungsmanagements ist die Umsetzung investiver Handlungsansätze, insbesondere für die Erneuerung der energetischen Infrastrukturen sowie zu innovativen Arten und Weisen zur Erhöhung der Eigenversorgung mit Strom- und Wärme bzw. der Gewinnung aus lokalen und quartiersbezogenen Ressourcen und Anlagen. Im Konzept sind bis jetzt keine Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel bzw. zur Grünen Infrastruktur enthalten. Diese sind aber seit einiger Zeit auch förderfähig im Rahmen des Programms 432. Bei der Umsetzung von Maßnahmen sind diese Aspekte mit zu berücksichtigen und bei Beratung / Sensibilisierung / Öffentlichkeitsarbeit mitzudenken und umzusetzen.
4. Umsetzung Das Konzept zeigt die Möglichkeiten zur Verbesserung des Gebäudebestands, des Wohnumfelds mit seiner Infrastruktur, der Energieversorgung sowie den dazu notwendigen Beteiligungs- und Planungsprozessen im Quartier auf und formuliert konkret weitere Projekte und Umsetzungsstrategien. Diese Handlungsempfehlungen zur energetischen Stadtsanierung sollen durch ein Sanierungsmanagement in der dreijährigen Umsetzungsphase umgesetzt und bei Bedarf weiterentwickelt werden. Das Sanierungsmanagement soll die Planung und Umsetzung der im Konzept vorgesehenen Maßnahmen initiieren, begleiten, koordinieren und durchführen. Zur Umsetzung der fachlich qualifizierten Beratung, Öffentlichkeitsansprache und Maßnahmenwerbung kann sich eine Bietergemeinschaft mit den entsprechenden Qualifikationen für diesen Aufgabenbereich bewerben. Es soll ein Unternehmen (evtl. in Bietergemeinschaft) gefunden werden. Verschieden qualifizierte Personen können tätig werden; es handelt sich vor allem um diese Tätigkeiten: - die Fachberatung für bau- energietechnische Maßnahmen in Immobilien von Gebäudebesitzern, Händlern und Kleinunternehmen zu energetischen Sanierungsmaßnahmen, Energieeffizienz, erneuerbaren Energien, Klimaschutz, Mobilitätsverhalten, Anpassung an den Klimawandel; - die Beratung zu Elektromobilität und anderen Mobilitätsangeboten in der Blütenstadt und im Rheinisch-Bergischen Kreis; - die Fördermittelberatung; - die Planung und Durchführung von Kampagnen zur Aktivierung von Eigentümern und Mietern; - die Öffentlichkeitsarbeit zur Bewerbung der Kampagnen und thematischen Sensibilisierung der verschiedenen Zielgruppen, Teilnahme an Veranstaltungen, Entwicklung eigener Beteiligungsformate (digital und in Präsenz); - die Vernetzung mit allen relevanten Akteursgruppen im Quartier und den Kooperationspartnern; - die Dokumentation und Auswertung der umgesetzten Maßnahmen, Erfassung der eingesparten C02-Emissionen sowie ggfs. Berichterstattung in politischen Fachgremien. Die Sanierung des Gebäudebestands (Gebäudehülle, Heizung, Einsatz erneuerbarer Energien) bildet den Projektschwerpunkt der Umsetzungsphase der energetischen Stadtsanierung. Im Fokus stehen insbesondere die Beratung und Begleitung der sanierungswilligen Eigentümerinnen (privat, "gewerbliche Laien-Vermieterinnen größerer Mehrfamilienhäuser") im Quartier. Hierzu zählt auch das Aufzeigen von Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten. Das zu vergebende Sanierungsmanagement soll einen Beitrag zur Umsetzung der nationalen Klimaschutzziele auf lokaler Ebene einerseits und des Quartierskonzeptes andererseits beitragen. Die Praktikabilität der im Konzept empfohlenen Maßnahmen genießt dabei einen hohen Stellenwert. Jene dort entwickelten Handlungsempfehlungen sollen durch das Sanierungsmanagement mit umgesetzt werden, welche gemäß den lokalen Bedingungen der Bewohnerinnen sowie der Blütenstadt Leichlingen und unter sozialen, technischen und wirtschaftlichen Blickwinkeln eine sichere, bezahlbare und umweltfreundliche Perspektive bieten. Dabei ist auf die städtebaulichen und Stadtfunktionellen Zielstellungen für das Gebiet sowie die wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen zu achten, um die städtische Entwicklungsstrategie mit der energetischen Quartierserneuerungsstrategie zusammenzuführen. Diese sind im Integrierten Handlungskonzept (InHK) (Internet: http.:leichlingen.de/bauen-wirtschaft-und-mobilitaet/ stadtplanung/integriertes-handlungskonzept-inhk/inhk-leichlingen) dargestellt. Generierungsdatum: 05.10.2021 11:38:57 Uhr Seite 3/10 © 2017 - 2021 cosinex GmbH 05-003: Umsetzung Sanierungsmanagement KfW 432 VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung Im Angebot sind auch zu beschreiben: - zu erwartende Herausforderungen bei der Auftragsausführung und mögliche Reaktionen, - messbare Erfolgsindikatoren - Methodik/ Herangehensweise zur Aktivierung und Sensibilisierung - Darstellung kreativer Ansätze und einer integrierten Denkweise (Verknüpfung der energetischen Sanierung mit weiteren Themen wie beispielsweise Klimaanpassung, Digitalisierung, Mobilität und weitere - Darstellung des möglichen Monitorings / der Evaluation des Prozesses - Aufzeigen von Möglichkeiten der Verstetigung eines Sanierungsmanagements. Außerdem ist der Maßnahmenkatalog des integrierten Quartierskonzepts zu berücksichtigen.
5. Präsenz vor Ort Es wird eine verlässliche örtliche Präsenz zu festen Terminen erwartet, wobei diese Person fachlich qualifiziert sein muss und Beratungsgespräche wahrnehmen kann. Darüber hinaus wird eine die Eigentümerinnen aufsuchende Beratung erwartet; dies kann auch zu Zeiten am Abend / am Wochenende sein. Es muss nicht die identische Person die ortsfeste und die aufsuchende Beratung wahrnehmen. Es wird die Anwesenheit einer Beraterin / eines Beraters vor Ort in einem Ladenlokal / Büroraum erwartet. Dabei soll es sich um ein oder zwei Personen handeln, damit ein "Gesicht" nach außen zu Akteuren und Gebäudebesitzer*innen bekannt wird. Eine Adresse für das Ladenlokal / Büroraum ist noch nicht bekannt. Es wird überlegt, eine Kooperation mit dem örtlichen Energieversorger einzugehen, der in Leichlingen ein Kundencenter betreibt. Die Präsenzzeit ist abzustimmen; zumindest an einem Tag soll eine Servicezeit im späten Nachmittagsbereich angeboten werden. Ein Einsatz zu außergewöhnlichen Arbeitszeiten (Beratungstermine vor Ort am frühen Abend, Veranstaltungen am Wochenende, Abendveranstaltungen; in Präsenz oder digital) ist teilweise erforderlich und wird zwischen Auftragnehmer und Projektleitung abgestimmt.
6. Vorhaben Vorbehaltlich eines positiven Zuwendungsbescheides wird das Vorhaben unter Nutzung von Fördermitteln im Programm "Energetische Stadtsanierung - Zuschüsse für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanagement" der KfW umgesetzt.
Es sollen folgende Arbeitspakete bearbeitet werden:.
1. Projektmanagement und Realisierung,.
2. Information und Kommunikation /Öffentlichkeitsarbeit,.
3. Steuerung Projekt.
4. Einbindung weiterer Akteure.
5. Controlling
Arbeitspaket 1: Projektmanagement und Realisierung Das Quartierskonzept Innenstadt liefert eine Vielzahl von Handlungsansätzen, wie C02-Einsparungen im Quartier erreicht werden können. Es gilt, hieraus praktikable (Teil-)Projekte abzuleiten und darauf ein Sanierungsmanagement auszurichten. Es werden Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung (Gebäudehülle, Heizungssystem, Einsatz erneuerbarer Energie) empfohlen und auch eine erhöhte Eigenversorgung der Gebäude mit Energie (Solarthermie, Photovoltaik, Wärmepumpe) angeregt. Diese Maßnahmen sind in der Umsetzung komplex und bedürfen der Hilfestellung durch ein Sanierungsmanagement im Quartier als Anlaufstelle für Bürgerinnen und Hauseigentümer*innen. Hier wird vom Sanierungsmanagement eine aktive Rolle bei der Ansprache der Akteure und Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen erwartet. Die Eigentümerstruktur im Quartier ist überwiegend heterogen und kleinteilig. Zur Aktivierung der Eigentümerinnen müssen grundsätzliches Interesse am Thema "energetische Sanierung" in allen Facetten geweckt und Handlungsoptionen aufgezeigt werden. Das Erzeugen von Aufmerksamkeit, das Vermitteln von Wissen - auch über "gute realisierte Beispiele" - aber auch das Motivieren mit finanziellen Anreizen sind zentrale Aufgaben des Sanierungsmanagements.
Arbeitspaket 2: Information und Kommunikation / Öffentlichkeitsarbeit Für die Umsetzung der einzelnen Projekte ist die breit angelegte Information und Kommunikation mit den Bürgerinnen und den Akteuren ein wichtiger Baustein. Schließlich sollen im Zuge der Umsetzung Bedenken ausgeräumt und Vorteile technisch und wirtschaftlich untersetzt sein. Dazu werden projektspezifische Beratungsrunden und Workshops notwendig sein, welche die Betroffenen über die nächsten Schritte, Preise und Bedingungen der Maßnahmen klar informieren. Schließlich sollen die Akteure von den einzelnen Maßnahmen auch überzeugt sein. Gerade bei Eigenversorgungslösungen bestehen immer wieder Bedenken Generierungsdatum: 05.10.2021 11:38:57 Uhr Seite 4/10 © 2017 - 2021 cosinex GmbH 05-003: Umsetzung Sanierungsmanagement KfW 432 VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit eines solchen Vorhabens und des Aufwands bzw. der Beeinträchtigungen beim Bau am eigenen Gebäude. Hier gilt es, alle Abläufe zu skizzieren und ggf. geeignete Fachbetriebe mit an die Hand zu geben, damit die Umsetzung auch reibungslos funktioniert. Dabei hat das Sanierungsmanagement folgende Leistungen zu erbringen: - vorlaufende Öffentlichkeitsarbeit und Information zur energetischen Sanierung - Aktivierung der Bevölkerung und insbesondere der Eigentümerinnen im Quartier durch - "aufsuchende Beratung" von Einzeleigentümer*innen als Angebot - Pressearbeit und Steuerung der medialen Begleitung der Projekte - Begleitung eines Webauftritts der energetischen Stadtsanierung - Durchführung von Informationsveranstaltungen, z.B. "Energiestammtische"; digital und in Präsenz - angemessene wöchentliche Büroöffnungszeiten Die Materialien zur Öffentlichkeitsarbeit und des Webauftritts sind an den Vorgaben des Corporate Design der Blütenstadt Leichlingen und den Publizitätsvorschriften des Fördermittelgebers auszurichten. Sämtliche Dokumente, Dateien, etc., die im Rahmen des Auftrages durch den Auftragsnehmer erstellt werden, sind das Eigentum der Blütenstadt Leichlingen. Alle Dateien sind dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.
Arbeitspaket 3: Steuerung Projekt Bei den zu betrachtenden Maßnahmen wird es immer wieder zu unvorhergesehenen Umständen kommen, die eine Anpassung des Projektfortgangs mit sich bringen. Hierzu müssen durch das Sanierungsmanagement Strategien zur Überwindung der Probleme ausgearbeitet, kommuniziert und mit der kommunalen Projektleitung abgestimmt werden.
Arbeitspaket 4: Einbindung weiterer Akteure Für ein tragfähiges und umsetzungsorientiertes Sanierungsmanagement ist die Einbeziehung der Akteure vor Ort, insbesondere bei der Aufstellung und Abstimmung von Maßnahmen- und Zeitplänen, von besonderer Bedeutung, da ein erheblicher Teil der Energie- und C02-Einsparpotenziale außerhalb der direkten Handhabe der öffentlichen Hand liegt. Zum Gelingen des Sanierungsmanagements und dessen Mehrwert für die Blütenstadt Leichlingen ist daher die Mitarbeit weiterer, insbesondere privater Akteure sowie vor allem die BELKAW GmbH, dem lokalen Energieversorger, vonnöten.
Arbeitspaket 5: Controlling Regelmäßig sind die Umsetzungsstände der Maßnahmen auf deren Zielerreichung zu prüfen. Dafür soll durch das Sanierungsmanagement ein Monitoringinstrument erarbeitet werden, das wesentliche Kennzahlen aufbereitet wiedergibt. Darüber hinaus soll das Monitoringsystem ein Tool zum Zeitmanagement und zum Terminmanagement enthalten. Dieses Arbeitspaket beinhaltet auch ggfs. die Berichterstattung in politischen Fachgremien.
7. Qualifikation Die Mindestanforderungen an eine Sanierungsmanagerin / einen Sanierungsmanager sind dabei dem Merkblatt der KfW zum Programm 432 "Energetische Stadtsanierung - Zuschüsse für Quartierskonzepte und Sanierungsmanager" zu entnehmen und den Vergabeunterlagen beigefügt. Die Anforderungen gemäß Merkblatt sind: Im Sanierungsmanagement tätige Personen müssen eine mindestens zweijährige Berufserfahrung aufweisen in den Bereichen - Energiemanagement, Energieeinsparung und Energieversorgung, - energetische Sanierung von Gebäuden, - Stadtentwicklung, Stadtumbau- oder Quartiersmanagement, - Immobilien- und Wohnungswirtschaft, - Mobilitätsmanagement. Die Qualifikationen der Personen, die für das Projekt tätig werden, sind darzustellen. Bevorzugt werden Angebote mit Qualifikationen im Bereich energetische Sanierung von Gebäuden, Energieeinsparung und Energieversorgung. Diese Qualifikationen passen am besten zum geforderten Aufgabenprofil. Im Angebot ist der Personaleinsatz zu beschreiben: - Benennung von Projektleitung und Kontaktperson sowie Angaben zu Vertretungsregelung (Erreichbarkeit) und unternehmensinternem Workflow, ggf. interne Arbeitsteilung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Projektteams sowie Organisation.
8. Kostenkalkulation Generierungsdatum: 05.10.2021 11:38:57 Uhr Seite 5/10 © 2017 - 2021 cosinex GmbH 05-003: Umsetzung Sanierungsmanagement KfW 432 VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung Für Personalkosten steht ein Budget von 175.000,00 EUR und für Sachkosten in Höhe von 35.000,00 EUR zur Verfügung Im Angebot ist mitzuteilen, welche Leistungen für dieses Personalkostenvolumen machbar sind und welche lokale Präsenz - im Büro / Ladenlokal - bei Beratungsterminen / -gesprächen vor Ort - Veranstaltungen (Beteiligung an Veranstaltungen anderer Anbieter, eigene Formate; digital und in Präsenz) damit erreicht werden kann. Die Angabe von Stundensätzen für die unterschiedlich qualifizierten Mitarbeiter ist erforderlich. Im Angebot ist mitzuteilen, welche Leistungen für dieses Sachkostenvolumen machbar ist. Bei den Sachkosten ist noch unklar, ob eine Miete für einen Büroraum / Ladenlokal anzusetzen ist. Damit ist auch unklar, ob Miet- und Mietnebenkosten inkl. Strom, Telefon, Heizung und Reinigung über die Sachkosten zu tragen sind. EDV-Ausstattung, Büromöbel und die Sachkosten für Büromaterial, Kopier-/Druckkosten sind vom Auftragnehmer zu stellen. Die Kosten für eine Gästebewirtung im Büro/Ladenlokal bzw. bei Veranstaltungen werden von der Stadtverwaltung Leichlingen getragen.
9. Leistungen des Auftraggebers Der Auftraggeber stellt die notwendigen Unterlagen zum Quartier und zu den Stakeholdern zur Verfügung. Inwieweit Adressen von Gebäudeeigentümer*innen bzw. Vermieterinnen zur Verfügung gestellt werden können, ist zu prüfen. Weiterhin benennt der Auftraggeber als Ansprechpartner die Stabsstelle Klimaschutzmanagement, an den sich der Auftragnehmer bei Rückfragen oder Problemen wenden kann und nimmt an Abstimmungsgesprächen teil. Auch wirkt er bei der Abstimmung der Leistungen und des Fortschritts mit evtl. extern beauftragten Beteiligten (z.B. Ing.-Büro für Beratung im Handel). Der Auftraggeber moderiert und bereitet bei Bedarf anstehende Schritte in Richtung der weiteren Umsetzung vor und steht während der Beauftragung in stetigem Austausch über Erkenntnisse und Ansätze aus dem Prozess des Sanierungsmanagements bzw. ist bei der Suche nach Unterstützern und Synergien versprechenden Akteuren behilflich.
10. Pflichten des Auftragnehmers Die beauftragten Leistungen sind in enger und ständiger Abstimmung mit dem Auftraggeber zu erbringen. Der Auftragnehmer hat bei seinen Aufgaben die Weisungen des Auftraggebers zugrunde zu legen. Etwaige Bedenken hiergegen sind der Blütenstadt Leichlingen schriftlich mitzuteilen. Der Auftragnehmer und insbesondere die vor Ort eingesetzten Projektbearbeiterinnen und Projektbearbeiter sind zur Wahrung der Rechte und Interessen der Blütenstadt Leichlingen im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben berechtigt und verpflichtet. Den Auftraggeber bindende Erklärungen und Verpflichtungen gegenüber Dritten dürfen nicht abgegeben werden. Im Falle einer Zuwiderhandlung trägt das Haftungsrisiko der Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist für die Einhaltung der jeweils anzuwendenden Datenschutzvorschriften verantwortlich. Wird diese Verpflichtung zum Schutz personenbezogener Daten nicht erfüllt, hat der Auftraggeber das Recht, diesen Vertrag fristlos zu kündigen und die sofortige Herausgabe, Löschung oder Vernichtung aller übermittelten Daten zu fordern. Hierzu wird nach Auftragserteilung durch jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter eine Verpflichtungserklärung unterschrieben und dem Auftraggeber ausgehändigt. Als Deckungssumme der Haftpflichtversicherung hat der Auftragnehmer bei Beauftragung nachzuweisen: - für Personenschäden 1.500.000 EUR - für sonstige Schäden 500.000 EUR.
11. Projektablaufplan/ Zeitplan Zu Beginn des Projektes ist ein Projektablaufplan mit der Angabe von Meilensteinen zu erstellen. Die Bearbeitung des Quartiersmanagements kann - vorbehaltlich eines positiven Zuwendungsbescheides - am 01.06.2022 beginnen.
12. Auswahlverfahren Die Angebote sind digital über das Vergabeportal Marktplatz Rheinland abzugeben. Nach Ablauf der in der Ausschreibung angegebenen Frist werden die Angebote verglichen. Generierungsdatum: 05.10.2021 11:38:57 Uhr Seite 6/10 © 2017 - 2021 cosinex GmbH 05-003: Umsetzung Sanierungsmanagement KfW 432 VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung Sämtliche Bieter, die ein Angebot abgegeben haben, erhalten voraussichtlich in der 48. Kalenderwoche 2021 die Gelegenheit, ihr Angebot vor den Vertretenden des Auftraggebers zu präsentieren und den Angebotsinhalt zu erörtern. Hierbei werden neben der Gesamtkonzeption auch die Schlüssigkeit und Stringenz der Angebotspräsentation bewertet. An diesem Gespräch sollen auch die Personen teilnehmen, die für die Umsetzung vor Ort vorgesehen sind. Dieser persönliche Teil ist auch vergaberelevant. Es wird sich um eine Videokonferenz, wahrscheinlich mit dem Tool webex, handeln. Zur abschließenden Bewertung und Vergabeentscheidung wird diese Bewertungsmatrix verwendet: Kriterium Wichtung - Darstellung der fachlichen Leistung hinsichtlich belastbarer Herangehensweise sowie klarer Ergebnis- und Wirkungsdarstellung im Angebot 30 % - Erfahrung und Referenzen in der Umsetzung von energetischen Sanierungskonzepten (bis zu 3 Referenzprojekte über ausgeführte Aufträge vergleichbaren Inhalts) 20 % - Honorarangebot/ Preis 20 % - Persönliches Gespräch / Präsentation 30 % Bindefrist Die Bindefrist, bis zu deren Ablauf der Bieter an sein finales Angebot gebunden ist, endet am 30.04.2022. Die Länge der Bindefrist ist der Komplexität der Angebote, der damit einhergehenden Angebotsprüfung und -auswertung sowie den stadtinternen Entscheidungsstrukturen und -ablaufen und den damit verbundenen Zeitspannen geschuldet. Der Fachausschuss ist zu beteiligen, da es sich um eine Vergabe über 100.000 Euro handelt. Vorbereitung des Zuschlags Der Auftraggeber wird das Angebot bezuschlagen, das nach Auswertung aller Angebote und Gespräche/Präsentation unter Zuhilfenahme der Bewertungsmatrix die meisten Punkte erlangt hat. Sämtliche Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden unverzüglich über die erfolgte Zuschlagserteilung informiert. Vorzeitige Beendigung, Aufhebung des Verfahrens Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren abzubrechen und die Ausschreibung aufzuheben, z.B. wenn ein Aufhebungsgrund gemäß § 48 UVgO besteht oder ein wirtschaftliches Ergebnis nicht erreicht werden kann. Nebenangebote, Optimierungsvorschläge Nebenangebote sind nicht zugelassen.
13. Kündigung Auftragnehmer und Auftraggeber können den Vertrag nur aus wichtigem Grunde mit Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen. Sofern der wichtige Grund nicht durch den Auftragnehmer begründet ist, beträgt die Kündigungsfrist 6 Monate. Der Auftraggeber hat ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn die zur Finanzierung des Auftrags erforderlichen förder- und haushaltstechnischen Voraussetzungen nicht vorliegen. Werden die zur Finanzierung des Auftrages notwendigen Zuwendungsbescheide nicht oder nicht rechtzeitig erteilt oder die erforderlichen Haushaltsmittel durch Beschluss des zuständigen Gremiums der Stadt nicht bereitgestellt, kann der Vertrag vom Auftraggeber mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.
14. Bietergemeinschaften Angebote von Planungsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bewerbern oder Bietern (nachfolgend "Bietergemeinschaften") finden nur Berücksichtigung, wenn der Auftraggeber: - ein Verzeichnis der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des jeweiligen bevollmächtigten Vertreters, wobei die Bevollmächtigung des Vertreters nachzuweisen ist, sowie - eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und datierte Vollmachterklärung, dass ein ausgewählter Vertretender der Bietergemeinschaft die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder im Vergabeverfahren kraft Vollmacht rechtsverbindlich vertritt und die Mitglieder der Bietergemeinschaft für die angebotene Leistung gesamtschuldnerisch haften, übergeben wird und - keines der Mitglieder der Bietergemeinschaft mehr als einer Bietergemeinschaft angehört. Generierungsdatum: 05.10.2021 11:38:57 Uhr Seite 7/10 © 2017 - 2021 cosinex GmbH 05-003: Umsetzung Sanierungsmanagement KfW 432 VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung - Ein späterer Austausch von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nach Abgabe des Angebotes kann nur aus wichtigen Gründen zugelassen werden und nur dann, wenn die neuen Mitglieder ebenfalls die Teilnahmequalifikationskriterien erfüllen. - Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs hat jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen.
15. Nachunternehmen, Verfügbarkeitserklärungen Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen (sog. "Nachunternehmen") bedienen, sind die Leistungen vollständig auch von diesen Nachunternehmen zu erbringen. Die Referenzen eines Nachunternehmens können nur dann berücksichtigt werden, wenn die Eignung des Nachunternehmens vollständig nachgewiesen wird. Nachunternehmen haben zu versichern, dass ihnen dazu die erforderlichen finanziellen, personellen und sachlichen Mittel zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben und die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen. Der Auftraggeber ist berechtigt, Nachunternehmen abzulehnen, wenn Ausschlussgründe gemäß § 31 UVgO bestehen. Ein Austausch von vorgesehenen Nachunternehmen für die Leistungselemente oder wesentliche Anteile daran ist nach Abgabe des Angebotes nur aus wichtigem Grund und nur dann möglich, wenn die neuen Nachunternehmen ebenfalls die Teilnahmequalifikationskriterien erfüllen.
16. Hinweise Auskünfte und Fragen werden ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform Internet: http.:vmp-rheinland.de/ unter Einhaltung der Grundsätze der elektronischen Kommunikation durch die Stabsstelle Klimaschutzmanagement beantwortet. Enthält die Auftragsbekanntmachung oder diese Allgemeine Vergabeunterlage nach Auffassung des Bewerbenden bzw. Bietendem Unklarheiten, Widersprüche oder Unvollständigkeiten, die eine Teilnahme erschweren oder die Preisermittlung beeinflussen können, so hat die Bewerberin / der Bewerber bzw. Bieterin / Bieter den Auftraggeber unverzüglich über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen. Weiterhin haben die Bewerbenden bzw. die Bietenden den Auftraggeber auf eine eventuell vorliegende Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistungen aufmerksam zu machen.
C. Haupterfüllungsort Bezeichnung Postanschrift Ort Vergabe eines Dienstleistungsauftrages zur Durchführung eines Sanierungsmanagements in der Blütenstadt Leichlingen gemäß KfW-Förderprogramm 432 Energetische Stadtsanierung - Zuschüsse für integrierte Quartierskonzepte - Quartier Innenstadt Blütenstadt Leichlingen, Rathaus, Am Büscherhof 1 42799 Leichlingen
D. Ausführungsfristen Laufzeit bzw. Dauer Laufzeit in Monaten 36
E. Zuschlagskriterien Kriterium
F. Darstellung der fachlichen Leistung hinsichtlich belastbarer Herangehensweise sowie klarer Ergebnis- und Wirkungsdarstellung im Angebot Erfahrung und Referenzen in der Umsetzung von energetischen Sanierungskonzepten Gewichtung 30% 20%
G. Generierungsdatum: 05.10.2021 11:38:57 Uhr Seite 8/10 © 2017 - 2021 cosinex GmbH 05-003: Umsetzung Sanierungsmanagement KfW 432 VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung (bis zu 3 Referenzprojekte über ausgeführte Aufträge vergleichbaren Inhalts)
H. Honorarangebot / Preis 20 %, Persönliches Gespräch /30 %, Präsentation
I. Nebenangebote: Nebenangebote werden nicht zugelassen.
J. Angaben zu den Losen. Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein
K. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Abgeschlossenes Studium (Diplom, Master oder vergleichbar) der Natur-, Umwelt- oder Geowissenschaften, Stadt- oder Raumplanung. Einschlägige Berufserfahrungen im Aufgabenbereich sind unabdingbar.
L. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Die Mindestanforderungen an eine Sanierungsmanagerin / einen Sanierungsmanager sind dabei dem Merkblatt der KfW zum Programm 432 "Energetische Stadtsanierung - Zuschüsse für Quartierskonzepte und Sanierungsmanager" zu entnehmen und den Vergabeunterlagen beigefügt. Die Anforderungen gemäß Merkblatt sind: Im Sanierungsmanagement tätige Personen müssen eine mindestens 2-jährige Berufserfahrung aufweisen in den Bereichen - Energiemanagement, Energieeinsparung und Energieversorgung, - energetische Sanierung von Gebäuden, - Stadtentwicklung, Stadtumbau- oder Quartiersmanagement, - Immobilien- und Wohnungswirtschaft, - Mobilitätsmanagement. Die Qualifikationen der Personen, die für das Projekt tätig werden, sind darzustellen. Bevorzugt werden Angebote mit Qualifikationen im Bereich energetische Sanierung von Gebäuden, Energieeinsparung und Energieversorgung. Diese Qualifikationen passen am besten zum geforderten Aufgabenprofil.
M. Sonstige: Angabe von Referenzprojekten aus den letzten drei Jahren. Wesentliche Zahlungsbedingungen Es ist ein Dienstleistungsvertrag abzuschließen. Dem Auftragnehmer steht an den gefertigten Arbeitsergebnissen kein Zurückbehaltungsrecht vor. Übergebene Arbeitsergebnisse werden Eigentum des Auftraggebers, ohne dass hierfür ein gesondertes Entgelt zu zahlen ist. Zahlungen erfolgen nach Projektfortschritt. Abschlagszahlungen sind möglich.
Hinweis: bei einem Vertragsabschluss sind Rechnungen / Teilrechnungen digital über den zentralen Rechnungslauf rechnungseingang@leichlingen.de abzuwickeln. Nähere Informationen dazu werden bei Vertragsabschluss mitgeilt. Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten Der Auftragnehmer ist für die Einhaltung der jeweils anzuwendenden Datenschutzvorschriften verantwortlich. Wird diese Verpflichtung zum Schutz personenbezogener Daten nicht erfüllt, hat der Auftraggeber das Recht, diesen Vertrag fristlos zu kündigen und die sofortige Herausgabe, Löschung oder Vernichtung aller übermittelten Daten zu fordern. Hierzu wird nach Auftragserteilung durch jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter eine Verpflichtungserklärung unterschrieben und dem Auftraggeber ausgehändigt. Als Deckungssumme der Haftpflichtversicherung hat der Auftragnehmer bei Beauftragung nachzuweisen: Generierungsdatum: 05.10.2021 11:38:57 Uhr Seite 9/10 © 2017 - 2021 cosinex GmbH 05-003: Umsetzung Sanierungsmanagement KfW 432 VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung - für Personenschäden 1.500.000 EUR - für sonstige Schäden 500.000 EUR
N. Schlusstermin für den Eingang der Angebote: Bindefrist des Angebots 17.11.2021 um 11:00 Uhr 30.04.2022
O. Zusätzliche Angaben Bekanntmachungs-ID: CXPTYRCD6A2 Generierungsdatum: 05.10.2021 11:38:57 Uhr ©2017 Seite 10/10 fS2021 cosinexGmbH | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 160678 vom 11.10.2021 |